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SEO-Agentur: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist (OR/BGB)
Wie lange bindet dich ein SEO-Vertrag? Schweiz: Art. 404 OR erlaubt beim Auftrag die Kündigung jederzeit. Deutschland: Vertragsart und BGB-Fristen entscheiden.
Du zahlst seit Monaten für SEO. Im Bericht stehen bunte Kurven, aber die vereinbarten Arbeiten bleiben unklar. Gleichzeitig nennt der Vertrag zwölf Monate Laufzeit. Bevor du kündigst, musst du wissen, ob dich diese zwölf Monate überhaupt binden und welche Frist und Form du einhalten musst. Steht beides fest, verwendest du die Vorlage für die ordentliche Kündigung, die gleich die Übergabe deiner Konten und Daten verlangt.
Die kurze Antwort: Eine gesetzlich vorgegebene Standardlaufzeit für SEO-Verträge gibt es nicht. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen zuerst in Offerte, Vertrag und AGB, und die Regeln der Anbieter gehen weit auseinander: von monatlich kündbar bis zum Ausschluss vorzeitiger Kündigungen. Ob dich eine solche Regel bindet, entscheidet das anwendbare Recht:
- Schweiz: Qualifiziert dein Vertrag als Auftrag, kann er nach Art. 404 OR jederzeit gekündigt werden, auch vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit. Art. 404 OR nennt dafür keine Kündigungsfrist, und nach dem Bundesgericht darf dieses Recht vertraglich nicht eingeschränkt werden. Wer zur Unzeit kündigt, kann schadenersatzpflichtig werden.
- Deutschland: Ein befristeter Dienstvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Vorher ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn Vertrag oder Gesetz sie vorsehen; daneben bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Ist keine Dauer bestimmt, nennt das BGB gesetzliche Fristen, bei Monatsvergütung etwa eine Kündigung bis zum 15. auf das Ende desselben Monats. Einen Werkvertrag kannst du bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Die Agentur kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen; für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung.
Welche Vertragsart vorliegt, ergibt sich aus der geschuldeten Leistung, nicht aus dem Titel «SEO-Vertrag». Ob eine Kündigung trägt, hängt zusätzlich vom konkreten Wortlaut und vom tatsächlichen Verlauf ab. Deshalb können beide Pauschalsätze falsch sein: «Du kommst immer raus» auf der einen Seite, «Du musst auf jeden Fall weiterzahlen» auf der anderen.
Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung zur eigenmächtigen Zahlungseinstellung. Bei einem laufenden Streit, hohen Beträgen, Konventionalstrafen oder einem Vertrag nach ausländischem Recht gehört der vollständige Vertrag zu einer dafür qualifizierten Fachperson.
Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen SEO-Anbieter nennen
Wie verschieden Anbieter Laufzeit und Kündigung regeln, zeigen diese fünf öffentlich einsehbaren Angebotsseiten und AGB. Ich habe die genannten Bedingungen am 3. Oktober 2026 nachgeprüft:
- Upchain, SEO-Angebotsseite: Unter den monatlichen Paketen steht «Keine Mindestlaufzeit bei monatlichen Paketen. Kündigung jederzeit zum Monatsende.» Die Seite nennt damit einen Kündigungstermin, aber an dieser Stelle weder die verlangte Form noch eine Zustellfrist. Beides klärst du vor der Beauftragung.
- seo-agent.ch, Angebotsseite: Bei den SEO-Paketen steht «12 Monate Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar». Die monatliche Kündbarkeit gilt hier erst nach der Erstlaufzeit. Welche Frist und Form danach gelten, muss dein Vertrag festlegen.
- SEOX GmbH, AGB Abschnitt 4: Die Laufzeit ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Ohne andere Vereinbarung gelten «drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit» und Schriftform. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist daneben vorgesehen.
- SEO Agentur Zürich, AGB Abschnitt 4: Dort steht «Vorzeitige Kündigungen bei festen Laufzeiten sind ausgeschlossen»; die volle Vergütung soll geschuldet bleiben. Dieselbe Passage schliesst ohne schriftliche Vereinbarung eine Pflicht zur Datenaufbewahrung oder Rückgabe nach Vertragsende aus. Welche Laufzeit vereinbart ist und welche Übergabe du brauchst, gehört deshalb ausdrücklich in deine Offerte.
