SEO für Anwälte und Kanzlei-Websites: Mehr passende Mandatsanfragen. Für die Rechtsgebiete, die du ausbauen willst.

Jedes Rechtsgebiet erhält eine eigene Seite, ausgerichtet auf das, was Rechtsuchende bei Google eingeben. Die Texte schreibe ich, deine Kanzlei prüft sie.

Konzeptentwurf der Website einer Kanzlei: Überschrift «Klare Antworten, wenn es darauf ankommt» und die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht, gezeigt auf Computer und Smartphone
Konzeptentwurf Advokatur Hofstatt, fiktive Kanzlei

SEO für Anwälte: Welche Suche welche Seite beantwortet

SEO für Anwälte ist die Arbeit daran, dass die Website deiner Kanzlei bei Google gefunden wird, wenn jemand einen Anwalt für sein Rechtsgebiet oder eine Antwort auf seine Rechtsfrage sucht. Die Frage «Ist meine Kündigung überhaupt rechtens?» kann sich eine gekündigte Person stellen, bevor sie überhaupt an eine Kanzlei denkt. Bei Google gibt sie dann vielleicht «Kündigung erhalten was tun» oder «Kündigung anfechten Frist» ein. Wer bereits eine Vertretung sucht, schreibt vielleicht «Anwalt Arbeitsrecht» und den Ortsnamen. Diese Wortlaute sind Ausgangspunkte meiner Recherche, keine gemessene Nachfrage. Mit dem Keyword-Planer von Google und den aktuellen Suchergebnissen prüfe ich, welche Wortlaute in deiner Region tatsächlich verwendet werden und welche Seiten Google dazu zeigt. Daraus ergibt sich, welche Seite deiner Kanzlei welche Suche beantwortet:

Welche Suche welche Seite deiner Kanzlei beantwortet
  • Suche nach einer Kanzlei «Anwalt Arbeitsrecht» mit dem Ortsnamen Die Arbeitsrechtsseite: Seitentitel und Hauptüberschrift nennen Rechtsgebiet und Ort, der Text die bearbeiteten Anliegen, die zuständige Person und den Kontaktweg. Daneben kann Google Kanzleien aus Google Maps zeigen.
  • Suche nach einer Person Der Name einer Anwältin nach einer Empfehlung Ihr Profil mit Zulassung und Schwerpunkten, verlinkt mit den Rechtsgebieten, die sie bearbeitet.
  • Suche nach der Kanzlei Der Kanzleiname nach einem Hinweis von Bekannten Die Startseite: Sie zeigt, welche Rechtsgebiete im Vordergrund stehen und wie der Erstkontakt beginnt.
  • Frage zur eigenen Lage «Kündigung erhalten was tun» Zeigt Google dazu vor allem Ratgeber, beantwortet ein Fachbeitrag die Frage besser als die Leistungsseite. Er verweist für eine Vertretung auf die Arbeitsrechtsseite.

Für die Arbeitsrechtsseite schreibe ich Seitentitel, Beschreibung und Hauptüberschrift mit dem geprüften Wortlaut, etwa «Anwalt für Arbeitsrecht in [Ort]: Kündigung, Arbeitsvertrag, Konflikt». Die Einleitung sagt sofort, für wen die Kanzlei in diesem Gebiet arbeitet. Von der Startseite, der Übersicht der Rechtsgebiete und dem Profil der zuständigen Person führen Links mit dem Namen des Rechtsgebiets auf die Seite, damit Besucher und Google sie über die Website finden. Bei einer neuen Website gehören strukturierte Daten und Sitemap zu den SEO-Grundlagen der Auftragswebsite.

Bei SEO-Start an deiner bestehenden Website bearbeite ich Seitentitel, Beschreibung und interne Links der gewählten Rechtsgebietsseiten. Hindernisse, die ich in der Vorprüfung an diesen Seiten feststelle, behebe ich ebenfalls, zum Beispiel eine Einstellung, die Google von einer Seite fernhält. Lässt das bestehende System keine eigene Seite pro Rechtsgebiet zu, gehört dieser Umbau nicht mehr zu SEO-Start; dann besprechen wir, ob eine neue Website sinnvoller ist.

Was die Rechtsgebietsseite vor dem ersten Anruf klärt

Wer über eine dieser Suchen auf die Arbeitsrechtsseite kommt, hat noch nicht entschieden, ob er anruft. Die Seite beantwortet deshalb vier Fragen, die sonst dein Sekretariat im ersten Telefonat klären müsste, bevor es die Anfrage zuordnen kann:

Die vier Fragen vor einer passenden Kanzleianfrage
  1. 01 · Zuständigkeit Bearbeitet die Kanzlei dieses Rechtsgebiet und diese Art von Anliegen? Eine eigene Fachgebietsseite erklärt Gegenstand, typische Ausgangslagen und sachliche Grenzen.
  2. 02 · Person Wer würde das Anliegen prüfen? Profile nennen Funktion, Zulassung, Ausbildung, Sprachen und tatsächliche Schwerpunkte.
  3. 03 · Honorarlogik Wie wird die erste Beratung und die weitere Arbeit grundsätzlich verrechnet? Die Website erklärt das Abrechnungsmodell; einen Endpreis für einen noch unbekannten Fall nennt sie nicht.
  4. 04 · Nächster Schritt Welche Angaben werden jetzt benötigt und was geschieht danach? Telefon, Formular oder Terminweg erhalten einen klaren Zweck und eine realistische Erwartung.

Die Seite beantwortet diese Fragen mit den Angaben, die deine Kanzlei belegen kann, und bleibt dort zurückhaltend, wo eine Einschätzung erst nach Aktenkenntnis möglich ist. Wie das konkret aussieht, zeigt das folgende Beispiel.

