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Google-Bewertungslink erstellen und Bewertungen bekommen
So erstellst du den Google-Bewertungslink und QR-Code im Unternehmensprofil und bittest nach dem Auftrag neutral um Bewertungen. Mit Vorlage und Routine.
Nach der Abnahme soll deine Kundin mit einem Fingertipp im Bewertungsfenster deines Betriebs landen, statt dich erst auf Google Maps zu suchen und dort den Knopf zum Bewerten zu finden. Diesen Direktlink erstellst du am Computer in deinem Google-Unternehmensprofil: Wähle «Rezensionen lesen» und dann «Mehr Rezensionen erhalten». Mit «Kopieren» übernimmst du den Link, der direkt zum Bewertungsfenster deines Betriebs führt. Im selben Fenster zeigt Google einen QR-Code, den du mit einem Rechtsklick über «Bild speichern unter…» herunterlädst. Laut der Google-Hilfe zu Link und QR-Code lässt sich der QR-Code derzeit nur im Computerbrowser erzeugen, nicht auf dem Smartphone.
Damit Kunden ihre Erfahrung bewerten können, gibst du diesen Link nach jedem abgeschlossenen Auftrag mit derselben neutralen Bitte mit. Google verbietet dabei Anreize, Bitten nur an zufriedene Kunden, Druck vor Ort und Vorgaben zum Inhalt. Unten findest du eine Textvorlage, die Voraussetzungen für elektronische Bewertungsbitten, eine Routine für deinen Betrieb und die Regeln im Einzelnen. Die Beispiele stammen aus dem Handwerk; der Ablauf passt für jeden Betrieb, der Aufträge abschliesst.
Link, QR-Karte und Textvorlage vorbereiten
1. Direktlink kopieren und testen. Öffne dein Unternehmensprofil am Computer und kopiere den Link wie oben beschrieben. Öffne ihn vor dem ersten Versand in einem privaten Browserfenster: Dort siehst du, was eine Kundin sieht, die nicht bei Google angemeldet ist, und prüfst, ob der Link zum Bewertungsfenster deines Betriebs führt. Zum Schreiben muss die Person mit einem Google-Konto angemeldet sein. Weil Google den Weg nur für den Computerbrowser beschreibt, speicherst du den Link gleich als Textbaustein im Geschäftshandy. Von dort schickst du ihn später direkt nach dem Einsatz, ohne wieder an den Computer zu müssen.
2. QR-Karte vorbereiten. Lade den QR-Code aus demselben Fenster herunter und prüfe ihn mit deinem Smartphone, bevor du Karten druckst. Ein passender Text lautet: «Wenn du unsere Arbeit bewerten möchtest: Hier findest du den Link für später. Anmeldung mit deinem Google-Konto erforderlich.» Lege die Karte beispielsweise den Abschlussunterlagen bei.
3. Vorlage zum Kopieren. Für SMS oder WhatsApp nach der Abnahme:
Hallo [Vorname]
Besten Dank für deinen Auftrag – es hat uns gefreut, für dich zu arbeiten. Wenn du unsere Arbeit bewerten möchtest, führt dieser Link direkt zur Google-Bewertung: [Dein Direktlink]
Zum Schreiben brauchst du ein Google-Konto. Du kannst solchen Nachrichten jederzeit widersprechen: Antworte uns dazu oder schreibe an [Kontaktadresse]. Ausser deinen üblichen Übermittlungskosten entstehen keine Kosten.
Herzlichen Dank! Muster Haustechnik AG
Die Vorlage bittet um eine Bewertung, nicht um eine gute. Sie nennt weder Sterne noch Inhalte und bietet keine Gegenleistung. Diese drei Punkte behältst du bei, wenn du sie in eigene Worte fasst. Siezt dein Betrieb seine Kundschaft, passe die Anrede entsprechend an. Warum der Firmenname und der letzte Satz dazugehören, erklärt der nächste Schritt.
4. Vor dem Versand die Erlaubnis klären. Eine Bitte um Bewertung per SMS, WhatsApp oder E-Mail kann rechtlich als Werbung gelten. Der deutsche Bundesgerichtshof hat eine Kundenzufriedenheitsbefragung, die mit der Rechnung per E-Mail kam, als Werbung eingestuft, weil sie Kunden binden und künftige Aufträge fördern soll (Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17). Für Deutschland verlangt § 7 UWG grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Ausnahme für Bestandskunden in Absatz 3 setzt gemeinsam voraus: Du hast die Adresse beim Verkauf erhalten, wirbst für eigene ähnliche Waren oder Leistungen, es liegt kein Widerspruch vor, und du weist bei der Erhebung sowie in jeder Nachricht klar auf den jederzeitigen Widerspruch ohne zusätzliche Kosten ausser den Übermittlungskosten zum Basistarif hin. Ein Abmeldesatz allein genügt also nicht. Ob eine konkrete Bewertungsbitte unter diese Ausnahme fällt, muss für den vorgesehenen Ablauf geklärt sein.