- seo.ch, Preisseite: Starter und Standard nennen «Mindestlaufzeit 12 Monate», Premium «Mindestlaufzeit 24 Monate». Schon innerhalb eines Anbieters unterscheiden sich die Laufzeiten nach Paket. Kündigungsfrist, Verlängerung und Form lassen sich aus diesen Angaben allein nicht bestimmen.
Die Auswahl ist keine Marktstatistik und keine rechtliche Freigabe dieser Klauseln. Sie zeigt, weshalb die angeblich übliche Laufzeit für deinen Fall wenig aussagt: Eine monatliche Zahlung ist etwas anderes als monatliche Kündbarkeit, und die Angebotsseite beantwortet nicht jede Vertragsfrage. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt insbesondere von der Vertragsart und dem anwendbaren Recht ab, wie die folgenden Abschnitte erklären. Suche in Offerte, Vertrag und AGB gezielt nach diesen Punkten:
- Beginn und Dauer der Mindest- oder Erstlaufzeit;
- automatische Verlängerung und deren Dauer;
- Kündigungsfrist und Kündigungstermin, etwa auf das Monats- oder Laufzeitende;
- verlangte Form, etwa schriftlich oder per E-Mail;
- Folgen einer vorzeitigen Beendigung wie Restvergütung oder Konventionalstrafe;
- Rückgabe von Daten, Texten und Zugängen bei Vertragsende.
Form und Termin der Kündigung
Hast du Frist und Kündigungstermin gefunden, rechne vom Laufzeitende zurück. Bei drei Monaten Frist auf ein Laufzeitende am 31. Dezember sollte die Kündigung spätestens Ende September beim Anbieter eingehen. Plane einige Tage Reserve für die Zustellung ein und bewahre einen Nachweis auf, etwa den Beleg eines eingeschriebenen Briefs oder eine schriftliche Eingangsbestätigung des Anbieters. In Deutschland wird eine Kündigung gegenüber einem Abwesenden nach § 130 BGB erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht.
Verlangt der Vertrag eine bestimmte Form, halte sie genau ein:
- Schweiz: Haben die Parteien für einen Vertrag die schriftliche Form ohne nähere Bezeichnung vorbehalten, gelten nach Art. 16 Abs. 2 OR die Erfordernisse der gesetzlichen Schriftlichkeit. Dazu gehört die Unterschrift (Art. 13 OR), die eigenhändig zu schreiben ist; gleichgestellt ist eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 OR). Steht in deinem Vertrag nur «schriftlich», erfüllt ein unterschriebener Brief diese Anforderung. Auf eine einfache E-Mail verlässt du dich nur, wenn der Vertrag sie ausdrücklich zulässt.
- Deutschland: Für eine vertraglich vereinbarte Schriftform genügt nach § 127 Abs. 2 BGB, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung. Die Gesetzesbegründung nennt dafür ausdrücklich die E-Mail und hält fest, dass eine mündliche Übermittlung in keinem Fall genügt (BT-Drucksache 14/4987, S. 20 f.). Schreibt dein Vertrag einen bestimmten Übermittlungsweg vor, etwa einen eingeschriebenen Brief, halte dich daran.
Ob eine vertragliche Frist in der Schweiz überhaupt bindet, erklärt der nächste Abschnitt.
Schweiz: Zuerst klären, ob Auftragsrecht gilt
Art. 404 OR hält fest, dass ein Auftrag von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden kann. Eine Kündigungsfrist nennt die Bestimmung nicht. Das Bundesgericht bezeichnet dieses Kündigungsrecht als zwingend; es darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Bei einer Kündigung zur Unzeit ist Schadenersatz geschuldet, grundsätzlich für das negative Interesse, etwa für nutzlos gewordene Aufwendungen. Das Interesse an der Fortdauer des Auftrags schützt Art. 404 Abs. 2 OR nach dem Urteil nicht; ersetzt wird also grundsätzlich nicht die Vergütung, die bei einer Fortsetzung noch angefallen wäre. Eine Konventionalstrafe ist nur gültig, soweit sie den Rahmen dieser Schadenersatzpflicht nicht übersteigt (Urteil 4A_196/2020, E. 6.1, abgerufen am 23. September 2026).
