Webdesign für Anwälte inkl. SEO

Eine Kanzlei-Website muss informieren. Und zur richtigen Anfrage führen.

Wenn Ihre Kanzlei mehr passende Mandatsanfragen braucht, müssen Fachgebiete, Personen, Honorarlogik und Erstkontakt verständlich werden — ohne Erfolg zu versprechen oder vertrauliche Fälle auszubreiten. Ich entwickle dafür Website, Texte, SEO-Fundament und einen klaren fachlichen Freigabeweg.

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Der Suchmoment: Ein konkretes Rechtsproblem steht im Raum. Der Treffer soll Zuständigkeit und nächsten Schritt erklären, ohne schon ein Ergebnis zu versprechen.

Vor dem Anruf müssen vier Entscheidungen leichter werden

Eine Kanzlei-Website hat eine anspruchsvolle Aufgabe: Sie soll Menschen mit einem rechtlichen Anliegen orientieren und zugleich der Kanzlei helfen, passende Anfragen zu erkennen. Das beginnt nicht mit einem grossen Werbeversprechen, sondern mit vier klaren Antworten.

Die vier Entscheidungen vor einer passenden Kanzleianfrage
  1. 01 · Zuständigkeit Bearbeitet die Kanzlei dieses Rechtsgebiet und diese Art von Anliegen? Eine eigene Fachgebietsseite erklärt Gegenstand, typische Ausgangslagen und sachliche Grenzen.
  2. 02 · Person Wer würde das Anliegen prüfen? Profile nennen Funktion, Zulassung, Ausbildung, Sprachen und belegbare Schwerpunkte.
  3. 03 · Honorarlogik Wie wird die erste Beratung und die weitere Arbeit grundsätzlich verrechnet? Die Website kann das Modell erklären, ohne einen nicht belastbaren Endpreis für unbekannte Fälle zu nennen.
  4. 04 · Nächster Schritt Welche Angaben werden jetzt benötigt und was geschieht danach? Telefon, Formular oder Terminweg erhalten einen klaren Zweck und eine realistische Erwartung.

Ein Klick kann aus einer Empfehlung, einem Verzeichnis oder einer Suche nach einem Rechtsgebiet kommen. Die Herkunft ändert diese vier Fragen nicht. Ist eine Antwort nur im Sekretariat erhältlich, bleibt sie bis zum Erstkontakt offen. Behauptet die Website dagegen zu viel, nennt sie Erwartungen, die erst nach Aktenkenntnis eingeordnet werden können. Gutes Webdesign für Anwälte liegt genau zwischen diesen Extremen.

Das Ziel ist deshalb nicht «möglichst viel Marketing». Die Website soll die belegbaren Merkmale Ihrer Kanzlei sichtbar machen, ungeeignete Versprechen vermeiden und die Anfrage so vorbereiten, dass beide Seiten wissen, was als Nächstes geschieht. Eine bestimmte Platzierung oder Zahl neuer Mandate kann sie nicht zusichern.

Was Artikel 12 BGFA für den Webauftritt tatsächlich verlangt

Für Anwältinnen und Anwälte, die dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte unterstehen, setzt Artikel 12 Buchstabe d BGFA den Ausgangspunkt: Werbung ist möglich, solange sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Das Gesetz erklärt damit weder jede Kanzlei-Website für zulässig noch verbietet es einen überzeugenden Auftritt. Geprüft werden die konkrete Aussage, ihre Form und die verwendete Methode.

Das Bundesgericht hat diesen Rahmen im Urteil 2C_236/2024 vom 14. Januar 2025 zusammengefasst: Anwaltswerbung soll primär informieren und darf nicht reisserisch, aufdringlich oder marktschreierisch sein. Als öffentliches Informationsbedürfnis nennt das Gericht insbesondere die Existenz der Kanzlei, ihre Tätigkeitsgebiete, Kontaktangaben und zusätzliche sachliche Hinweise. Im entschiedenen Fall ging es um unaufgeforderte, auf einen konkreten Einzelfall gerichtete Werbung — nicht um die pauschale Beurteilung aller Websites.

Für die Seitenerstellung folgt daraus ein Arbeitsprinzip: Jede tragende Aussage braucht eine überprüfbare Grundlage und eine fachliche Freigabe. Eine Berufsbezeichnung wird exakt geführt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt wird nicht zur nicht belegbaren Spezialisierung aufgeblasen. Ein Resultat aus einem einzelnen Fall wird nicht zur Erfolgsquote. Und aus einer sachlichen Website wird nicht allein durch ein Etikett eine «BGFA-konforme Website».

