SEO-Vertrag kündigen: Was du rechtlich wissen musst (CH + DE)
Du zahlst monatlich für SEO und siehst keine Ergebnisse. Du willst deinen SEO Vertrag kündigen, aber die 12-Monats-Laufzeit steht im Weg. Was jetzt?
Genau diese Situation hatte das Unternehmen FreshMeal in der dokumentierten Case Study: CHF 1’500 pro Monat, 12 Monate, null Ergebnisse. Die Vertragsstruktur machte den Ausstieg schwer – obwohl die Agentur offensichtlich nicht lieferte.
Damit dir das nicht passiert, erklärt dieser Artikel die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz und Deutschland – praxisnah, ohne Juristendeutsch.
Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt eine Orientierung über die relevanten Rechtsgrundlagen. Im konkreten Fall solltest du einen Anwalt konsultieren.
Schweiz: Deine Rechte als Auftraggeber
Der Auftrag nach Schweizer OR (Art. 394 ff.)
Die meisten SEO-Verträge in der Schweiz fallen unter das Auftragsrecht (Art. 394-406 OR). Das bedeutet: Die Agentur schuldet dir sorgfältige Arbeit, aber nicht zwingend ein bestimmtes Ergebnis. Das unterscheidet den Auftrag vom Werkvertrag.
Art. 404 OR: Jederzeitige Kündbarkeit
Die wichtigste Bestimmung für dich als Auftraggeber:
Art. 404 Abs. 1 OR: „Der Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.”
Das bedeutet:
- Du kannst den Vertrag jederzeit kündigen – unabhängig von der vereinbarten Laufzeit
- Diese Bestimmung ist nach Bundesgerichtspraxis zwingend – sie kann vertraglich nicht wegbedungen werden
- Gerichte des Kantons Zürich haben bestätigt, dass Konventionalstrafen zur Umgehung der freien Kündbarkeit nicht zulässig sind
Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR)
Es gibt eine Einschränkung: Wenn du zur „Unzeit” kündigst – also zu einem Zeitpunkt, der für die Agentur besonders unglücklich ist – kann Schadenersatz für das sogenannte „negative Interesse” geschuldet sein. Das ist in der Praxis bei SEO-Verträgen selten relevant, da die Agentur typischerweise monatlich abrechnet.
Werkvertrag als Alternative (Art. 363 ff. OR)
In manchen Fällen könnte ein SEO-Vertrag auch als Werkvertrag eingestuft werden – nämlich dann, wenn ein konkretes Ergebnis geschuldet ist (z.B. „Erstellung einer Website mit SEO-Optimierung”). Das Kantonsgericht St. Gallen hat in einem Urteil Website-Optimierung als Werkvertrag klassifiziert.
Beim Werkvertrag hast du bei Mängeln zusätzliche Rechte: Nachbesserung, Minderung, oder Wandelung (Rückabwicklung des Vertrags).
Deutschland: Deine Rechte als Auftraggeber
Dienstvertrag nach BGB (§ 611 ff.)
Die meisten laufenden SEO-Betreuungsverträge in Deutschland fallen unter das Dienstvertragsrecht. Ähnlich wie beim Schweizer Auftrag schuldet die Agentur sorgfältige Arbeit, aber kein bestimmtes Ergebnis.
Kündigung bei Dienstverträgen
- Befristete Verträge: Grundsätzlich nicht ordentlich kündbar vor Ablauf der Laufzeit – es sei denn, der Vertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit vor
- Unbefristete Verträge: Kündigbar mit den vereinbarten oder gesetzlichen Fristen
- Ausserordentliche Kündigung (§ 626 BGB): Bei „wichtigem Grund” jederzeit möglich – z.B. bei massiver Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen
Wann liegt ein „wichtiger Grund” vor?