Was das für eine vertragliche Kündigungsfrist bedeutet, zeigt derselbe Entscheid. Dort war ein Bauleitungsmandat vertraglich per Ende jedes Monats mit einer Frist von zwei Monaten kündbar. Die Vorinstanz hielt diese Klausel für unvereinbar mit Art. 404 Abs. 1 OR, weil sie das Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung einschränkt. Das beauftragte Unternehmen verlangte als Schaden die Vergütung, die es in den 60 Tagen nach der Kündigung noch hätte erzielen können; die Vorinstanz wertete das als Interesse an der Fortdauer des Vertrags, das nach Art. 404 Abs. 2 OR nicht ersatzfähig ist. Das Bundesgericht beanstandete diese Erwägungen nicht (Urteil 4A_196/2020, E. 6.2 und 6.3). Der Entscheid betraf Bauleitungsmandate, nicht SEO. Für einen SEO-Vertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist heisst das: Ist Art. 404 OR anwendbar, kann diese Frist eine Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht ausschliessen; eine Kündigung zur Unzeit kann aber Schadenersatz auslösen.
Wann eine Kündigung «zur Unzeit» erfolgt, hat das Bundesgericht an einem Architektenvertrag umschrieben: Der Beauftragte darf keinen begründeten Anlass zur Kündigung gegeben haben, und die Auflösung muss für ihn wegen ihres Zeitpunkts und seiner bereits getroffenen Dispositionen nachteilig sein (BGE 110 II 380, E. 3b, abgerufen am 26. September 2026). Einen Grund musst du für die Kündigung nach Art. 404 OR nicht nennen. Hat die Agentur aber vereinbarte Arbeiten nicht geliefert und kannst du das mit Datum belegen, kann das gegen eine Kündigung zur Unzeit sprechen. Die Gegenüberstellung von vereinbarter und gelieferter Arbeit lohnt sich deshalb auch in der Schweiz.
Der entscheidende Teil steht vor dieser Regel: Das Vertragsverhältnis muss rechtlich als Auftrag qualifizieren. Der Titel «SEO-Vertrag» beantwortet das nicht. Nach Art. 394 Abs. 2 OR stehen Verträge über Arbeitsleistung, die keiner besonderen Vertragsart des Gesetzes unterstellt sind, unter den Vorschriften über den Auftrag. Laufende Beratung und Pflege können auftragsrechtliche Elemente haben. Eine fertig definierte Website kann werkvertragliche Elemente enthalten, und für den Werkvertrag gilt eine andere Regel: Nach Art. 377 OR kann der Besteller zurücktreten, solange das Werk unvollendet ist, muss aber die bereits geleistete Arbeit vergüten und den Unternehmer voll schadlos halten. Ein Gesamtvertrag kann verschiedene Leistungen verbinden, die nicht alle gleich behandelt werden.
Darum ist eine feste Laufzeit nicht einfach zu ignorieren. Zuerst muss geklärt werden, welche Leistung rechtlich im Vordergrund steht und welche Folgen eine Kündigung im konkreten Zeitpunkt auslöst. Auch bereits erbrachte Arbeit, Auslagen, Übergabe und offene Rechnungen verschwinden durch eine Kündigung nicht.
Deutschland: Feste Dauer, wichtiger Grund und Fristen auseinanderhalten
Auch hier zählt zuerst die Vertragsart. Beim Dienstvertrag schuldet die Agentur die versprochenen Dienste (§ 611 BGB). Beim Werkvertrag schuldet sie ein versprochenes Werk; das kann auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (§ 631 BGB). Welche Einordnung passt, ergibt sich aus der vereinbarten Leistung.
Für ein befristetes Dienstverhältnis sagt § 620 BGB, dass es grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Ob vorher eine ordentliche Kündigung möglich ist, ergibt sich aus Gesetz und Vertrag. Ist die Dauer weder bestimmt noch aus Beschaffenheit oder Zweck der Dienste zu entnehmen, verweist dieselbe Vorschrift auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist und nach Monaten vergütet wird, ist die Kündigung nach § 621 BGB spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats zulässig. Ob dein Vertrag davon wirksam abweicht, gehört zur Prüfung des Wortlauts.
