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Google-Bewertung löschen lassen: Meldung und Einspruch

Eine Google-Bewertung löschen lassen kannst du bei Richtlinienverstössen oder rechtswidrigem Inhalt. So meldest du sie und legst bei Ablehnung Einspruch ein.

Simon Haenel veröffentlicht aktualisiert

Eine negative Bewertung führt zur Richtlinienprüfung, zu einer öffentlichen Antwort oder zu einer neutralen Bewertungsroutine

Die neue Bewertung unter deinem Firmennamen hat einen Stern, und ihr Text stimmt aus deiner Sicht nicht oder stammt von jemandem, den du in keinem Auftrag findest. Selbst entfernen kannst du sie als Betrieb nicht. Du meldest sie in deinem Unternehmensprofil über «Rezensionen lesen» und «Melden»; bei Google heissen Bewertungen Rezensionen. Entfernt wird eine gemeldete Bewertung, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstösst, etwa weil keine echte Erfahrung dahintersteht, weil sie beleidigt oder weil ein Mitbewerber sie geschrieben hat. Die Prüfung dauert laut Google-Hilfe zum Melden von Rezensionen «in der Regel mehrere Tage». Lehnt Google die Meldung ab, kannst du einmal Einspruch einlegen.

Eine Bewertung, die dir nicht gefällt, aber sachlich stimmt, bleibt stehen. Google hält in derselben Hilfe fest, dass es «keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden» schlichtet. Neben der Meldung gibt es drei weitere Wege: Die verfassende Person kann ihre Bewertung selbst ändern oder löschen. Für Erpressungsversuche mit negativen Bewertungen hat Google ein eigenes Formular. Und für Inhalte, die aus deiner Sicht gegen das Gesetz verstossen, führt ein rechtlicher Meldeweg zu Google. Was Kanzleien und Löschdienste für eine Bewertung verlangen und was du damit bezahlst, zeigt der Preisvergleich weiter unten.

Welche Bewertungen Google entfernt

Google entfernt Bewertungen nicht, weil sie negativ sind, sondern wegen eines Verstosses gegen die Richtlinien für Beiträge auf Google Maps. Diese Kategorien kommen für eine Meldung infrage:

  • Keine echte Erfahrung mit dem Betrieb: Konkrete Angaben sprechen beispielsweise für eine Verwechslung mit einem anderen Betrieb oder eine erfundene Erfahrung. Dass du unter dem angezeigten Namen keinen Auftrag findest, ist allein kein Beweis. Auch ein Kontakt ohne Kauf kann eine tatsächliche Erfahrung sein.
  • Gefälschte oder gekaufte Bewertungen: Auffällige Muster, etwa mehrere Ein-Stern-Bewertungen innert Stunden aus frisch erstellten Profilen. Ein Muster ist ein Prüfhinweis, noch kein Beweis für eine Fälschung.
  • Bewertungen mit Interessenkonflikt: Google nennt als Beispiele eine aktuelle oder frühere Beschäftigung, Mitbewerber in der Branche und familiäre Beziehungen. Sichere den nachvollziehbaren Bezug, statt allein aus einer kritischen Formulierung auf Konkurrenz zu schliessen.
  • Beleidigungen, Hassrede, Drohungen: Persönliche Herabwürdigungen, Diskriminierung oder obszöne Sprache.
  • Themenfremder Inhalt: Politische Statements, Werbung oder Texte, die mit deinem Betrieb nichts zu tun haben.

Eine negative Bewertung wird dagegen nicht allein wegen harter, aber sachlicher Kritik («Termin zweimal verschoben, Baustelle unordentlich»), subjektiver Enttäuschung («zu teuer», «unfreundlich») oder einer Ein-Stern-Wertung ohne Text entfernt. Entscheidend ist ein Verstoss gegen die Plattformrichtlinien, nicht ob der Betrieb die Einschätzung teilt.

Der sinnvolle Entscheidungsweg bei einer negativen Bewertung
Verstösst die Bewertung klar gegen eine Google-Richtlinie?

Ja

  1. Belege sichern und den konkreten Verstoss benennen.
  2. Die Bewertung bei Google melden.
  3. Den Status verfolgen und bei einer Ablehnung einen begründeten Einspruch prüfen.