In der Schweiz verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG für Massenwerbung per E-Mail oder SMS eine Einwilligung, den korrekten Absender und den Hinweis auf eine kostenlose Ablehnungsmöglichkeit; wer die Kontaktangaben beim Verkauf einer Leistung erhält und dabei auf diese Möglichkeit hinweist, darf dem Kunden ohne Einwilligung Werbung für eigene ähnliche Leistungen senden. Wenn dein Versand darauf gestützt werden kann, kündigst du die Bewertungsbitte bereits beim Erfassen der Kontaktangaben an, beispielsweise im Bestellablauf. Eine erst später zugestellte Auftragsbestätigung ersetzt diesen Hinweis nicht. Eine mögliche Formulierung ist:
Nach Abschluss der Arbeiten schicken wir dir einmal einen Link, über den du uns auf Google bewerten kannst. Du kannst dem jetzt und jederzeit später widersprechen. Dafür genügt eine Nachricht an [Kontaktadresse]; ausser deinen üblichen Übermittlungskosten entstehen keine Kosten.
Dieser Hinweis ist keine Einwilligung und ersetzt die übrigen Voraussetzungen nicht. Die QR-Karte in den Abschlussunterlagen ist keine elektronische Nachricht; für sie brauchst du diesen elektronischen Versandhinweis nicht. Ob dein Ablauf im Einzelfall genügt, klärt eine Rechtsberatung.
- Bei der AbnahmeNach allen geeigneten abgeschlossenen Aufträgen neutral fragen.
- Direkt und persönlichEin kurzer Satz und der direkte Link genügen.
- Link oder QR-KarteDer Weg zum Bewertungsfenster braucht nur einen Klick.
- Wöchentlich prüfenNeue Bewertungen lesen und bei Klärungsbedarf oder hilfreicher Ergänzung antworten.
Bewertungen sammeln als feste Routine im Betrieb
Eine E-Mail zwei Wochen später kann im Alltag untergehen, und in der Hektik zwischen zwei Baustellen geht die Frage nach einer Bewertung leicht vergessen. Mache sie darum zum festen Teil jedes Abschlusses – so selbstverständlich wie das Aufräumen der Baustelle. Lege dafür fest, wer fragt, wann gefragt wird und welches Hilfsmittel bereitliegt.
Wer fragt: die Person, die die Arbeit abnimmt – der Monteur, die Projektleiterin oder du selbst. Nimm dir fünf Minuten an einer Teamsitzung und erkläre, wo Bewertungen im Google-Eintrag sichtbar werden und warum Interessenten sie beim Vergleich lesen. Die Frage darf jede Person in eigenen Worten stellen. Gib deinem Team aber keine Zielzahl vor: Google nennt es in seinen Richtlinien ausdrücklich unzulässig, Mitarbeitende aufzufordern, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen zu erbitten.
Wann: Gib den Link mit den Abschlussunterlagen oder im vereinbarten Kontakt nach dem Auftrag mit. Bei der Übergabe genügt ein Satz: «Wenn du unsere Arbeit bewerten möchtest, findest du hier den direkten Link zu Google.» Die Person entscheidet später selbst, ob und was sie schreibt. Eine QR-Karte bei der Rechnung ist eine Möglichkeit. Verlange keine Bewertung in deiner Anwesenheit und hake nicht wiederholt nach.
Knüpfe den Zeitpunkt an einen Arbeitsschritt, den jeder Auftrag einer Art durchläuft, nicht an deinen Eindruck von der Kundin:
- Reparatur oder Störungseinsatz: mit dem Rapport oder der Rechnung für den Einsatz.
- Umbau oder Renovation: mit den Abschlussunterlagen nach der Abnahme. Sind Nacharbeiten vereinbart, gilt für alle Aufträge dieselbe Regel, etwa «nach der letzten vereinbarten Arbeit».
- Wartung und Service: nach dem ersten Serviceeinsatz. Wer bereits bewertet hat, erhält den Link nicht bei jedem weiteren Termin.
So entscheidet der Arbeitsschritt, wer den Link bekommt, und nicht die Frage, ob jemand zufrieden wirkt. Eine Auswahl nach der erwarteten Zufriedenheit untersagt Google; mehr dazu im Abschnitt zu den Verboten.