Einen Werkvertrag kann der Besteller nach § 648 BGB bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. Die Agentur darf dann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz einen Anspruch von 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung. Diese Vermutung betrifft nur den Teil der Arbeit, der bei der Kündigung noch offen war. Mit angenommenen Zahlen: Ist ein Werkvertrag über EUR 10’000 zur Hälfte erbracht, bezieht sich die Vermutung auf die offene Hälfte von EUR 5’000 und ergibt dafür EUR 250.
Für Dauerschuldverhältnisse regelt § 314 BGB die Kündigung aus wichtigem Grund. Beruht der wichtige Grund auf einer Vertragsverletzung, verlangt die Vorschrift grundsätzlich zuerst eine erfolglose Frist zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung; Ausnahmen hängen von den Umständen ab. Bei einem Dienstverhältnis kann zusätzlich § 626 BGB zur Anwendung kommen. Diese Vorschrift enthält neben der Interessenabwägung eine Zweiwochenfrist ab Kenntnis der massgebenden Tatsachen.
Auch eine AGB-Klausel ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie unangenehm ist. § 307 BGB knüpft die Inhaltskontrolle unter anderem an eine unangemessene Benachteiligung und fehlende Klarheit. Feste Grenzen für Erstlaufzeit, stillschweigende Verlängerung und Kündigungsfrist bei regelmässigen Dienst- oder Werkleistungen stehen in § 309 Nr. 9 BGB, etwa keine längere Bindung als zwei Jahre. Diese Klauselverbote finden nach § 310 Abs. 1 BGB aber keine Anwendung auf AGB, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden. Schliesst du den Vertrag in Ausübung deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, bist du nach § 14 BGB Unternehmer; für eine Laufzeit- oder Verlängerungsklausel ist dann die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB massgeblich. Ob eine konkrete Klausel dich unangemessen benachteiligt, lässt sich ohne Vertrag, Parteienrolle und Begleitumstände nicht seriös beantworten. Quellen abgerufen am 23. September 2026.
Vier Prüfungen vor jedem Kündigungsschreiben
- Vertrag vollständig sichern. Dazu gehören Offerte, AGB, Nachträge, Rechnungen und der Schriftverkehr. Prüfe neben den Laufzeitklauseln das anwendbare Recht, den Gerichtsstand, die Parteienrolle und die genaue Leistungsbeschreibung.
- Vereinbarung und tatsächliche Arbeit nebeneinanderlegen. Nicht «SEO bringt nichts», sondern konkret: Welche zugesagte Seite, Analyse, Korrektur, Besprechung oder Auswertung fehlt? Welche Arbeit wurde geliefert? Welche Frist oder Abnahme war vereinbart?
- Konten und Daten inventarisieren. Notiere Inhaber und Administratoren von Domain, Hosting, CMS, Search Console, Analytics und Google-Eintrag. Eigentum, Nutzungsrechte und Übergabepflichten ergeben sich nicht automatisch aus dem Wunsch des Kunden, sondern aus Vertrag, Kontostruktur und anwendbarem Recht.
- Vor dem Versand die Folgen prüfen lassen. Dazu gehören offene Vergütung, Rückgabe von Daten, mögliche Abhilfe- oder Abmahnfristen, Zugangsentzug und der richtige Empfänger. Wer gleichzeitig kündigt, Zahlungen stoppt und Zugänge sperrt, kann aus einem schlechten Vertrag einen teuren Streit machen.
Was du nicht aus einem schwachen Monatsbericht ableiten kannst
Ein Bericht ohne klare Arbeitsliste ist ein Warnsignal. Er beweist aber nicht automatisch eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung. Umgekehrt beweisen bessere Rankings nicht, dass jede versprochene Arbeit erbracht wurde.