Unklar

  1. Inhalt und Zeitpunkt mit deinen Unterlagen und den beteiligten Personen abgleichen.
  2. Den vermuteten Verstoss anhand der passenden Richtlinie prüfen.
  3. Ergeben sich konkrete Hinweise auf einen Verstoss, melde ihn mit Begründung.

Nein

  1. Nicht allein wegen einer negativen Meinung melden.
  2. Sachliche Kritik intern prüfen und berechtigte Mängel beheben.
Öffentliche Antwort gesondert entscheiden: Antworte, wenn du damit etwas klären, relevante Informationen ergänzen oder ein direktes Gespräch anbieten kannst. Veröffentliche dabei keine privaten Daten und bestätige keine ungeprüften Vorwürfe.

Bewertung bei Google melden: Schritt für Schritt

Sichere zuerst den Link zur Bewertung, einen Screenshot, das Datum und den konkret vermuteten Verstoss. Den Link zu einer einzelnen Bewertung kopierst du laut Google-Hilfe zum Verwalten von Kundenrezensionen in Google Maps: Suche nach dem Namen und Ort deines Betriebs, wähle «Rezensionen», dann neben der Bewertung das Dreipunkt-Menü mit «Rezension teilen», «Link senden» und «Link kopieren». Halte sachliche Belege intern bereit; veröffentliche keine privaten Kundenunterlagen in deiner Antwort.

Eine kurze Arbeitsvorlage für deine Unterlagen:

Bewertungslink: [URL] · veröffentlicht am: [Datum] · gemeldet am: [Datum]. Vermuteter Richtlinienverstoss: [konkreter Punkt]. Beleg dafür: [nachvollziehbare Tatsache]. Offene Frage: [was noch ungeklärt ist]. Status und nächste Prüfung: [Eintrag].

Im Unternehmensprofil melden

Die Google-Hilfe zum Melden unangemessener Rezensionen beschreibt diesen Ablauf:

  1. Rufe dein Unternehmensprofil auf.
  2. Wähle «Rezensionen lesen».
  3. Wähle neben der betroffenen Bewertung «Melden».
  4. Wähle den Grund, zum Beispiel «Spam» oder «Vulgäre Sprache».
  5. Wähle «Bericht senden».

Im Tool zum Verwalten von Bewertungen melden

Das Tool zum Verwalten von Bewertungen zeigt dir zusätzlich den Status jeder Meldung. Bestätige dort die E-Mail-Adresse, die zu deinem Unternehmensprofil gehört, oder wechsle zum richtigen Konto. Wähle dann dein Unternehmen, «Neue Rezension zum Entfernen melden», bei der betroffenen Bewertung «Melden» und den Grund. Mit «Senden» schliesst du die Meldung ab.

Wähle den Grund, den dein gesicherter Beleg trägt. Mehrfaches Melden derselben Meinung ersetzt keine Begründung.

Stammen auffällige Bewertungen von einem Profil, das auch mit anderen Beiträgen gegen die Richtlinien verstösst, kannst du laut derselben Hilfe zusätzlich das Nutzerprofil melden. In der Google-Maps-App tippst du dafür auf «Unternehmen», dann auf «Rezensionen» und auf den Namen der Person. Im Profil wählst du oben rechts über das Dreipunkt-Menü «Melden» und den Grund.

Status lesen und einmal Einspruch einlegen

Im Tool zum Verwalten von Bewertungen steht bei jeder Meldung einer von drei Status. Die Bezeichnungen und ihre Bedeutung stammen aus der Google-Hilfe:

Tabelle seitlich verschieben

Status im ToolBedeutung laut GoogleWas du jetzt tust
«Entscheidung steht aus»Die Bewertung ist gemeldet, aber noch nicht geprüft.Nicht erneut melden. Belege für einen möglichen Einspruch vollständig halten.
«Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß»Bei der Prüfung hat Google keinen Verstoss festgestellt.Einspruch nur einlegen, wenn du einen konkreten Verstoss belegen kannst. Sonst öffentlich antworten und die Kritik intern klären.
«Eskaliert – prüfen Sie Ihre E-Mails auf neue Nachrichten»Dein Einspruch wurde weitergeleitet; die endgültige Entscheidung kommt per E-Mail.E-Mail lesen. Bleibt die Bewertung online, ist der Weg über die Richtlinien ausgeschöpft; bei rechtswidrigem Inhalt bleibt der rechtliche Meldeweg.