Beispiel: die Arbeitsrechtsseite einer Kanzlei

Angenommen, eine Kanzlei berät im Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte in den Konstellationen, die sie übernimmt. Die blosse Überschrift «Arbeitsrecht» lässt offen, wer mit welchem Anliegen Kontakt aufnehmen kann. Ich entwickle den Text aus den tatsächlich bearbeiteten Aufgaben: etwa Beratung zu Arbeitsverträgen, Begleitung bei einer Kündigung oder Vertretung in einem Konflikt. Die Seite beschreibt die angebotene Arbeit und nimmt keine Rechtsauskunft vorweg.

Daneben steht die zuständige Person mit Zulassung, Ausbildung und Schwerpunkten. Die Kanzlei bestimmt, welche ersten Angaben sie zur Zuordnung und Konfliktprüfung benötigt. Ein möglicher Hinweis im Kontaktabschnitt für dieses angenommene Angebot lautet:

Beschreibe dein Anliegen zunächst kurz und nenne, ob eine Frist läuft. So kann die zuständige Anwältin einschätzen, ob und wie wir dich unterstützen können, bevor du Einzelheiten zu deinem Fall schilderst. Wir klären dann, welche Informationen wir zur Prüfung einer Mandatsübernahme benötigen und über welchen Weg du sie übermitteln sollst. Mit einer Kontaktanfrage ist noch kein Mandat bestätigt.

Die Kanzlei prüft diesen Wortlaut, die Felder und die tatsächliche Bearbeitung vor der Veröffentlichung. Ich schreibe die Seite, verbinde Fachgebiet, zuständige Person und Kontaktweg und setze sie technisch um.

Für die Kanzlei ändert sich damit der erste Kontakt. Eine Anfrage über die Arbeitsrechtsseite kann bereits nennen, ob es um eine Kündigung oder einen Vertrag geht, ob eine Frist läuft und wer die Gegenpartei ist. Das Sekretariat leitet sie direkt an die zuständige Person weiter, und die Konfliktprüfung kann beginnen. Dafür muss die Kanzlei kein einziges Mandat öffentlich zeigen.

Google Maps, Unternehmensprofil und Bewertungen

Sucht jemand «Anwalt Arbeitsrecht» mit einem Ortsnamen, kann Google neben den Websites auch Kanzleien aus Google Maps zeigen. In diesen lokalen Ergebnissen erscheint das Google-Unternehmensprofil einer Kanzlei, nicht eine einzelne Seite ihrer Website. Welche Kanzleien dort erscheinen, richtet sich laut Googles Hilfe zum lokalen Ranking hauptsächlich nach drei Faktoren:

Was Google für lokale Ergebnisse nennt
Relevanz
Wie gut das Profil zur Suche passt. Vollständige und ausführliche Angaben, etwa Kategorie, Adresse und Öffnungszeiten, helfen Google, die Kanzlei passenden Suchanfragen zuzuordnen.
Entfernung
Wie weit die Kanzlei vom Suchenden entfernt ist. Diesen Faktor ändert kein Text.
Bekanntheit
Google stützt sich unter anderem auf die Zahl der Websites, die auf die Kanzlei verweisen, und auf die Zahl der Rezensionen. Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können das lokale Ranking verbessern.

Ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google nicht kaufen. Das Unternehmensprofil richtet deine Kanzlei selbst ein und pflegt es; zu meinen Paketen gehört diese Arbeit nicht, ebenso wenig der Aufbau von Verweisen auf anderen Websites. Die Website ergänzt das Profil: Wer vom Profil auf die Website wechselt, findet auf der Rechtsgebietsseite, was das Profil nicht beantwortet, also welche Anliegen die Kanzlei übernimmt, wer zuständig ist und wie die erste Anfrage abläuft. Name, Adresse und Telefonnummer stehen auf der Website gleich wie im Profil, damit niemand widersprüchliche Angaben findet.

Bewertungen unter dem Berufsgeheimnis

Bewertungen zählen laut Google zur Bekanntheit. Für eine Kanzlei kommt eine Grenze hinzu, die andere Betriebe nicht kennen: Nach Artikel 13 BGFA unterstehen Anwältinnen und Anwälte zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufs von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Das betrifft zwei Schritte:

  • Um Bewertungen bitten: Wie die Kanzlei ehemalige Mandanten anspricht, ist selbst eine berufsrechtliche Frage. Das Bundesgericht hat den Versand von Newslettern an alle aktuellen und ehemaligen Klienten einer Kanzlei als Verstoss gegen Artikel 12 Buchstabe d BGFA beurteilt; die Empfänger hatten weder Interesse bekundet noch zugestimmt, und der Inhalt ging über Informationen zur Kanzlei hinaus (BGE 150 II 217, zusammengefasst im Urteil 2C_236/2024). Eine Bitte um Bewertung per Serienmail an alle Mandanten schlage ich deshalb nicht vor, bevor die Kanzlei diesen Weg geprüft hat.
  • Auf Bewertungen antworten: Eine öffentliche Antwort nennt keine Einzelheiten aus einem Mandat. Ob sie überhaupt bestätigen darf, dass ein Mandat bestand, beurteilt die Kanzlei nach Artikel 13 BGFA und den Vorgaben ihrer Aufsicht. Eine Standardantwort, die in jedem Fall zulässig ist, gibt es dafür nicht.

Verstösst eine Bewertung gegen Googles Richtlinien, zeigt der Beitrag Google-Bewertung löschen lassen, wie du sie meldest und gegen eine Ablehnung Einspruch einlegst.

Ist Werbung für Anwälte zulässig? BGFA, BRAO und RL-BA

Ja, in einem gesetzlichen Rahmen, der in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich ähnlich angelegt ist: Werbung muss sachlich über die Kanzlei informieren. Für Anwältinnen und Anwälte, die dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte unterstehen, setzt Artikel 12 Buchstabe d BGFA den Ausgangspunkt: Werbung ist möglich, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Das Gesetz erklärt damit weder jede Kanzlei-Website für zulässig noch verbietet es einen überzeugenden Auftritt. Geprüft werden die konkrete Aussage, ihre Form und die verwendete Methode.