Mit welchem Hilfsmittel: ein Stapel QR-Karten in jedem Fahrzeug und in jeder Auftragsmappe, der Direktlink als gespeicherte Textvorlage im Geschäftshandy und ein Punkt «Bewertungslink mitgegeben» auf dem Abnahmeprotokoll oder der Auftrags-Checkliste. Was auf der Checkliste steht, wird gemacht – was im Kopf bleiben soll, geht unter.
Dazu gehört ein fixer Termin, um neue Bewertungen zu lesen. Reserviere dafür zunächst 15 Minuten pro Woche und passe ihn an die tatsächlichen Rückmeldungen an. Prüfe dabei auch, ob Telefonnummer, Öffnungszeiten und der Link zur Website im Unternehmensprofil stimmen.
Antworte dort, wo du etwas klären kannst
Eine Antwort gibt allen, die später mitlesen, zusätzlichen Kontext. Google rät in den Tipps für mehr Rezensionen, dann zu antworten, wenn du neue oder relevante Informationen mitteilen möchtest; öffentlich danken musst du nicht jeder Person. Bei einer positiven Bewertung genügen deshalb zwei persönliche Sätze, wenn du etwas ergänzen kannst:
Hallo [Vorname], danke für deine Rückmeldung zum Badumbau. Falls beim ersten Entkalken der neuen Armatur Fragen auftauchen, ruf uns einfach an.
Bei einer kritischen Bewertung prüfst du zuerst den Sachverhalt intern, breitest öffentlich keine privaten Auftragsdetails aus und bietest eine direkte Klärung an. Wie du eine solche Antwort aufbaust und wie du eine gefälschte oder regelwidrige Bewertung meldest und bei Ablehnung Einspruch einlegst, erklärt der Beitrag Google-Bewertung löschen lassen.
Was Google beim Bitten um Bewertungen verbietet
Erlaubt ist, um Bewertungen zu bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreiz und ohne Einfluss auf Sterne oder Inhalt. Die Richtlinien für Beiträge auf Google Maps nennen für Betriebe unter anderem diese Verbote:
Anreize bieten. Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte und Dienstleistungen, also auch Geschenke, im Tausch gegen eine Bewertung sind verboten – auch wenn die Bewertung ehrlich ausfällt. Erlaubt bleibt die neutrale Bitte ohne Gegenleistung. Dasselbe Verbot gilt für Anreize, damit jemand eine negative Bewertung überarbeitet oder entfernt.
Nur zufriedene Kunden fragen. Google nennt es ausdrücklich unzulässig, Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten oder negative Rezensionen zu verhindern. Deshalb gilt die Routine oben für alle geeigneten Abschlüsse.
Vor Ort drängen oder Inhalte vorgeben. Du darfst niemanden auffordern oder unter Druck setzen, noch vor Ort zu bewerten, und keine bestimmten Inhalte verlangen. Dazu zählt laut Google auch die Vorgabe, bestimmte Mitarbeitende in der Bewertung zu nennen.
Bewertungen kaufen. Anbieter, die «echte 5-Sterne-Bewertungen» verkaufen, verstossen gegen die Google-Richtlinien. Google kann solche Bewertungen entfernen und Funktionen oder Konten bei Richtlinienverstössen einschränken.
Fake-Bewertungen. Bewertungen von Mitarbeitenden, Verwandten ohne eigene Erfahrung oder erfundenen Kunden verstossen gegen Googles Richtlinien. Sie können entfernt werden, zu Einschränkungen von Plattformfunktionen führen und verzerren den sichtbaren Eindruck des Betriebs. Bei einer konkreten rechtlichen Auseinandersetzung ist eine juristische Einzelfallprüfung nötig.
Welche Informationen Bewertungen vor einer Anfrage liefern
Wenn jemand «Maler Aarau» oder «Sanitär Notfall Winterthur» googelt, können im Kartenausschnitt mehrere Betriebe mit Name, Sterneschnitt und Zahl der Rückmeldungen direkt nebeneinander stehen. Bewertungen können zur lokalen Bekanntheit beitragen und geben Suchenden konkrete Erfahrungen zum Vergleichen. Sie garantieren weder einen Platz im Kartenausschnitt noch eine Anfrage; für lokale Ergebnisse berücksichtigt Google daneben unter anderem Relevanz und Entfernung.
Auch Interessenten lesen Bewertungen, um Erfahrungen anderer mit einem Betrieb einzuordnen. Der Google-Eintrag mit den Bewertungen kann bei lokalen Suchen vor den normalen Website-Ergebnissen erscheinen. Warum eine Website trotzdem fehlen oder weiter unten stehen kann, habe ich im Beitrag «Warum Google deine Homepage nicht findet» beschrieben.
Ob sich der Aufwand wirtschaftlich lohnt, hängt nicht allein vom Umsatz eines Auftrags ab, sondern von Deckungsbeitrag, Abschlussquote und Zeitaufwand. Die folgende Rechnung zeigt, welche eigenen Werte du dafür brauchst.