So legst du den Einspruch ein:

  1. Öffne das Tool zum Verwalten von Bewertungen und bestätige dein Konto.
  2. Wähle dein Unternehmen.
  3. Wähle «Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen».
  4. Wähle unten «Rezensionen, bei denen ein Einspruch möglich ist» und die betroffene Bewertung. Laut Google kannst du bis zu zehn Bewertungen auswählen.
  5. Wähle «Einspruch einlegen», fülle das Formular im neuen Tab aus und sende es.

Das Ergebnis erhältst du per E-Mail: Verstösst die Bewertung gegen die Richtlinien, wird sie entfernt; sonst bleibt sie online.

Weil du nur einmal Einspruch einlegen kannst, schreibe ihn so, dass die prüfende Person den Verstoss ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Nenne den Richtlinienpunkt und die Tatsache, die ihn belegt. Ein fehlender Auftrag unter dem angezeigten Namen allein beweist noch keine Fälschung; die Person könnte über eine Partnerin, einen Vermieter oder eine Verwaltung beteiligt gewesen sein. Reiche keinen Einspruch gegen eine abweichende Meinung ein: Sie ist kein Verstoss, und der einmalige Einspruch ist danach verbraucht.

Erpressung mit negativen Bewertungen

Google beschreibt in der Hilfe zu Erpressungsversuchen ein eigenes Muster: Auf dem Unternehmensprofil erscheinen plötzlich viele Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen, danach verlangt jemand Geld, Waren oder Dienstleistungen dafür, dass sie wieder verschwinden. Google rät, nicht zu zahlen und das Problem nicht selbst mit einem Angebot an die Erpresser zu lösen. Nach Googles Hinweis kann die Erpressung trotz Zahlung weitergehen, und ob die Bewertungen dann entfernt werden, ist nicht sicher.

Für solche Fälle gibt es ein eigenes Meldeformular, das in derselben Hilfe verlinkt ist. Sichere dafür sofort:

  • lesbare Screenshots der gesamten Kommunikation mit der Forderung, möglichst mit Datum, Uhrzeit und Kontaktangaben des Absenders
  • die direkten Links zu allen Bewertungen, die du mit dem Erpressungsversuch in Verbindung bringst
  • Namen, Nutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Profile der beteiligten Personen
  • Datum und Uhrzeit, an denen du den Anstieg der negativen Bewertungen bemerkt und die Forderung erhalten hast

Das Formular ist laut Google nur für Fälle gedacht, in denen du direkt Opfer einer solchen Forderung geworden bist. Andere Verstösse wie Spam meldest du über den normalen Weg oben.

Rechtswidrige Inhalte: der rechtliche Meldeweg

Für Inhalte, die aus deiner Sicht gegen ein Gesetz oder deine Rechte verstossen, bietet Google einen eigenen Weg an: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden. Google prüft das gemeldete Material nach eigener Angabe und kann den Zugriff darauf sperren, beschränken oder es entfernen. Bevor du diesen Antrag stellst, sollst du den Inhalt laut derselben Seite im jeweiligen Produkt melden, bei einer Bewertung also über den Weg im Unternehmensprofil.

Ob eine Bewertung rechtswidrig ist und ob du gegen die verfassende Person vorgehen kannst, klärt eine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Entscheidung von Google über deine Meldung ersetzt diese Prüfung nicht. Bring zur Beratung die gesicherten Angaben aus deiner Arbeitsvorlage mit.