Wie teuer diese Verwechslung werden kann, zeigt ein Fall aus Deutschland. Ein Kunde hatte eine SEO-Betreuung mit knapp sieben Monaten Laufzeit vereinbart: 16 Stunden Arbeit pro Monat für EUR 1’050. Er sperrte der Agentur den Zugang zur Website, kündigte mit sofortiger Wirkung und verweigerte die weitere Zahlung; begründet hat er das mit abgestürzten Sichtbarkeitswerten. Das Amtsgericht Neuss ordnete den Vertrag als Dienstvertrag ein, weil die Agentur keine bestimmte Platzierung schuldete. Das einmalige Absinken der Sichtbarkeit machte die nötige Abmahnung nicht entbehrlich, die fristlose Kündigung war unwirksam, und mit der Sperre geriet der Kunde in Annahmeverzug nach § 615 BGB. Er musste die ausstehenden EUR 4’200 samt Zinsen zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen (AG Neuss, Urteil vom 10. Juni 2020, 101 C 176/19; Urteilskopie und Zusammenfassung veröffentlicht von der Kanzlei, die die Agentur vertrat, abgerufen am 26. September 2026). Ein Amtsgerichtsurteil bindet andere Gerichte nicht, zeigt aber die Reihenfolge, auf die es ankommt: zuerst die geschuldete Leistung, dann die Abmahnung, dann die Kündigung.
Trenne deshalb drei Ebenen:
- Vertrag: Was wurde tatsächlich geschuldet?
- Leistung: Was wurde nachweisbar erledigt oder nicht erledigt?
- Wirkung: Was hat sich bei Sichtbarkeit, Kontakten, Offerten oder Aufträgen verändert?
Übertrage diese Ebenen in eine Gegenüberstellung: «Drei überarbeitete Leistungsseiten vereinbart; zwei veröffentlichte URLs mit Datum nachgewiesen; dritte Seite noch offen; Wirkung auf Anfragen noch nicht beurteilbar.» Dieses ausgedachte Beispiel beschreibt einen überprüfbaren Sachverhalt. Ob daraus ein Kündigungsgrund folgt, bleibt eine rechtliche Frage.
Wie du die geleistete Arbeit an deiner Website selbst nachprüfst und erkennst, ob sie überhaupt auf die Suche deiner Käufer zielt, zeigt ein Fall mit CHF 18’000 und keinem einzigen Artikel.
Vorlage für die ordentliche Kündigung
Stehen Frist, Termin und Form fest, kündigst du mit diesem Schreiben ordentlich und verlangst die Übergabe im selben Zug. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und halte die Form ein, die dein Vertrag verlangt.
Betreff: Kündigung des Vertrags über SEO-Leistungen vom [Vertragsdatum], Kundennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich den Vertrag über SEO-Leistungen vom [Vertragsdatum] ordentlich auf den nächstmöglichen Termin. Nach meiner Berechnung ist das der [Datum des Vertragsendes]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende bis zum [Datum, etwa zehn Tage nach Versand] schriftlich.
Für die Übergabe bitte ich Sie, mir bis zum Vertragsende Folgendes zuzustellen beziehungsweise zu übertragen:
- eine Liste der bearbeiteten Seiten mit den vorgenommenen Änderungen und eingerichteten Weiterleitungen;
- die Inhaberschaft der Konten, die für [Firma] eingerichtet wurden, insbesondere Search Console, Analytics und Google-Unternehmensprofil;
- die Zugänge zu Domain, Hosting und Website-System, soweit diese über Sie laufen;
- die für [Firma] erstellten Texte und Bilder in bearbeitbarer Form.
Freundliche Grüsse
[Vorname Name, Firma, Unterschrift]
Drei Entscheidungen stecken in diesem Wortlaut. «Auf den nächstmöglichen Termin» hält fest, dass du zum frühesten zulässigen Zeitpunkt kündigen willst, auch wenn deine Berechnung von der Lesart der Agentur abweicht; das genannte Datum zeigt, von welchem Ende du ausgehst, und die verlangte Bestätigung bringt eine abweichende Rechnung früh ans Licht. Einen Kündigungsgrund nennt das Schreiben nicht, weil eine ordentliche Kündigung keinen braucht; Vorwürfe zur Leistung gehören, wenn überhaupt, in ein getrenntes Schreiben. Und die Übergabe steht darin als Bitte, weil sich erst aus Vertrag und Kontostruktur ergibt, was dir zusteht.
Für eine Kündigung vor Ablauf der Frist, in der Schweiz gestützt auf Art. 404 OR oder in Deutschland aus wichtigem Grund, passt diese Vorlage nicht. Dort entscheiden Wortlaut und Zeitpunkt über Schadenersatz oder Wirksamkeit, wie der Fall aus Neuss zeigt; lass beides vorher prüfen.
Eine Übergabeliste für einen möglichen Anbieterwechsel
Bereite die Liste unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Prüfung vor. Sie ist eine Arbeitsgrundlage, keine Aussage darüber, was dir rechtlich zusteht.