Das Bundesgericht hat diesen Rahmen im Urteil 2C_236/2024 vom 14. Januar 2025 zusammengefasst: Anwaltswerbung soll primär informieren und darf nicht reisserisch, aufdringlich oder marktschreierisch sein. Als öffentliches Informationsbedürfnis nennt das Gericht insbesondere die Existenz der Kanzlei, ihre Tätigkeitsgebiete, Kontaktangaben und zusätzliche sachliche Hinweise wie «beratend und prozessierend». Werbung versteht es weit, als jede Kommunikation, die planvoll darauf angelegt ist, andere für die Dienstleistungen einer Kanzlei zu gewinnen; sogar das Briefpapier dient danach Werbezwecken. Nach dieser Umschreibung gehören auch Seitentitel und Beschreibungen dazu, die Google in den Suchergebnissen zeigt. Im entschiedenen Fall ging es um einen unaufgeforderten, auf einen konkreten Einzelfall gerichteten Werbebrief – nicht um die pauschale Beurteilung aller Websites.

Für die Texte folgt daraus ein Arbeitsprinzip: Jede tragende Aussage braucht eine überprüfbare Grundlage, und deine Kanzlei prüft sie vor der Veröffentlichung. Eine Berufsbezeichnung wird exakt geführt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt wird nicht zur nicht belegbaren Spezialisierung aufgeblasen. Ein Resultat aus einem einzelnen Fall wird nicht zur Erfolgsquote. Und aus einer sachlichen Website wird nicht allein durch ein Etikett eine «BGFA-konforme Website».

Das gesetzliche Prüfprogramm in zwei Arbeitslisten

Ist jede Aussage sachlich zutreffend, für die Orientierung des Publikums nützlich und in Inhalt, Form sowie Methode zurückhaltend?

Als Information dokumentieren

  1. Existenz, Standort und erreichbare Kontaktwege
  2. tatsächlich bearbeitete Rechtsgebiete und Rollen im Team
  3. belegbare Ausbildung, Zulassung und Sprachkenntnisse
  4. organisatorischer Ablauf und Grundzüge der Rechnungsstellung

Vor Veröffentlichung einzeln prüfen

  1. Superlative, Vergleiche und besondere Qualitätsbehauptungen
  2. Erfolgsangaben, Fallgeschichten und Mandantenstimmen
  3. druckvolle Handlungsaufforderungen oder Gratis-Anreize
  4. zielgerichtete Werbung an Personen mit einem konkreten Rechtsproblem

Ausgabe: Ich setze nur den Wortlaut um, den deine Kanzlei geprüft und genehmigt hat. Die berufsrechtliche Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei und den zuständigen Stellen.

Seitentitel und Slogan: zwei Fassungen im Vergleich

Was das für einen einzelnen Seitentitel heisst, zeigt ein angenommenes Beispiel für die Arbeitsrechtsseite. Beide Fassungen enthalten den Suchbegriff; sie unterscheiden sich darin, was sie über die Kanzlei aussagen:

Zwei angenommene Seitentitel für dieselbe Arbeitsrechtsseite

Sachlich: «Anwalt für Arbeitsrecht in [Ort]: Beratung und Vertretung bei Kündigung»

  1. nennt Tätigkeitsgebiet und Ort
  2. nennt das Anliegen, um das es geht
  3. «Beratung und Vertretung» beschreibt die Arbeit der Kanzlei, ähnlich wie das Bundesgericht «beratend und prozessierend» als sachlichen Hinweis nennt

Einzeln prüfen: «Bester Anwalt für Arbeitsrecht – Kündigung jetzt anfechten, Erstberatung gratis»

  1. «Bester» behauptet einen Vergleich, den niemand überprüfen kann
  2. «jetzt anfechten» drängt zu einem Schritt, bevor die Lage geprüft ist
  3. «gratis» ist ein Anreiz, den das Bundesgericht im Fall des Werbebriefs als Verkaufsförderung eingeordnet hat

Vorschlag: Ich schreibe die sachliche Fassung. Ob eine Formulierung im Einzelfall zulässig ist, entscheidet deine Kanzlei.

Dasselbe gilt für einen Slogan: Er ist Werbung wie jeder andere Text der Website. Ein Slogan, der Tätigkeit oder Arbeitsweise sachlich beschreibt, gehört zur sachlichen Fassung; einer, der Überlegenheit oder Erfolg verspricht, zu den Aussagen, die vor der Veröffentlichung einzeln zu prüfen sind.

Kanzleien in Deutschland und Österreich

Die Arbeit an einer Rechtsgebietsseite bleibt dieselbe; die Massstäbe stehen in anderen Vorschriften. Die Übersicht nennt die Vorschriften, an denen deine Kanzlei die Texte prüft:

Wo die Massstäbe in Deutschland und Österreich stehen
Deutschland
Werbung: § 43b BRAO verlangt eine sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt. Nach § 6 Abs. 1 BORA darf Werbung nicht unsachlich, unlauter oder irreführend sein; in diesen Grenzen ist auch Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig. Die BRAK erläutert, dass die seit Dezember 2025 geltende Fassung an die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst wurde. Welche Ansprache im Einzelfall zulässig ist, prüft deine Kanzlei.
Mandanten und Fälle: Werbung mit Mandaten oder Mandanten nur mit ausdrücklicher Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA).
Verschwiegenheit: alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist (§ 43a Abs. 2 BRAO).
Werbung durch Dritte: Die Kanzlei darf nicht daran mitwirken, dass Dritte Werbung betreiben, die ihr selbst verboten ist (§ 6 Abs. 3 BORA).
Österreich
Werbung: Nach § 47 RL-BA 2015 ist sie zulässig, sofern sie wahr, sachlich und im Einklang mit Ehre und Ansehen des Standes ist. Unzulässig sind unter anderem marktschreierische Selbstanpreisung und Werbung im Vergleich mit einer bestimmten anderen Kanzlei.
Mandanten und Fälle: keine Nennung von Klienten ohne deren Einwilligung (§ 47 Abs. 3 RL-BA 2015).
Verschwiegenheit: anvertraute Angelegenheiten und beruflich bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Partei liegt (§ 9 Abs. 2 RAO).
Werbung durch Dritte: Die Kanzlei sorgt in zumutbarer Weise dafür, dass standeswidrige Werbung durch Dritte unterbleibt (§ 48 RL-BA 2015).

Der jeweils letzte Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit mir direkt: Für deine Kanzlei bin ich der Dritte, der die Texte schreibt und veröffentlicht. Deshalb geht in allen drei Ländern nur online, was deine Kanzlei geprüft und freigegeben hat. Für die Benennung von Teilbereichen verlangt § 7 BORA nachweisbare Kenntnisse, für qualifizierende Zusätze zusätzlich eine Tätigkeit in erheblichem Umfang; solche Angaben übernehme ich nur in der Form, die deine Kanzlei bestätigt. Stand der Vorschriften: BRAO und RAO in der am 2. Oktober 2026 abrufbaren Fassung, BORA in der Fassung vom 1. Dezember 2025, RL-BA 2015 in der am 21. September 2026 kundgemachten Fassung.

Welche Seiten eine Kanzlei-Website braucht

Welche Seiten zur Website gehören, halten wir vorab in der Offerte fest. Die Aufteilung richtet sich danach, wie viele Personen und Rechtsgebiete die Kanzlei zeigt. Zwei angenommene Kanzleien zeigen den Unterschied:

Zwei angenommene Kanzleien, zwei Seitenpläne
Eine Anwältin, bis zu drei Rechtsgebiete
Startseite, je Rechtsgebiet eine Seite und eine Seite «Über uns/Kontakt» mit Profil, Honorarlogik und Anfrageformular.
Das entspricht dem Umfang der Auftragswebsite; jedes weitere Rechtsgebiet erhält eine zusätzliche Seite.
Mehrere Anwältinnen und Anwälte
Zusätzlich eine Profilseite je Person, verlinkt mit den Rechtsgebieten, die sie bearbeitet, bei Bedarf in einer zweiten Sprache.
Das geht über das Paket hinaus und wird ein individuelles Projekt mit Festpreis nach Offerte.

Die Startseite ordnet das Profil: für wen die Kanzlei arbeitet, welche Rechtsgebiete im Vordergrund stehen und wie der Erstkontakt beginnt. Danach erhalten die wichtigsten Rechtsgebiete eigene Seiten, sofern sie zum Angebot und zum recherchierten Suchbedarf passen. Dort geht es um Orientierung, nicht um eine kostenlose Fallsammlung: Welche Situationen gehören zum Gebiet? Was sollte eine anfragende Person bereithalten? Welche Grenzen hat eine erste allgemeine Information?

Teamprofile sind keine Dekoration. Sie ordnen Namen, Funktion, Zulassung, Werdegang, Sprachen und tatsächliche Schwerpunkte einer Person zu. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Anwältinnen und Anwälte unterschiedliche Gebiete bearbeiten. In seiner Anleitung für hilfreiche Inhalte nennt Google Vertrauenswürdigkeit den wichtigsten Aspekt und empfiehlt, erkennbar zu machen, wer einen Inhalt verfasst hat und welchen Hintergrund diese Person hat. Bei Themen, die etwa die finanzielle Stabilität von Menschen betreffen, gewichtet Google Inhalte mit erkennbarer Erfahrung, Sachkompetenz und Vertrauenswürdigkeit nach eigener Aussage stärker; viele Rechtsfragen, von der Kündigung bis zur offenen Forderung, berühren genau das. Ein einzelner Rankingfaktor ist das laut Google nicht. Ein Profil, das von der Rechtsgebietsseite aus verlinkt ist, liefert diese Angaben für Google und für den Menschen, der entscheidet, ob er anruft.

Die Kontaktseite erklärt nicht nur Adresse und Telefonnummer, sondern den Weg nach dem Absenden: Wer meldet sich, welche Angaben werden zunächst benötigt und welche Aussage wird gerade noch nicht getroffen?

Auch die Honorarlogik gehört in diese Aufteilung, mit einer juristisch wichtigen Grenze. Artikel 12 Buchstabe i BGFA verpflichtet Anwältinnen und Anwälte, ihre Klientschaft bei Übernahme des Mandats über die Grundsätze ihrer Rechnungsstellung aufzuklären und sie periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars zu informieren. Eine Pflicht, auf der Website einen Stundensatz oder Endpreis zu veröffentlichen, folgt daraus nicht. Möglich ist eine freiwillige, von der Kanzlei genehmigte Erklärung: Abrechnung nach Zeitaufwand oder Pauschale, Kosten einer definierten Erstberatung, Umgang mit Kostenvorschüssen und der Zeitpunkt der individuellen Honorarvereinbarung.

Fachbeiträge zu Rechtsfragen deiner Mandanten

Die Fragen zur eigenen Lage aus dem ersten Abschnitt, etwa zu einer Kündigungsfrist, beantwortet eine Rechtsgebietsseite nur teilweise. Dafür können Fachbeiträge sinnvoll sein: allgemeine Orientierung zu Fristen, Verfahrenswegen, benötigten Unterlagen oder Kostenlogik, jeweils mit einem Verweis auf die Rechtsgebietsseite für eine Vertretung. Welche Themen fachlich zulässig sind, welche Rechtsordnung und welcher Stand gelten und wo eine individuelle Beratung beginnt, bestimmt deine Kanzlei.