Wenn die verfassende Person die Bewertung ändert oder löscht

Ausser Google kann nur die Person, die eine Bewertung geschrieben hat, sie ändern oder löschen. Laut Google-Maps-Hilfe öffnet sie dafür Google Maps am Computer, klickt links oben auf das Menü mit den drei Strichen, dann auf «Meine Beiträge» und «Rezensionen». Über das Dreipunkt-Menü neben der Bewertung wählt sie «Rezension bearbeiten» oder «Rezension löschen». Eine bearbeitete Bewertung zeigt Google danach mit dem Datum der letzten Änderung an.

Dabei gilt eine Grenze: Google verbietet Betrieben, Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte und Dienstleistungen für «die Überarbeitung bzw. Entfernung einer negativen Rezension» zu bieten. Eine Gratis-Nachbesserung gegen eine gelöschte Bewertung wäre genau ein solcher Tausch. Behebe einen berechtigten Mangel deshalb, weil er berechtigt ist, und verbinde die Lösung nicht mit der Bewertung. Ob die Person ihren Text danach anpasst, entscheidet sie selbst. Fragt sie dich, wie das geht, kannst du ihr den Weg aus der Maps-Hilfe nennen.

Was eine öffentliche Antwort leisten kann

Solange eine Bewertung sichtbar ist, sehen Interessenten auch deine Reaktion. Eine ruhige, lösungsorientierte Antwort kann zeigen, wie der Betrieb mit Kritik umgeht; eine gereizte Verteidigungsrede kann den Konflikt dagegen verschärfen. Die Antwort löscht die Kritik nicht und gleicht auch den Sterneschnitt nicht aus, gibt Mitlesenden aber zusätzlichen Kontext.

In den Tipps für mehr Rezensionen empfiehlt Google, auf Rezensionen zu antworten und die eigene Sicht zu erläutern. Zugleich rät Google, dann zu antworten, wenn du neue oder relevante Informationen mitteilen möchtest; öffentlich danken musst du nicht jeder Person. Auch eine Einladung zur direkten Klärung kann helfen, wenn der Anlass offenbleibt.

Wenn du antwortest, geh so vor:

  1. Nach der Sachverhaltsprüfung: Antworte zeitnah, sobald du ruhig und sachlich formulieren kannst. Akute Drohungen oder veröffentlichte private Daten verlangen eine gesonderte, unmittelbare Reaktion; dafür wartest du nicht auf einen routinemässigen Antworttermin.
  2. Den geprüften Punkt aufgreifen: Ist die unsaubere Übergabe bestätigt, passt etwa: «Danke für die Rückmeldung – dass die Baustelle nicht sauber übergeben wurde, entspricht nicht unserem Anspruch.» Ist der Vorwurf ungeklärt, bestätigst du ihn nicht; bitte stattdessen um direkten Kontakt zur Klärung.
  3. Kurz die eigene Sicht, ohne Schlammschlacht: Sachlich richtigstellen ist erlaubt und sinnvoll; Vorwürfe zurückschleudern nie.
  4. Lösung anbieten und ins Private wechseln: «Melde dich direkt bei mir, wir schauen das gemeinsam an» – mit Name und Nummer. Das zeigt Verantwortung, ohne die Diskussion öffentlich weiterzuführen.
  5. Bei den klärbaren Punkten bleiben: Nenne die relevante Information und den nächsten Kontaktweg. Eine interne Chronologie aller Gespräche hilft Mitlesenden selten und kann private Angaben offenlegen. Die nötige Länge ergibt sich aus dem Anlass, nicht aus einer festen Satzanzahl.

Besonderheit für Praxen und andere Berufe mit Schweigepflicht: Bestätige in der Antwort nicht, dass die bewertende Person tatsächlich Patientin oder Patient war, und nenne keine Behandlungsdetails. Schon die Formulierung kann eine Behandlungsbeziehung erkennen lassen; einen Mustersatz, der das in jedem Fall sicher vermeidet, gibt es nicht. Eine allgemein gehaltene Antwort könnte etwa lauten: «Wir nehmen Rückmeldungen ernst und klären Anliegen gerne im direkten Gespräch.» Ob sie im konkreten Fall passt, prüft die Praxis fachlich und rechtlich. Worauf eine Praxis bei Kontaktweg und Bewertungsantworten wegen des Berufsgeheimnisses achtet, erklärt die Seite für Arztpraxen.