Tabelle seitlich verschieben
| Bereich | Benötigte Information | Übergabe dokumentieren |
|---|---|---|
| Domain und Hosting | Vertragspartner, Verlängerung, zuständige Verwaltung | Wer übernimmt welche Aufgabe ab welchem Datum? |
| Website | System, Dateien, Nutzungsrechte, offene Änderungen | Was kann exportiert oder weiterverwendet werden? |
| Suchdaten | Search-Console-Property, Berechtigungen, bisherige Berichte | Zugriff und Exporte nach Vereinbarung prüfen |
| Google-Unternehmensprofil | Inhaber und Verwalter des Profils | Wer bleibt Inhaber, wessen Zugriff wird entfernt? |
| Analytics und Werbekonten | Konten, Berechtigungen, laufende Kampagnen, eingebundene Tracking-Codes | Wer übernimmt die Konten, welche Kampagnen laufen weiter? |
| Texte und Bilder | Erstellte Inhalte, Dateien, vereinbarte Nutzungsrechte | In welcher Form werden sie übergeben? |
| SEO-Arbeit | Bearbeitete URLs, Änderungen, Weiterleitungen, offene Aufgaben | Stand und verbleibende Zuständigkeit festhalten |
Die Rückgabe von Daten ist nicht in jedem Vertrag geregelt; eine der oben beschriebenen AGB schliesst eine solche Pflicht ohne schriftliche Vereinbarung ausdrücklich aus. Umso wichtiger ist, auf wen die Konten laufen.
Bei der Search Console kannst du das selbst nachsehen. Die Seite «Einstellungen → Nutzer und Berechtigungen» ist nur für Inhaber sichtbar; erscheint sie in deinem Google-Konto nicht, ist dein Konto dort kein Inhaber. Google unterscheidet bestätigte Inhaber, die ihre Inhaberschaft mit einem Token wie einer HTML-Datei oder einem HTML-Tag nachgewiesen haben, und delegierte Inhaber, die ein anderer Inhaber in der Nutzerverwaltung hinzugefügt hat. Beide haben dieselben Berechtigungen. Eine Property braucht aber mindestens einen bestätigten Inhaber. Werden alle bestätigten Inhaber entfernt, verlieren delegierte Inhaber und übrige Nutzer nach einer Übergangsfrist den Zugriff; die Daten werden weiter erfasst, aber niemand kann sie abrufen, bis wieder jemand die Inhaberschaft bestätigt. Bist du nur delegierter Inhaber und entfernst den Anbieter als einzigen bestätigten Inhaber, verlierst du nach dieser Frist also selbst den Zugang zu deinen Suchdaten.
Bestätige deshalb deine Inhaberschaft mit einem eigenen Token, bevor du den bisherigen Anbieter entfernst. Dafür wird das Token auf der Website hinterlegt; läuft die Website noch über den Anbieter, gehört dieser Schritt in die Übergabe. Welches Token der Anbieter verwendet hat, siehst du danach als bestätigter Inhaber unter «Nutzer und Berechtigungen»: im Menü neben seinem Eintrag unter «Details zur Bestätigung der Inhaberschaft». Entfernst du ihn nach Vertragsende oder zum vereinbarten Übergabezeitpunkt, gehört dieses Token dazu: Solange es besteht, kann er die Inhaberschaft neu bestätigen. Dasselbe Token kann auch für andere Google-Dienste verwendet werden; kläre vor dem Löschen, wofür es noch gebraucht wird. Google beschreibt Rollen, Reihenfolge und Tokens in der Hilfe zu Nutzern, Inhabern und Berechtigungen; die Übergangsfrist nach dem Entfernen aller bestätigten Inhaber nennt die englische Fassung dieser Hilfe.
Ein Wechsel sollte funktionierende Seiten und Kontaktwege erhalten. Eine vollständige Löschung der Website ist kein notwendiger Schritt zum Beenden einer SEO-Zusammenarbeit. Wie du Angebote für die weitere Arbeit vergleichst, erklärt der Beitrag zu SEO-Kosten.