Ich recherchiere die Suchfragen und die Beiträge, die Google dazu zeigt, entwickle den Themenplan und schreibe die Beiträge; veröffentlicht wird nach der Prüfung durch deine Kanzlei. In den Plan kommt nur ein Thema mit belastbarer Quelle und Bezug zu den Mandaten, die deine Kanzlei gewinnen möchte. Mit der SEO-Betreuung entstehen jeden Monat fünf neue Inhalte, also Fachbeiträge oder Rechtsgebietsseiten zu solchen Fragen, und bestehende Seiten werden überarbeitet. Einzelne Fachbeiträge ohne Betreuung vereinbaren wir gesondert in der Offerte.

Der Erstkontakt braucht eine Vertraulichkeitsgrenze

Das Berufsgeheimnis nach Artikel 13 BGFA gilt auch für den ersten Kontakt über die Website. Anwältinnen und Anwälte müssen zudem dafür sorgen, dass ihre Hilfspersonen es wahren. Ein Kontaktformular hebt diese Verantwortung nicht auf.

Für den Webauftritt bedeutet das zuerst: Veröffentlichte Falldetails sind nicht nötig, um die Arbeit der Kanzlei verständlich zu erklären. Rechtsgebiete, Vorgehen, Rollen, Qualifikationen und allgemeine Rechtsinformationen tragen eine Seite auch ohne identifizierbare Fallgeschichte. Soll ein anonymisiertes Beispiel verwendet werden, prüft und genehmigt die Kanzlei selbst, ob die Darstellung zulässig und fachlich richtig ist. Formulierungen wie «vollständig anonym» oder «absolut vertraulich» schreibe ich nicht auf die Website, weil kein Übermittlungsweg sie für jeden Fall trägt.

Beim Formular begrenzt die Kanzlei den ersten Schritt auf die Angaben, die sie für die organisatorische Zuordnung benötigt. Das können Name, Kontaktweg, grobes Rechtsgebiet, Gegenpartei oder Fristlage sein; welche Felder wirklich nötig sind und ob für eine Anfrage Telefon, Formular oder Terminbuchung vorgesehen ist, bestimmt die Kanzlei. Ausführliche Sachverhalte, Akten und sensible Anhänge müssen nicht automatisch im ersten Schritt verlangt werden. Der Wortlaut muss klarstellen, ob das Absenden lediglich eine Kontaktanfrage auslöst, wie sich die Kanzlei zurückmeldet und wann sie eine weitere Prüfung oder ein Mandat bestätigt. Felder, Hinweise und Empfänger prüft die Kanzlei vor dem Livegang.

Was SEO für Anwälte und eine Kanzlei-Website kosten

Hat deine Kanzlei bereits eine Website, bearbeite ich mit SEO-Start für CHF 1’900 Festpreis die Seiten zu bis zu drei Rechtsgebieten. Ich recherchiere die Suchfragen, überarbeite die jeweilige Seite oder lege sie im bestehenden Layout neu an, setze Seitentitel, Beschreibung und interne Links und behebe die in der Vorprüfung festgestellten Hindernisse an diesen Seiten.

Für eine neue Website schreibe ich mit der Auftragswebsite für CHF 2’900 alle Texte: Startseite, bis drei Seiten zu Rechtsgebieten und eine Seite «Über uns/Kontakt» mit Anfrageformular. Die fachliche Prüfung deiner Kanzlei bündeln wir in zwei Korrekturrunden. Jede weitere Rechtsgebietsseite kostet CHF 450. Eigene Profilseiten für mehrere Anwältinnen und Anwälte oder eine zweite Sprache gehen über dieses Paket hinaus; dafür erhältst du eine Offerte für ein individuelles Projekt mit Festpreis. Für eine kleine Kanzlei lässt sich die Auftragswebsite zum selben Preis auch als Onepager umsetzen, auf dem alle Inhalte auf einer Seite stehen; die Recherche der Suchfragen und alle Texte sind auch dann enthalten.

Nach der Veröffentlichung ist die SEO-Betreuung für CHF 1’500 pro Monat freiwillig und läuft ohne Mindestlaufzeit. Jeden Monat entstehen fünf neue Inhalte, etwa weitere Rechtsgebietsseiten oder Fachbeiträge zu Fragen, die Rechtsuchende tatsächlich stellen; bestehende Seiten werden überarbeitet und das Google-Unternehmensprofil gepflegt. Jeden Entwurf prüft deine Kanzlei vor der Veröffentlichung. Im Monatsbericht siehst du die umgesetzten Arbeiten, die Klicks aus der Google-Suche sowie die Anrufe und Website-Besuche über das Google-Profil. Hosting und Domain vereinbaren wir separat. Was die Pakete enthalten und was nicht, steht auf der Preisseite.

Einmaliger Festpreis oder monatliches Paket?

Die Anbieter in den vorderen Suchergebnissen, die für Kanzlei-SEO Preise veröffentlichen, nennen meist Monatspreise. Vier Beispiele, abgerufen am 2. Oktober 2026:

Tabelle seitlich verschieben

AnbieterVeröffentlichter UmfangPreis
MIK GroupKleinstes Paket: 15 optimierte Keywords, Texterstellung von 1’600 Wörtern, 2 Backlinks pro Monat, monatlicher Bericht, Local SEO auf über 50 Plattformen; grössere Pakete mit mehr Keywords, Text und BacklinksCHF 1’250 / 1’750 / 2’750 pro Monat, exkl. MwSt.
SEOXKanzlei-SEO; der Preis richtet sich nach Zahl der Rechtsgebiete, Wettbewerb in der Stadt und Zielenab CHF 1’200 pro Monat
seofueranwaelte.chBasis für 1 bis 2 Fachgebiete: Onpage-Optimierung, Local-SEO-Grundlagen, erstes SEO-Audit; grössere Pakete mit Fachbeiträgen und Bewertungsmanagementab CHF 1’900 / 3’400 / 6’300 pro Monat
seoagentur-hamburg.comKleine Websites mit höchstens vier zu optimierenden Seiten; empfohlen wird ein Budget für mindestens zwölf Monateab 1’200 € pro Monat, zzgl. MwSt.

