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SEO-Vertrag kündigen: Laufzeit und Kündigungsfrist
SEO-Vertrag kündigen: Was Art. 404 OR in der Schweiz und §§ 314, 620 und 626 BGB in Deutschland regeln – und was vom Vertrag abhängt.
Sie zahlen seit Monaten für SEO. Im Bericht stehen bunte Kurven, aber die vereinbarten Arbeiten bleiben unklar. Gleichzeitig nennt der Vertrag zwölf Monate Laufzeit. Genau hier beginnen die gefährlichen Pauschalsätze: «Sie kommen immer raus» auf der einen Seite, «Sie müssen auf jeden Fall weiterzahlen» auf der anderen.
Beides kann falsch sein. Entscheidend sind das anwendbare Recht, die geschuldete Leistung, der konkrete Vertrag und der tatsächliche Verlauf.
Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung zur eigenmächtigen Zahlungseinstellung. Bei einem laufenden Streit, hohen Beträgen, Konventionalstrafen oder einem Vertrag nach ausländischem Recht gehört der vollständige Vertrag zu einer dafür qualifizierten Fachperson.
Schweiz: Zuerst klären, ob Auftragsrecht gilt
Art. 404 OR hält fest, dass ein Auftrag von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden kann. Das Bundesgericht bezeichnet dieses Recht bei einem Auftragsverhältnis als zwingend und nennt zugleich den möglichen Schadenersatz bei einer Kündigung zur Unzeit (Urteil 4A_196/2020, E. 6.1, abgerufen am 14. August 2026).
Der entscheidende Teil steht vor dieser Regel: Das Vertragsverhältnis muss rechtlich als Auftrag qualifizieren. Der Titel «SEO-Vertrag» beantwortet das nicht. Laufende Beratung und Pflege können auftragsrechtliche Elemente haben. Eine fertig definierte Website kann werkvertragliche Elemente enthalten. Ein Gesamtvertrag kann verschiedene Leistungen verbinden, die nicht alle gleich behandelt werden.
Darum ist eine feste Laufzeit nicht einfach zu ignorieren. Zuerst muss geklärt werden, welche Leistung rechtlich im Vordergrund steht und welche Folgen eine Kündigung im konkreten Zeitpunkt auslöst. Auch bereits erbrachte Arbeit, Auslagen, Übergabe und offene Rechnungen verschwinden durch eine Kündigung nicht.
Deutschland: Feste Dauer, wichtiger Grund und Fristen auseinanderhalten
Für ein befristetes Dienstverhältnis sagt § 620 BGB, dass es grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Ob vorher eine ordentliche Kündigung möglich ist, ergibt sich aus Gesetz und Vertrag.
Für Dauerschuldverhältnisse regelt § 314 BGB die Kündigung aus wichtigem Grund. Beruht der wichtige Grund auf einer Vertragsverletzung, verlangt die Vorschrift grundsätzlich zuerst eine erfolglose Frist zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung; Ausnahmen hängen von den Umständen ab. Bei einem Dienstverhältnis kann zusätzlich § 626 BGB relevant sein. Diese Vorschrift enthält neben der Interessenabwägung eine Zweiwochenfrist ab Kenntnis der massgebenden Tatsachen.
Auch eine AGB-Klausel ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie unangenehm ist. § 307 BGB knüpft die Inhaltskontrolle unter anderem an eine unangemessene Benachteiligung und fehlende Klarheit. Ob das bei einer konkreten Laufzeit- oder Verlängerungsklausel zutrifft, lässt sich ohne Vertrag, Parteienrolle und Begleitumstände nicht seriös beantworten. Die Regeln für Verbraucher und Unternehmen sind zudem nicht deckungsgleich. Quellen abgerufen am 14. August 2026.
Vier Prüfungen vor jedem Kündigungsschreiben
- Vertrag vollständig sichern. Dazu gehören Offerte, AGB, Nachträge, Rechnungen und der Schriftverkehr. Prüfen Sie anwendbares Recht, Gerichtsstand, Parteienrolle, Laufzeit, Kündigungsform und die genaue Leistungsbeschreibung.
- Vereinbarung und tatsächliche Arbeit nebeneinanderlegen. Nicht «SEO bringt nichts», sondern konkret: Welche zugesagte Seite, Analyse, Korrektur, Besprechung oder Auswertung fehlt? Welche Arbeit wurde geliefert? Welche Frist oder Abnahme war vereinbart?
- Konten und Daten inventarisieren. Notieren Sie Inhaber und Administratoren von Domain, Hosting, CMS, Search Console, Analytics und Google-Eintrag. Eigentum, Nutzungsrechte und Übergabepflichten ergeben sich nicht automatisch aus dem Wunsch des Kunden, sondern aus Vertrag, Kontostruktur und anwendbarem Recht.
