SEO-Vertrag kuendigen: Was du rechtlich wissen musst (CH + DE)
Du zahlst monatlich fuer SEO und siehst keine Ergebnisse. Du willst kuendigen, aber der Vertrag hat eine 12-Monats-Laufzeit. Was jetzt?
Genau diese Situation hatte das Unternehmen [FreshMeal] in der dokumentierten Case Study: CHF 1’500 pro Monat, 12 Monate, null Ergebnisse. Die Vertragsstruktur machte den Ausstieg schwer – obwohl die Agentur offensichtlich nicht lieferte.
Damit dir das nicht passiert, erklaert dieser Artikel die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz und Deutschland – praxisnah, ohne Juristendeutsch.
Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt eine Orientierung ueber die relevanten Rechtsgrundlagen. Im konkreten Fall solltest du einen Anwalt konsultieren.
Schweiz: Deine Rechte als Auftraggeber
Der Auftrag nach Schweizer OR (Art. 394 ff.)
Die meisten SEO-Vertraege in der Schweiz fallen unter das Auftragsrecht (Art. 394-406 OR). Das bedeutet: Die Agentur schuldet dir sorgfaeltige Arbeit, aber nicht zwingend ein bestimmtes Ergebnis. Das unterscheidet den Auftrag vom Werkvertrag.
Art. 404 OR: Jederzeitige Kuendbarkeit
Die wichtigste Bestimmung fuer dich als Auftraggeber:
Art. 404 Abs. 1 OR: „Der Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekuendigt werden.”
Das bedeutet:
- Du kannst den Vertrag jederzeit kuendigen – unabhaengig von der vereinbarten Laufzeit
- Diese Bestimmung ist nach Bundesgerichtspraxis zwingend – sie kann vertraglich nicht wegbedungen werden
- Gerichte des Kantons Zuerich haben bestaetigt, dass Konventionalstrafen zur Umgehung der freien Kuendbarkeit nicht zulaessig sind
Kuendigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR)
Es gibt eine Einschraenkung: Wenn du zur „Unzeit” kuendigst – also zu einem Zeitpunkt, der fuer die Agentur besonders ungluecklich ist – kann Schadenersatz fuer das sogenannte „negative Interesse” geschuldet sein. Das ist in der Praxis bei SEO-Vertraegen selten relevant, da die Agentur typischerweise monatlich abrechnet.
Werkvertrag als Alternative (Art. 363 ff. OR)
In manchen Faellen koennte ein SEO-Vertrag auch als Werkvertrag eingestuft werden – naemlich dann, wenn ein konkretes Ergebnis geschuldet ist (z.B. „Erstellung einer Website mit SEO-Optimierung”). Das Kantonsgericht St. Gallen hat in einem Urteil Website-Optimierung als Werkvertrag klassifiziert.
Beim Werkvertrag hast du bei Maengeln zusaetzliche Rechte: Nachbesserung, Minderung, oder Wandelung (Rueckabwicklung des Vertrags).
Deutschland: Deine Rechte als Auftraggeber
Dienstvertrag nach BGB (§ 611 ff.)
Die meisten laufenden SEO-Betreuungsvertraege in Deutschland fallen unter das Dienstvertragsrecht. Aehnlich wie beim Schweizer Auftrag schuldet die Agentur sorgfaeltige Arbeit, aber kein bestimmtes Ergebnis.
Kuendigung bei Dienstvertraegen
- Befristete Vertraege: Grundsaetzlich nicht ordentlich kuendbar vor Ablauf der Laufzeit – es sei denn, der Vertrag sieht eine Kuendigungsmoeglichkeit vor
- Unbefristete Vertraege: Kuendigbar mit den vereinbarten oder gesetzlichen Fristen
- Ausserordentliche Kuendigung (§ 626 BGB): Bei „wichtigem Grund” jederzeit moeglich – z.B. bei massiver Nichterfuellung der vertraglichen Leistungen
Wann liegt ein „wichtiger Grund” vor?