Über zwölf Monate gerechnet ergibt das folgende Beträge:

Tabelle seitlich verschieben

VarianteRechnungBetrag
Kleinstes MIK-Paket12 × CHF 1’250CHF 15’000, exkl. MwSt.
SEO-Start ohne Betreuungeinmaliger FestpreisCHF 1’900
SEO-Start, danach SEO-BetreuungCHF 1’900 + 12 × CHF 1’500CHF 19’900

Diese Beträge messen nicht dieselbe Arbeit. Im MIK-Paket sind laut Beschreibung Texterstellung, Backlinks und Local SEO enthalten. In der SEO-Betreuung entstehen jeden Monat fünf neue Inhalte, also Rechtsgebietsseiten oder Fachbeiträge; dazu kommen die Überarbeitung bestehender Seiten und die Pflege des Google-Unternehmensprofils. Linkaufbau ist darin nicht enthalten. Vergleiche deshalb zuerst, welche Arbeit jeden Monat nachprüfbar erledigt wird. Wie du zwei Offerten auf denselben Umfang bringst, zeigt mein Beitrag SEO-Kosten in der Schweiz.

Ein einmaliger Auftrag passt, wenn die Rechtsgebietsseiten fehlen oder nicht erklären, was die Kanzlei übernimmt, und die Kanzlei die spätere Pflege selbst übernimmt. Laufende Arbeit passt, wenn regelmässig neue Fragen, weitere Rechtsgebiete oder Änderungen am Angebot dazukommen.

Und der Stundensatz?

Ich arbeite nicht im Stundensatz, sondern zu Festpreisen. Wer nach einem Stundensatz für SEO fragt, findet in der Schweiz nur wenige veröffentlichte Werte: In meiner Preisübersicht nennen zwei von elf Quellen CHF 145 bis 190 pro Stunde. Was eine Rechtsgebietsseite kostet, sagt ein Stundensatz aber erst zusammen mit der geschätzten Stundenzahl.

Wie lange SEO dauert und woran du den Fortschritt erkennst

Planbar ist der Weg bis zur veröffentlichten Seite. Wann Google die Seite für die gewünschten Suchanfragen weit vorne zeigt, kann niemand zusagen. Bei SEO-Start erhältst du den ersten Entwurf innert 10 Arbeitstagen nach dem Vorgespräch und dem Eingang deiner Angaben; wann die Seiten online gehen, hängt danach davon ab, wie schnell deine Kanzlei die Entwürfe prüft. Ob Google eine Seite aufnimmt, ist laut Google selbst nicht garantiert, und wie weit vorne sie erscheint, hängt vom Wettbewerb in deinem Rechtsgebiet und Ort ab, bei lokalen Ergebnissen zusätzlich von Entfernung und Bekanntheit.

Anbieter von Kanzlei-SEO nennen auf ihren Seiten für erste Verbesserungen zwischen vier Wochen und sechs Monaten und für vordere Plätze zwischen drei und zwölf Monaten oder länger. Das sind Angaben zu ihrer eigenen, laufenden Arbeit, und sie verweisen selbst darauf, dass der Zeitraum vom Wettbewerb in Region und Rechtsgebiet abhängt. Für deine Kanzlei aussagekräftiger ist, was du in der Search Console siehst, die ich bei SEO-Start einrichte oder verknüpfe:

Woran deine Kanzlei den Fortschritt einer Rechtsgebietsseite erkennt
  1. 01Ist die Seite aufgenommen?Die URL-Prüfung in der Search Console zeigt «Seite ist indexiert». Fehlt die Aufnahme, erklärt der Beitrag Website wird bei Google nicht gefunden die Ursachen.
  2. 02Erscheint sie bei den gewünschten Suchen?Im Leistungsbericht, gefiltert auf die Adresse der Seite, stehen die Suchanfragen mit Impressionen und durchschnittlicher Position.
  3. 03Wird sie angeklickt?Dieselbe Ansicht zeigt die Klicks je Suchanfrage.
  4. 04Kommen passende Anfragen?Deine Kanzlei prüft, ob die angefragten Anliegen zu den gewünschten Mandaten passen. Das genannte Rechtsgebiet allein belegt nicht, über welche Seite oder welchen Kanal jemand kam. Dafür braucht es eine Angabe zum Zugangsweg oder eine entsprechend erfasste Herkunft.

Diese Seite hier hat Google nach einem Antrag in der Search Console am 23. September 2026 noch am selben Tag gecrawlt; zwei Tage später meldete die URL-Prüfung «Seite ist indexiert». Das ist ein Einzelfall und keine allgemeine Dauer; wie ein solcher Antrag funktioniert, beschreibt der Beitrag Gefunden – zurzeit nicht indexiert.

Und die Antworten von KI-Systemen?

Die Frage, ob SEO wegen KI noch sinnvoll ist, beantwortet Google in seiner Dokumentation zu KI-Funktionen für die eigene Suche: Für die Übersicht mit KI und den KI-Modus gelten dieselben Grundlagen wie für die übrige Suche. Eine Seite muss indexiert und für ein Snippet geeignet sein; zusätzliche Anforderungen, besondere Dateien oder spezielle strukturierte Daten braucht es nicht. Empfohlen wird auch, die Angaben im Unternehmensprofil aktuell zu halten. Klicks aus diesen Funktionen zählt die Search Console im Suchtyp «Web» mit. Bei einer Testfrage am 1. Oktober 2026 nannten auch ChatGPT und Perplexity SEO-Anbieter für Kanzleien mit Links auf deren Seiten zu genau diesem Thema. Das ist eine einzelne Beobachtung; eine Nennung durch ein KI-System sichere ich nicht zu.