Was es kostet, eine Google-Bewertung löschen zu lassen

Selbst gemeldet kostet es nichts: Für Meldung, Einspruch, das Formular bei Erpressung und den rechtlichen Meldeweg nennt Googles Hilfe keine Gebühr. Gibst du die Arbeit ab, verlangen die geprüften deutschen Kanzleien für eine einzelne Bewertung Pauschalen ab 99 € bis 159 € netto. Dienste, die sich an Schweizer Betriebe richten und keine Kanzleien sind, verlangen CHF 119 bis CHF 399; dort zahlst du nur bei einer Löschung oder erhältst den Betrag sonst zurück. Bei der Suche nach «google bewertung löschen» standen am 25. September 2026 auf google.de neben der Google-Hilfe auch Kanzleien und Löschdienste. Die folgenden Angaben stammen von den Seiten solcher Anbieter für Deutschland und die Schweiz, abgerufen am 26. September 2026:

Tabelle seitlich verschieben

AnbieterWer dahintersteht (laut Anbieter)Preis für eine BewertungWann du zahlst (laut Anbieter)
LöschkönigAnwaltskanzlei Hechler, Deutschlandab 99 € zzgl. MwSt.nach kostenloser Einschätzung; «Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten»
Baumgärtner FriedrichKanzlei, Fachanwalt für IT-Recht, Deutschland129 € netto; bei 50 Bewertungen 59 € je Bewertungbei der Beauftragung online; zu einem Misserfolg keine Angabe
dein-ruf.deKanzlei, Deutschland159 € netto aussergerichtlich; Gerichtsverfahren separatnach kostenloser Vorprüfung; «Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten»
BewertungsPushDienstleister ohne Verbindung zu Google; keine Angabe zu einer KanzleiCHF 119 netto; ab der 5. Bewertung CHF 89nur bei erfolgreicher Löschung
Fachstelle ReputationsschutzTraumgut Brands AG, Cham; ausdrücklich keine AnwaltskanzleiCHF 290 exkl. MWST; ab zwei Bewertungen CHF 240fixer Preis; voller Betrag zurück, wenn nicht gelöscht
bewertungsanwalt.chXSR Agency LTD, Zypern; keine Anwaltskanzlei, zieht je nach Fall Anwälte beiCHF 399; ab 10 Bewertungen CHF 249bei Nichterfolg kein Erfolgshonorar

Hinter den Preisen stehen zwei verschiedene Leistungen.

Die Dienste melden die Bewertung bei Google. Die Fachstelle Reputationsschutz etwa schreibt, sie arbeite «entlang der offiziellen Google-Richtlinien», und übernimmt Meldung, Begründung und Nachverfolgung. Du bezahlst also für Arbeit an dem Meldeweg, den du auch selbst hast, nicht für einen besonderen Zugang zu Google. Eine Bewertung, die keine Richtlinie verletzt, entfernt auch ein Dienst nicht; dieselbe Fachstelle hält fest, berechtigte Kritik echter Kunden sei kein Löschgrund.

Deutsche Kanzleien beanstanden die Bewertung rechtlich. Sie berufen sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) zu einem Hotelbewertungsportal: Rügt ein bewerteter Betrieb, der Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, muss das Portal das prüfen, bei der verfassenden Person nachfragen und die Bewertung löschen, wenn innert angemessener Frist keine Stellungnahme kommt (Zusammenfassung der Bundesrechtsanwaltskammer). Diese Rüge muss stimmen: Hatte die Person über eine Partnerin, eine Verwaltung oder eine Offerte ohne Auftrag mit deinem Betrieb zu tun, bestand ein Kontakt. Die Kanzleien rechnen mit einer Pauschale ab; ein Erfolgshonorar ist Anwälten in Deutschland nur in den Ausnahmen von § 4a RVG erlaubt. Für einen Betrieb in der Schweiz gilt das deutsche Urteil nicht unmittelbar; ob ein Anspruch nach Schweizer Recht besteht, klärt eine Rechtsberatung.