Was eine einzige zusätzliche Anfrage wert ist – ein Rechenbeispiel
Alle Zahlen dieser Rechnung sind angenommen. Setze deine eigenen Werte ein; der Rechenweg bleibt derselbe.
Angenommen, ein Auftrag bringt nach direkt zurechenbaren Kosten CHF 1’200 Deckungsbeitrag, und aus jeder dritten Anfrage wird ein Auftrag. Dann ist eine zusätzliche Anfrage rechnerisch CHF 400 wert. Rechne dabei mit dem Deckungsbeitrag, nicht mit dem Umsatz: Von einem Auftrag über CHF 3’000 bleibt nach Material, Fremdleistungen und Lohn nur ein Teil zur Deckung deiner übrigen Kosten.
Auf der anderen Seite steht der Aufwand der Routine im ersten Jahr:
- 15 Minuten pro Woche zum Lesen und Antworten ergeben über 52 Wochen 13 Stunden. Bei angenommenen internen CHF 75 pro Stunde sind das CHF 975.
- Eine Minute je Abschluss für den Hinweis ergibt bei angenommenen 48 Abschlüssen im Jahr 48 Minuten, also CHF 60.
- QR-Karten kosten einmalig CHF 50.
Zusammen sind das CHF 1’085. Zwei zusätzliche Anfragen bringen im Beispiel CHF 800 Deckungsbeitrag, drei bringen CHF 1’200. Ab der dritten zusätzlichen Anfrage im Jahr trägt sich die Routine also rechnerisch. Mit denselben Annahmen rechnet der Beitrag Marketing für Handwerker das Budget für andere Kanäle.
Ob eine Anfrage wegen der Bewertungen entstanden ist, lässt sich nicht immer eindeutig zuordnen. Die Frage «Wie hast du uns gefunden?» und eine laufende Erfassung von Anfrage, Offerte und Auftrag geben dir Anhaltspunkte. Veröffentlichte Bewertungen bleiben sichtbar, verlieren mit der Zeit aber an Aktualität. Deshalb ist die feste Routine über das ganze Jahr hilfreicher als eine einmalige Sammelaktion.
Nach dem Vergleich: was Interessenten auf deiner Website prüfen
Bewertungen zeigen, wie andere die Zusammenarbeit mit dir erlebt haben. Ob du genau die Arbeit übernimmst, die ein Interessent sucht, was dazugehört und wie er zu einer Offerte kommt, steht darin nur, wenn jemand zufällig darüber schreibt. Vergleicht er im Kartenausschnitt zwei Betriebe mit ähnlich guten Bewertungen, bleibt ihm für diese Fragen die Website, die im Unternehmensprofil verlinkt ist. Findet er dort zu seiner Arbeit eine eigene Seite mit Ablauf, ausgeführten Beispielen und einem klaren Anfrageweg, kann er entscheiden, ohne zuerst anrufen zu müssen.
Fehlt deiner Website diese Seite, kann ich sie für dich schreiben und umsetzen. Im Vorgespräch erklärst du mir, welche Arbeit du häufiger verkaufen möchtest, wie ein solcher Auftrag bei dir abläuft und was Kunden vor der Offerte fragen. Ich recherchiere, wonach Interessenten zu dieser Arbeit suchen, und schreibe die Seite mit Ablauf, ausgeführtem Beispiel und Anfrageweg; du prüfst die fachlichen Angaben. An einer bestehenden Website ist das der Umfang von SEO-Start: CHF 1’900 Festpreis für die Seiten zu bis zu drei Leistungen in deinem vorhandenen System, nachdem ich System und Zugänge geprüft habe. Fehlt eine geeignete Website, erstelle ich mit der Auftragswebsite für CHF 2’900 eine neue mit bis zu drei solchen Leistungsseiten und allen Texten. Lieferst du die Texte selbst, passt Website Start für CHF 999.
Wie eine solche Leistungsseite aussieht, zeigt die Arbeitsprobe für Sterchi Bedachungen, eine Dachdecker-Website, die ich umgesetzt habe: Die Seite zum Steildach erklärt, wann eine Neueindeckung nötig wird, und stellt den Dachaufbau Schicht für Schicht dar. Dein Google-Unternehmensprofil und die Bewertungen betreust du weiterhin selbst, und eine Zahl zusätzlicher Anfragen sage ich nicht zu. Schick mir für das kostenlose Erstgespräch deine Website und nenne die Arbeit, für die du mehr Anfragen möchtest. Wir sehen uns gemeinsam an, welche Fragen eines Interessenten dort heute offenbleiben, und du erhältst eine Offerte mit Festpreis.