Selbst machen, mit KI oder beauftragen

Die Frage «Kann ChatGPT eine Website oder einen SEO-Text schreiben?» lässt sich nicht mit Ja oder Nein erledigen. Ein Werkzeug kann einen Entwurf erzeugen. Offen bleibt, wer die richtige Seitenaufteilung bestimmt, Quellen prüft, die Kanzleiaussagen belegt, die berufsrechtliche Prüfung organisiert, den Auftritt technisch veröffentlicht und nach dem Livegang weiterentwickelt. Google selbst schreibt, dass ein kleines lokales Unternehmen die meiste SEO-Arbeit wahrscheinlich selbst erledigen kann. Ob das für deine Kanzlei gilt, hängt davon ab, wer die Zeit für Recherche, Texte und Umsetzung hat:

Tabelle seitlich verschieben

WegWann er passen kannWas die Kanzlei selbst verantwortet
Selbst umsetzen, etwa im BaukastenSehr kleiner Auftritt, intern vorhandene Zeit und klare ZuständigkeitStruktur, sämtliche Texte, Quellen, technische Einrichtung, mobile Prüfung, laufende Pflege und fachliche Prüfung
KI-gestützter EigenentwurfIdeen, Rohgliederung oder erste Textvarianten sollen intern vorbereitet werdenjede Tatsachen- und Rechtsaussage, Ton, Quellen, Vertraulichkeit, Einzigartigkeit und technische Veröffentlichung
Bestehende Website mit SEO-Start weiterführenTechnik und Struktur sind tragfähig, es fehlen Rechtsgebietsseiten oder deren InhalteAngaben zu den Rechtsgebieten, fachliche Prüfung und Zugänge; ich prüfe System und Zugänge vor der Offerte
Neue Website als AuftragswebsiteAnalyse, Texte, Design und Technik sollen aus einer Hand kommen, bei einer kleinen Kanzlei auch als OnepagerKanzleidaten, Fotos, fachliche Korrektur und abschliessende Genehmigung

Eine KI ist damit weder pauschal ungeeignet noch ein Ersatz für die Prüfung durch die Kanzlei. Auch ich setze KI-Werkzeuge bei der Umsetzung ein; Recherche, Quellen und die Freigabe jeder Aussage ersetzen sie nicht. Bei allgemeinem Kanzleitext sind zwei Qualitätsprobleme zu prüfen: austauschbare Aussagen, die keine konkrete Kanzlei beschreiben, und scheinbar sichere Rechtsformulierungen ohne belastbare Quelle.

Einen SEO-Anbieter für die Kanzlei prüfen

Google empfiehlt in seinem Leitfaden Benötigst du einen SEO?, einem Anbieter vor dem Auftrag Fragen zu stellen. Meine Antworten auf drei davon:

Fragen aus Googles Leitfaden und meine Antworten
«Hast du Referenzen, die du mir zeigen kannst?» und «Welche Erfahrung hast du in meiner Branche?»
Eine Kanzlei kann ich dir nicht als Referenz zeigen. Wie ich eine Leistungsseite und einen Anfrageweg umgesetzt habe, zeigt die Arbeitsprobe Sterchi Bedachungen: Der Offertenweg fragt zuerst nach der Auftragsart und danach nach den Angaben, die der Betrieb dafür braucht. Auf einer Kanzlei-Website übernehmen die Rechtsgebietsseite und ihr Kontakthinweis diese Aufgabe. Das Projekt stammt von einem Dachdecker und ist keine Kanzleireferenz.
«Welche Ergebnisse erwartest du in welchem Zeitraum? Wie misst du deinen Erfolg?»
Zugesagt sind der vereinbarte Umfang zum Festpreis, der erste Entwurf innert 10 Arbeitstagen und deine Abnahme vor der zweiten Zahlung. Platzierungen, Nennungen in KI-Antworten und Anfragen sage ich nicht zu. Was Google aus den Seiten macht, siehst du in deiner eigenen Search Console.
«Wirst du mich über alle an meiner Website vorgenommenen Änderungen informieren?»
Bei SEO-Start siehst du jede Seite als Entwurf, bevor sie online geht. In der SEO-Betreuung erhältst du jeden Monat einen Bericht mit den umgesetzten Arbeiten.

Von Anbietern, die Platzierungen garantieren, rät Google ab. Ausserdem hält Google fest, dass der Websiteinhaber am Ende für das verantwortlich ist, was eine beauftragte Firma unternimmt. Für eine Kanzlei kommt die berufsrechtliche Verantwortung für Werbung durch Dritte hinzu.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Deine Anwältinnen und Anwälte müssen keine Website-Texte schreiben. Recherche, Texte und Umsetzung liegen bei mir; deine Kanzlei bringt ihr Wissen über Rechtsgebiete und gewünschte Mandate ein und prüft die fachlichen Aussagen. Bei SEO-Start sieht der Ablauf so aus:

SEO-Start für eine Kanzlei in sechs Schritten
  1. 01ErstgesprächIm Erstgespräch klären wir dein Kanzleiprofil, die Mandate, die du häufiger übernehmen möchtest, deine bestehende Website und wer die Texte prüft. Vertrauliche Falldaten brauche ich dafür nicht. Ich sage dir, welche Rechtsgebietsseite ich zuerst ausarbeiten würde.
  2. 02Vorprüfung und OfferteIch prüfe System und Zugänge deiner Website. Die Offerte hält fest, welche Seiten bearbeitet werden, was deine Kanzlei prüft und welcher Festpreis gilt. Mit deiner Annahme ist der Auftrag erteilt; die erste Hälfte des Festpreises zahlst du bei Auftrag.
  3. 03Recherche und EntwurfIch recherchiere die Suchfragen zu jedem Rechtsgebiet und schreibe die Seiten. Den ersten Entwurf erhältst du innert 10 Arbeitstagen nach dem Vorgespräch und dem Eingang deiner Angaben.
  4. 04Fachliche PrüfungDeine Kanzlei korrigiert Rechtsgebiete, Rollen, Honorarlogik und berufsrechtlich sensible Formulierungen. Je Seite gibt es eine Korrekturrunde.
  5. 05EinbauIch baue die Seiten im bestehenden System ein, setze Seitentitel, Beschreibung und interne Links, behebe die Hindernisse aus der Vorprüfung und richte die Search Console ein oder verknüpfe sie. Betrifft die Arbeit den Kontaktweg, prüft deine Kanzlei Felder, Hinweise und Empfänger vor dem Livegang.
  6. 06AbnahmeDie zweite Hälfte zahlst du erst nach deiner Abnahme. Danach kannst du die SEO-Betreuung anschliessen; sie läuft monatlich und ohne Mindestlaufzeit.

Bei einer neuen Website bündeln wir die fachliche Prüfung in zwei Korrekturrunden statt einer Runde je Seite; den vollständigen Ablauf beschreibt die Seite Website erstellen lassen. In beiden Fällen hast du eine einzige Ansprechperson.

SEO für Anwälte und Kanzlei-Websites

Häufige Fragen aus dieser Branche.

Dürfen Anwältinnen und Anwälte mit einer Website werben?

Ja, in einem gesetzlichen Rahmen: Artikel 12 Buchstabe d BGFA erlaubt Werbung, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Geprüft wird die konkrete Aussage in Inhalt, Form und Methode. In Deutschland verlangt § 43b BRAO eine sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit, in Österreich § 47 RL-BA 2015 eine wahre und sachliche Werbung. Deshalb prüft deine Kanzlei jeden Text vor der Veröffentlichung; Aufsicht und Standesregeln bleiben vorbehalten. Was das für einen Seitentitel oder Slogan heisst, zeigt der Abschnitt Ist Werbung für Anwälte zulässig?

Was kosten SEO und eine Website für eine Kanzlei?

Für eine bestehende Kanzlei-Website überarbeite ich mit SEO-Start die Seiten zu bis zu drei Rechtsgebieten für CHF 1’900 Festpreis. Eine neue Website mit der Recherche der Suchfragen und allen Texten kostet als Auftragswebsite CHF 2’900; jede weitere Rechtsgebietsseite kostet CHF 450. Die SEO-Betreuung danach kostet CHF 1’500 pro Monat, ist freiwillig und läuft ohne Mindestlaufzeit. Wie sich diese Preise von monatlichen Kanzlei-SEO-Paketen unterscheiden, erklärt der Abschnitt Was SEO für Anwälte und eine Kanzlei-Website kosten; alle Pakete stehen auf der Preisseite.

SEO oder Google Ads: Was passt für eine Kanzlei?

Beides kann nebeneinander laufen, funktioniert aber unterschiedlich. Eine Anzeige erscheint, solange du für die Klicks bezahlst; laut Google wirkt sich eine Anzeigenschaltung nicht auf die Platzierung in den organischen Suchergebnissen aus. Eine Rechtsgebietsseite, die organisch gefunden wird, kostet pro Klick nichts; ihre Platzierung kann aber niemand zusagen. Auch ein Anzeigentext ist Werbung im Sinne des Berufsrechts. Anzeigen lassen sich auf Wunsch als eigener Auftrag mit Festpreis nach Offerte einrichten; Werbebudget und Plattformkosten trägt die Kanzlei. Die Rechtsgebietsseite, auf die eine Anzeige führt, gehört zur Website-Arbeit.

Kann ich SEO für meine Kanzlei selbst machen?

Ja, wenn in der Kanzlei jemand Zeit hat, die Suchanfragen zu recherchieren, die Rechtsgebietsseiten zu schreiben, Seitentitel und interne Links zu setzen und die Search Console zu verfolgen. Ein KI-Werkzeug kann Entwürfe liefern; jede Rechtsaussage, ihre Quelle und die berufsrechtliche Prüfung bleiben bei der Kanzlei. Wie du eine bestehende Seite Schritt für Schritt verbesserst, zeigt der Beitrag Google-Ranking verbessern. Möchtest du Recherche, Texte und Umsetzung abgeben, übernehme ich sie; deine Kanzlei prüft die fachlichen Aussagen.

Kannst du eine bestehende Kanzlei-Website weiterbetreuen?

Ja, wenn sich die Seiten im bestehenden System bearbeiten lassen und die nötigen Zugänge vorhanden sind; das prüfe ich vor der Beauftragung. Mit SEO-Start überarbeite ich zuerst die Seiten zu bis zu drei Rechtsgebieten. Danach entstehen mit der SEO-Betreuung jeden Monat fünf neue Inhalte, etwa weitere Rechtsgebietsseiten oder Fachbeiträge zu Fragen, die Rechtsuchende tatsächlich stellen, und bestehende Seiten werden überarbeitet. Jede Änderung an einer Rechtsaussage prüft deine Kanzlei vor der Veröffentlichung.

Kostenloses Erstgespräch

Für welches Rechtsgebiet möchtest du mehr Mandate?

Nenne mir bis zu drei Rechtsgebiete und schick mir deine Website. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Rechtsgebietsseite ich zuerst ausarbeiten würde und ob SEO-Start oder eine neue Website passt.