- Vor dem Versand die Folgen prüfen lassen. Dazu gehören offene Vergütung, Rückgabe von Daten, mögliche Abhilfe- oder Abmahnfristen, Zugangsentzug und der richtige Empfänger. Wer gleichzeitig kündigt, Zahlungen stoppt und Zugänge sperrt, kann aus einem schlechten Vertrag einen teuren Streit machen.
Was Sie nicht aus einem schwachen Monatsbericht ableiten können
Ein Bericht ohne klare Arbeitsliste ist ein Warnsignal. Er beweist aber nicht automatisch eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung. Umgekehrt beweisen bessere Rankings nicht, dass jede versprochene Arbeit erbracht wurde.
Trennen Sie deshalb drei Ebenen:
- Vertrag: Was wurde tatsächlich geschuldet?
- Leistung: Was wurde nachweisbar erledigt oder nicht erledigt?
- Wirkung: Was hat sich bei Sichtbarkeit, Kontakten, Offerten oder Aufträgen verändert?
Wie ein Bericht diese Ebenen auseinanderhält, zeigt der Beitrag zum monatlichen SEO-Reporting.
Woran Sie einen tragfähigen neuen Vertrag erkennen
Die nächste Zusammenarbeit braucht keine vollmundige Rankingklausel. Sie braucht überprüfbare Arbeit und eine saubere Übergabe:
- konkrete monatliche oder projektbezogene Leistungen;
- benannte Kontoinhaber und Administratoren;
- festgelegte Datenexporte und Übergabepunkte;
- Laufzeit, ordentliche und ausserordentliche Beendigung in verständlicher Sprache;
- Umgang mit offenen Arbeiten und Vergütung bei Vertragsende;
- ein Bericht, der Massnahmen, Messwerte und betriebliche Rückmeldungen trennt.
Kurze Fristen retten keine schlechte Leistung. Lange Laufzeiten ersetzen keine klare Leistungsbeschreibung. Beides gehört vor der Annahme einer Offerte auf den Tisch.
Häufige Fragen
Kann ich einen Schweizer SEO-Vertrag trotz fester Laufzeit kündigen?
Wenn das konkrete Vertragsverhältnis als Auftrag qualifiziert, sieht Art. 404 OR eine jederzeitige Kündigung vor; das Bundesgericht behandelt dieses Recht als zwingend. Ob ein SEO-, Website- oder Mischvertrag darunterfällt und welche Vergütungs- oder Schadenersatzfolgen entstehen, muss am konkreten Vertrag geprüft werden.
Reicht in Deutschland eine ausgebliebene Rankingsteigerung als wichtiger Grund?
Nicht automatisch. Zuerst ist entscheidend, welches Ergebnis oder welche Tätigkeit überhaupt geschuldet war. Für eine Kündigung aus wichtigem Grund verlangt § 314 BGB eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung nach Interessenabwägung; bei einer Vertragsverletzung ist grundsätzlich eine Frist zur Abhilfe oder Abmahnung nötig. Weitere Vorschriften und Fristen können hinzukommen.
Soll ich vor der Kündigung eine Frist setzen?
Das hängt von Rechtsordnung, Kündigungsgrund und Vertrag ab. § 314 BGB verlangt bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich eine erfolglose Abhilfe-Frist oder Abmahnung, kennt aber Ausnahmen. Eine unpassende oder verspätete Erklärung kann Rechte gefährden. Lassen Sie Form, Inhalt und Zeitpunkt bei relevantem Streit prüfen.
Gehören Domain und Search Console automatisch dem Kunden?
Nein. Kontoinhaberschaft, Vertragsbeziehungen und Nutzungsrechte müssen einzeln geprüft werden. Ein guter Vertrag legt von Anfang an fest, welche Konten auf den Betrieb laufen, wer Administrator ist und was bei Vertragsende übergeben wird.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Der vollständige Vertrag mit AGB und Nachträgen, Offerten, Rechnungen, E-Mails, Berichte, Arbeitsnachweise sowie eine Liste der Konten und Zugänge. Dazu gehört eine sachliche Gegenüberstellung von zugesagten und gelieferten Leistungen.
Sie müssen zuerst wissen, was technisch tatsächlich passiert ist?
Im kostenlosen Erstgespräch kann ich Website, öffentlich sichtbare Änderungen und vorhandene Messkonten technisch einordnen. Ich beurteile weder die Wirksamkeit einer Kündigung noch vertrete ich Sie in einem Vertragsstreit. Für diese Entscheidung gehört der Vertrag zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.