Konkret bei SEO-Vertraegen koennen folgende Situationen einen wichtigen Grund darstellen:
- Null Leistungserbringung trotz laufender Zahlungen (wie im FreshMeal-Fall)
- Systematische Verweigerung von Reportings und Datenzugang
- Nachweislich falsche Angaben ueber erbrachte Leistungen
- Grobe Pflichtverletzung wie fahrlässige Beratung (z.B. Rebranding-Empfehlung ohne Markenrecht-Pruefung)
AGB-Recht als Schutz (§ 305 ff. BGB)
Viele SEO-Agenturen verwenden Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB). Diese unterliegen einer Inhaltskontrolle. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Das betrifft haeufig:
- Ueberlange Kuendigungsfristen
- Automatische Vertragsverlaengerungen um mehr als ein Jahr
- Ausschluss jeglicher Gewaehrleistung
Praxis: So gehst du vor, wenn du kuendigen willst
Schritt 1: Dokumentation sichern
Bevor du kuendigst, sichere alle Beweise:
- E-Mail-Verlauf mit der Agentur exportieren und speichern
- Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammenstellen
- Google Search Console Daten exportieren (geht ueber „Leistung” → Export)
- Screenshots vom aktuellen Zustand der Website machen
- Den Vertrag und alle Anhaenge nochmals lesen und markieren, welche Leistungen zugesagt wurden
Schritt 2: Schriftliche Mahnung
Bevor du kuendigst, sende eine schriftliche Mahnung (per Einschreiben oder nachweisbar per E-Mail):
- Benenne konkret, welche vertraglichen Leistungen nicht erbracht wurden
- Setze eine angemessene Frist zur Nacherfuellung (z.B. 14 Tage)
- Verweise auf die vertraglichen Zusagen
Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall rechtlich erforderlich, aber sie staerkt deine Position erheblich.
Schritt 3: Kuendigung aussprechen
- Schriftlich (Einschreiben mit Rueckschein oder nachweisbar per E-Mail)
- Kuendigungsgrund benennen (Nichterfuellung der vertraglichen Leistungen)
- Frist beachten (oder bei ausserordentlicher Kuendigung: sofortige Wirkung)
- Herausgabe aller Daten fordern: Tool-Zugaenge, Passwörter, erstellte Inhalte
Schritt 4: Datenzugang sichern
Stelle sicher, dass du nach der Kuendigung Zugang zu allen relevanten Tools behältst:
- Google Search Console (bist du als Inhaber eingetragen?)
- Google Analytics (wer ist der Account-Inhaber?)
- Domain und Hosting (wer hat die Zugangsdaten?)
- CMS-Zugang (WordPress, Shopify, etc.)
Mehr dazu im Detail in unserem Beitrag zum SEO-Agentur-Wechsel.
Haeufige Fehler bei der Kuendigung
Fehler 1: Muendlich kuendigen
Eine muendliche Kuendigung ist schwer nachweisbar. Immer schriftlich, immer nachweisbar.
Fehler 2: Weiterzahlen nach der Kuendigung
Wenn du wirksam gekuendigt hast, sind keine weiteren Zahlungen geschuldet. Pruefe, ob Lastschriften eingerichtet sind, und widerrufe sie wenn noetig.
Fehler 3: Kuendigen ohne Dokumentation
Ohne Dokumentation der Nichterfuellung stehst du im Streitfall schlecht da. Sichere Beweise bevor du kuendigst.
Fehler 4: Auf Vertragsklauseln vertrauen, die unwirksam sein koennten
Nur weil im Vertrag „24 Monate Mindestlaufzeit” steht, heisst das nicht, dass diese Klausel wirksam ist. In der Schweiz (Art. 404 OR) und unter deutschem AGB-Recht koennen solche Klauseln anfechtbar sein.
Checkliste: Kuendigungs-Vorbereitung
- Alle E-Mails, Vertraege und Rechnungen gesichert?
- Search Console Daten exportiert?
- Website-Zugang (CMS, Hosting, Domain) geklaert?
- Vertrag auf Kuendigungsfristen und -klauseln geprueft?
- Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung gesendet?
- Kuendigungsschreiben vorbereitet (schriftlich, nachweisbar)?
- Bei hohem Streitwert: Anwalt konsultiert?
Fazit: Du bist nicht machtlos
Viele Geschaeftsfuehrer glauben, sie seien an einen SEO-Vertrag „gekettet”, auch wenn die Agentur nicht liefert. Das stimmt nicht. Sowohl das Schweizer Obligationenrecht als auch das deutsche BGB bieten klare Schutzmoeglichkeiten – besonders bei nachweislicher Nichterfuellung.
Der Schluessel liegt in der Dokumentation. Wer seine Daten gesichert hat, die Nichterfuellung nachweisen kann und die richtigen Schritte einhaelt, hat eine starke Position.
Und fuer den naechsten Vertrag gilt: Klare KPIs, kurze Kuendigungsfristen und transparente Reportings schuetzen von Anfang an.
Dieser Artikel ist Teil einer Serie zur SEO-Qualitaetssicherung fuer KMU. Den vollstaendigen Fall findest du in der dokumentierten Case Study: CHF 18’000 fuer null Ergebnisse.
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