Woran du einen tragfähigen neuen Vertrag erkennst
Die nächste Zusammenarbeit braucht keine vollmundige Rankingklausel. Sie braucht überprüfbare Arbeit und eine saubere Übergabe:
- konkrete monatliche oder projektbezogene Leistungen;
- benannte Kontoinhaber und Administratoren;
- festgelegte Datenexporte und Übergabepunkte;
- Laufzeit, ordentliche und ausserordentliche Beendigung in verständlicher Sprache;
- Umgang mit offenen Arbeiten und Vergütung bei Vertragsende;
- ein Bericht, der Massnahmen, Messwerte und betriebliche Rückmeldungen trennt.
«Monatlich kündbar» sagt, wie schnell du einen Vertrag beenden kannst, aber nicht, was du in jedem Monat dafür bekommst. Kurze Fristen retten keine schlechte Leistung. Lange Laufzeiten ersetzen keine klare Leistungsbeschreibung. Beides gehört vor der Annahme einer Offerte auf den Tisch.
Wie sieht SEO-Arbeit ohne lange Bindung aus?
Nach einem Wechsel brauchst du nicht zwingend wieder einen Vertrag über zwölf Monate. Bei mir kannst du die Arbeit an deiner bestehenden Website als einmaligen Auftrag vergeben: Mit SEO-Start recherchiere ich für CHF 1’900 Festpreis die Suchfragen zu bis zu drei Leistungen, überarbeite die zugehörigen Seiten oder lege sie im bestehenden Layout neu an und baue sie mit Seitentitel, Beschreibung und internen Links in deiner Website ein. Am Ende stehen keine Kurven in einem Bericht, sondern veröffentlichte Seiten: Wer über die Suche dort einsteigt, erkennt, welche Arbeiten du bei dieser Leistung übernimmst, und kann dich direkt dazu anfragen. Du erklärst mir die Leistungen und prüfst die Entwürfe fachlich, bevor sie online gehen. Mit der Abnahme dieser Seiten ist der Auftrag abgeschlossen.
Die Offerte nennt die Seiten, die Arbeiten daran, deine Zuarbeit und den Festpreis. Damit lässt sich die Gegenüberstellung aus diesem Beitrag auch auf meine Arbeit anwenden: Vereinbart sind die genannten Seiten, geliefert sind sie, wenn sie nach deiner Prüfung online stehen. Die zweite Hälfte des Festpreises zahlst du erst nach deiner Abnahme. Ist in deiner bisherigen Gegenüberstellung eine vereinbarte Leistungsseite offen geblieben, kann ihre Leistung eine der drei sein, die SEO-Start bearbeitet. Die Google Search Console richte ich dabei ein oder verknüpfe die vorhandene; darin siehst du selbst, ob Google die bearbeiteten Seiten aufgenommen hat und bei welchen Suchanfragen sie erscheinen.
Soll danach jeden Monat weiter an deiner Website gearbeitet werden, legt die monatliche SEO-Betreuung beides fest: was du jeden Monat bekommst und wie du sie beendest. Für CHF 1’500 pro Monat entstehen jeden Monat 5 neue Inhalte, also Leistungsseiten oder Artikel zu Fragen, die deine Kunden tatsächlich stellen; dazu werden bestehende Seiten überarbeitet und dein Google-Unternehmensprofil gepflegt. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht: Eine schriftliche Kündigung bis Ende eines Monats beendet die Betreuung auf Ende des Folgemonats, eine E-Mail genügt. Jeden Monat erhältst du einen Bericht mit den umgesetzten Arbeiten, den Klicks aus der Google-Suche sowie den Anrufen und Website-Besuchen über dein Google-Profil und entscheidest daran, ob die Betreuung weiterläuft. Zugesichert sind diese Arbeiten, keine Platzierungen oder Anfragen.
Schicke mir über das Kontaktformular die Adresse deiner Website und nenne die Leistungen, für die du mehr Aufträge gewinnen möchtest; offene Punkte aus deiner Gegenüberstellung kannst du dazuschreiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob SEO-Start oder die SEO-Betreuung passt. Vor der Offerte prüfe ich dein Website-System, die nötigen Zugänge und die technischen Hindernisse an den gewählten Seiten. Läuft die Website noch über den bisherigen Anbieter, gehören diese Zugänge zur Übergabe. Die rechtliche Prüfung deiner Kündigung übernehme ich nicht; dafür gehört der Vertrag, wie oben beschrieben, zu einer Fachperson.