Welcher Weg zu deiner Bewertung passt:

  • Selbst melden, wenn der Verstoss klar ist, etwa eine Beleidigung, Werbung oder eine Bewertung eines Mitbewerbers. Die ausgefüllte Arbeitsvorlage oben ist die Begründung, die ein Dienst sonst für dich schreibt.
  • Einen Dienst mit Zahlung nach Löschung kannst du erwägen, wenn du die Begründung und das Nachfassen nicht selbst übernehmen willst. Prüfe vor der Beauftragung, ob bei Misserfolg tatsächlich keine Gebühren anfallen, was als Erfolg zählt und ob nach einer erneuten Veröffentlichung nochmals Kosten entstehen. Im Impressum siehst du, wer den Auftrag ausführt und wo das Unternehmen sitzt.
  • Eine Kanzlei, wenn Google deine Meldung abgelehnt hat und du nach Prüfung deiner Unterlagen sicher bist, dass kein Kundenkontakt bestand, oder wenn die Bewertung falsche Tatsachen über deinen Betrieb behauptet. Dann bezahlst du eine rechtliche Beanstandung und bei Bedarf ein Verfahren.
  • Zuerst das kostenlose Formular bei einem Erpressungsversuch: Dafür hat Google einen eigenen Meldeweg. Fünf Bewertungen aus einer solchen Welle würden bei der Fachstelle 5 × CHF 240 kosten, also CHF 1’200 exkl. MWST.
  • Keinen Löschweg gibt es für die sachliche Kritik einer echten Kundin. Dafür bleiben die Antwort und die Behebung des Mangels; ein Angebot, das dir trotzdem eine Löschung zusagt, passt nicht zu Googles Ablauf.

Warum die Zahl vorhandener Bewertungen den Schnitt verändert

Eine einzelne negative Bewertung hat rechnerisch mehr Gewicht, wenn erst wenige Bewertungen vorhanden sind. Bei vier Bewertungen zieht ein Ein-Stern-Eintrag neben drei Fünf-Sterne-Einträgen den Schnitt auf 4,0; bei sechzig Bewertungen verändert ein einzelner Eintrag den Schnitt weniger. Eine feste Zahl, ab der eine einzelne Kritik nicht mehr auffällt, gibt es nicht. Einen regionalen Vergleich liefern die sichtbaren Betriebe deiner Branche auf Google Maps: wie viele aktuelle Bewertungen sie haben und wie alt diese sind.

Das ist eine Rechenwirkung, kein Grund für selektive positive Anfragen. Google verbietet ausdrücklich, Kunden gezielt um positive Rezensionen zu bitten. Bitte nach allen geeigneten abgeschlossenen Aufträgen neutral um eine Rückmeldung und prüfe kritische Hinweise auch intern. So zeigt der Eintrag über die Zeit eine breitere und aktuellere Erfahrungsbasis. Link, Textvorlage und Routine dafür stehen im Beitrag Google-Bewertungslink erstellen und Bewertungen bekommen.

Gekaufte oder erfundene Bewertungen dürfen nicht zum Überdecken von Kritik eingesetzt werden. Sie verstossen gegen Googles Richtlinien, können entfernt werden und verzerren den sichtbaren Eindruck des Betriebs.

Was Interessenten nach der Bewertung auf deiner Website finden

Bleibt eine sachliche Kritik stehen, hast du drei Dinge in der Hand: eine ruhige öffentliche Antwort, die Behebung eines berechtigten Mangels und das, was Interessenten nach dem Lesen über deinen Betrieb erfahren. Wer nach den Bewertungen auf deine Website klickt, kann dort prüfen, was eine einzelne Bewertung offenlässt: welche Arbeiten du übernimmst, wie ein Auftrag abläuft, was eine Offerte enthält und welche Projekte du bereits ausgeführt hast. Das gelingt allerdings nur, wenn die Website diese Angaben enthält.

Kritisiert eine Bewertung etwa, dass die Rechnung höher war als erwartet, kannst du das auf der Website nicht wegdiskutieren. Du kannst dort aber erklären, was in deiner Leistung enthalten ist, wie eine Offerte entsteht und wann Zusatzarbeiten anfallen. Dann beurteilt ein Interessent die Kritik mit diesen Angaben statt ohne sie.