Konkret bei SEO-Verträgen können folgende Situationen einen wichtigen Grund darstellen:
- Null Leistungserbringung trotz laufender Zahlungen (wie im FreshMeal-Fall)
- Systematische Verweigerung von Reportings und Datenzugang
- Nachweislich falsche Angaben über erbrachte Leistungen
- Grobe Pflichtverletzung wie fahrlässige Beratung (z.B. Rebranding-Empfehlung ohne Markenrecht-Prüfung)
AGB-Recht als Schutz (§ 305 ff. BGB)
Viele SEO-Agenturen verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese unterliegen einer Inhaltskontrolle. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Das betrifft häufig:
- Überlange Kündigungsfristen
- Automatische Vertragsverlängerungen um mehr als ein Jahr
- Ausschluss jeglicher Gewährleistung
SEO Vertrag kündigen: So gehst du in der Praxis vor
Schritt 1: Dokumentation sichern
Bevor du kündigst, sichere alle Beweise:
- E-Mail-Verlauf mit der Agentur exportieren und speichern
- Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammenstellen
- Google Search Console Daten exportieren (geht über „Leistung” → Export)
- Screenshots vom aktuellen Zustand der Website machen
- Den Vertrag und alle Anhänge nochmals lesen und markieren, welche Leistungen zugesagt wurden
Schritt 2: Schriftliche Mahnung
Bevor du kündigst, sende eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben oder nachweisbar per E-Mail):
- Benenne konkret, welche vertraglichen Leistungen nicht erbracht wurden
- Setze eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (z.B. 14 Tage)
- Verweise auf die vertraglichen Zusagen
Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall rechtlich erforderlich, aber sie stärkt deine Position erheblich.
Schritt 3: Kündigung aussprechen
- Schriftlich (Einschreiben mit Rückschein oder nachweisbar per E-Mail)
- Kündigungsgrund benennen (Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen)
- Frist beachten (oder bei ausserordentlicher Kündigung: sofortige Wirkung)
- Herausgabe aller Daten fordern: Tool-Zugänge, Passwörter, erstellte Inhalte
Schritt 4: Datenzugang sichern
Stelle sicher, dass du nach der Kündigung Zugang zu allen relevanten Tools behältst:
- Google Search Console (bist du als Inhaber eingetragen?)
- Google Analytics (wer ist der Account-Inhaber?)
- Domain und Hosting (wer hat die Zugangsdaten?)
- CMS-Zugang (WordPress, Shopify, etc.)
Mehr dazu im Detail in unserem Beitrag zum SEO-Agentur-Wechsel.
Häufige Fehler bei der Kündigung
Fehler 1: Mündlich kündigen
Eine mündliche Kündigung ist schwer nachweisbar. Immer schriftlich, immer nachweisbar.
Fehler 2: Weiterzahlen nach der Kündigung
Wenn du wirksam gekündigt hast, sind keine weiteren Zahlungen geschuldet. Prüfe, ob Lastschriften eingerichtet sind, und widerrufe sie wenn nötig.
Fehler 3: Kündigen ohne Dokumentation
Ohne Dokumentation der Nichterfüllung stehst du im Streitfall schlecht da. Sichere Beweise bevor du kündigst.
Fehler 4: Auf Vertragsklauseln vertrauen, die unwirksam sein könnten
Nur weil im Vertrag „24 Monate Mindestlaufzeit” steht, heisst das nicht, dass diese Klausel wirksam ist. In der Schweiz (Art. 404 OR) und unter deutschem AGB-Recht können solche Klauseln anfechtbar sein.
Checkliste: Kündigungs-Vorbereitung
- Alle E-Mails, Verträge und Rechnungen gesichert?
- Search Console Daten exportiert?
- Website-Zugang (CMS, Hosting, Domain) geklärt?
- Vertrag auf Kündigungsfristen und -klauseln geprüft?
- Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung gesendet?
- Kündigungsschreiben vorbereitet (schriftlich, nachweisbar)?
- Bei hohem Streitwert: Anwalt konsultiert?
Fazit: Du bist nicht machtlos
Viele Geschäftsführer glauben, sie seien an einen SEO-Vertrag „gekettet”, auch wenn die Agentur nicht liefert. Das stimmt nicht. Sowohl das Schweizer Obligationenrecht als auch das deutsche BGB bieten klare Schutzmöglichkeiten – besonders bei nachweislicher Nichterfüllung.
Der Schlüssel liegt in der Dokumentation. Wer seine Daten gesichert hat, die Nichterfüllung nachweisen kann und die richtigen Schritte einhält, hat eine starke Position.
Und für den nächsten Vertrag gilt: Klare KPIs, kurze Kündigungsfristen und transparente Reportings schützen von Anfang an.
Dieser Artikel ist Teil einer Serie zur SEO-Qualitätssicherung für KMU. Den vollständigen Fall findest du in der dokumentierten Case Study: CHF 18’000 für null Ergebnisse.
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