Eine solche Seite schreibe und baue ich dir. Im Vorgespräch erklärst du mir diese Punkte für die kritisierte Leistung. Ich recherchiere, wonach Interessenten zu dieser Leistung suchen, und mache daraus eine Seite, die den Umfang schon vor der Anfrage verständlich macht; du prüfst die fachlichen Angaben. Wie das aussieht, zeigt die Steildach-Seite, die ich für den Dachdeckerbetrieb Sterchi Bedachungen umgesetzt habe: Sie stellt den Dachaufbau Schicht für Schicht dar, damit ein Interessent sieht, was ausser den sichtbaren Ziegeln zu einer Sanierung gehören kann und weshalb sie mehr kostet als neue Ziegel.

Hast du bereits eine Website, überarbeite ich mit SEO-Start für CHF 1’900 Festpreis die Seiten zu bis zu drei deiner Leistungen in deinem bestehenden System. Für eine neue Website schreibe ich mit der Auftragswebsite für CHF 2’900 alle Texte, von der Startseite über bis zu drei Leistungsseiten bis zur Seite «Über uns/Kontakt». Die Bewertung selbst und dein Google-Unternehmensprofil gehören nicht zu diesen Paketen, und eine Zahl zusätzlicher Anfragen sage ich nicht zu.

Schick mir für das kostenlose Erstgespräch deine Website und nenne die Leistung, um die es in der Bewertung geht. Wir sehen uns an, welche Angaben zu Umfang, Offerte und Zusatzarbeiten dort heute fehlen, und du erhältst eine Offerte mit Festpreis für die Überarbeitung.

Häufige Fragen

Verschwinden die Bewertungen, wenn ich mein Unternehmensprofil lösche?

Nein. Entfernst du das Profil aus deinem Konto, bleiben laut Google-Hilfe die Inhalte und Rezensionen von Nutzern erhalten. Endgültig gelöscht werden dagegen deine eigenen Beiträge, Fotos und deine Antworten auf Rezensionen, und dein Betrieb kann trotzdem weiter in der Suche und auf Google Maps erscheinen. Du verlierst also deine Antworten auf die Kritik, nicht die Kritik.

Warum ist eine Bewertung ohne meine Meldung verschwunden?

Entweder hat die verfassende Person sie gelöscht, oder Google hat sie entfernt. Laut Google-Hilfe entfernt Google Rezensionen, die wahrscheinlich Spam sind, auch automatisch. Dabei werden nach Googles Angabe gelegentlich auch seriöse Rezensionen fälschlich entfernt; für diesen Fall verweist Google an seinen Support.

Soll ich auf eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text antworten?

Nicht automatisch. Eine kurze Einladung zur direkten Klärung kann sinnvoll sein, auch wenn du die Bewertung keinem Auftrag zuordnen kannst: «Wir würden gerne verstehen, was zu deiner Bewertung geführt hat. Bitte melde dich direkt bei uns, damit wir das Anliegen klären können.» Ohne konkrete Angaben zum Anlass solltest du keinen Vorfall unterstellen. Wenn du nichts klären oder ergänzen kannst, brauchst du keine pauschale Dankesantwort zu veröffentlichen.

Verschlechtert eine negative Bewertung mein Google-Ranking?

Google nennt keine feste Rankingstrafe für eine einzelne negative Bewertung. Anzahl und Bewertungsschnitt können jedoch zur Bekanntheit eines Betriebs beitragen, und der sichtbare Sterneschnitt beeinflusst möglicherweise die Auswahl durch Suchende. Antworten geben zusätzlichen Kontext, machen eine negative Wertung aber nicht zu einem Rankingvorteil. Welche Bereiche Google für lokale Ergebnisse nennt, fasst der Abschnitt zum lokalen Ranking im Google-Maps-Eintrag zusammen, mit Link auf Googles eigene Erklärung.

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Kostenloses Erstgespräch

Die Bewertung bleibt stehen?

Nenne mir die Leistung, um die es in der Bewertung geht. Im Erstgespräch klären wir, ob deine Website Ablauf, Umfang und ausgeführte Arbeiten dazu erklärt und welches Paket für die Überarbeitung passt.