Das gesetzliche Prüfprogramm in zwei Arbeitslisten

Ist jede Aussage sachlich zutreffend, für die Orientierung des Publikums nützlich und in Inhalt, Form sowie Methode zurückhaltend?

Als Information dokumentieren

  1. Existenz, Standort und erreichbare Kontaktwege
  2. tatsächlich bearbeitete Rechtsgebiete und Rollen im Team
  3. belegbare Ausbildung, Zulassung und Sprachkenntnisse
  4. organisatorischer Ablauf und Grundzüge der Rechnungsstellung

Vor Veröffentlichung einzeln prüfen

  1. Superlative, Vergleiche und besondere Qualitätsbehauptungen
  2. Erfolgsangaben, Fallgeschichten und Mandantenstimmen
  3. druckvolle Handlungsaufforderungen oder Gratis-Anreize
  4. zielgerichtete Werbung an Personen mit einem konkreten Rechtsproblem

Ausgabe: Ich setze nur den von Ihrer Kanzlei freigegebenen Wortlaut um. Die berufsrechtliche Einzelfallbeurteilung bleibt bei der Kanzlei und den zuständigen Stellen.

Diese Trennung ordnet die Kontaktentscheidung: Sichtbar sind Rechtsgebiet, zuständige Person und Ablauf statt des austauschbaren «kompetent, persönlich, erfolgreich». Das Kanzleiprofil und der vorgesehene nächste Schritt werden konkret beschrieben; ein Ergebnisversprechen bleibt ausgeschlossen.

Welche Seiten eine Kanzlei wirklich braucht

Die veröffentlichte Website umfasst in meinem Gesamtangebot fünf bis acht Seiten. Welche davon sinnvoll sind, entscheidet nicht eine starre Branchenvorlage, sondern die Analyse von Kanzlei, Rechtsgebieten, Zielmandaten und bestehender Sichtbarkeit. Eine fokussierte Einzelkanzlei braucht eine andere Architektur als eine Wirtschaftskanzlei mit mehreren Teams.

Die Startseite ordnet das Profil: für wen die Kanzlei arbeitet, welche Rechtsgebiete im Vordergrund stehen und wie der Erstkontakt beginnt. Danach erhalten die wichtigsten Rechtsgebiete eigene Seiten, sofern sie zum Angebot und zum recherchierten Suchbedarf passen. Dort geht es nicht um eine kostenlose Fallsammlung, sondern um Orientierung: Welche Situationen gehören zum Gebiet? Was sollte eine anfragende Person bereithalten? Welche Grenzen hat eine erste allgemeine Information?

Teamprofile sind keine Dekoration. Sie ordnen Namen, Funktion, Zulassung, Werdegang, Sprachen und tatsächlich belegbare Schwerpunkte einer Person zu. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Anwältinnen und Anwälte unterschiedliche Gebiete bearbeiten. Die Kontaktseite erklärt schliesslich nicht nur Adresse und Telefonnummer, sondern den Weg nach dem Absenden: Wer meldet sich, welche Angaben werden zunächst benötigt und welche Aussage wird gerade noch nicht getroffen?

Auch die Honorarlogik gehört in diese Architektur, aber mit einer juristisch wichtigen Grenze. Artikel 12 Buchstabe i BGFA verlangt bei Übernahme des Mandats die Aufklärung über die Grundsätze der Rechnungsstellung sowie spätere Information über das geschuldete Honorar. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht, auf der Website einen Stundensatz oder Endpreis zu veröffentlichen. Möglich ist eine freiwillige, von der Kanzlei freigegebene Erklärung: Abrechnung nach Zeitaufwand oder Pauschale, Kosten einer definierten Erstberatung, Umgang mit Kostenvorschüssen und der Zeitpunkt der individuellen Honorarvereinbarung.

Der Erstkontakt braucht eine klare Vertraulichkeitsgrenze

Artikel 13 BGFA verpflichtet Anwältinnen und Anwälte zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann zum Berufsgeheimnis über das, was ihnen infolge ihres Berufs von der Klientschaft anvertraut wurde. Sie müssen zudem dafür sorgen, dass Hilfspersonen das Berufsgeheimnis wahren. Eine Website, ein Kontaktformular oder eine Bewertungsantwort hebt diese Verantwortung nicht auf.

Für den Webauftritt bedeutet das zuerst: Veröffentlichte Falldetails sind nicht nötig, um die Arbeit der Kanzlei verständlich zu erklären. Rechtsgebiete, Vorgehen, Rollen, Qualifikationen und allgemeine Rechtsinformationen tragen eine Seite auch ohne identifizierbare Fallgeschichte. Soll ein anonymisiertes Beispiel verwendet werden, prüft und genehmigt die Kanzlei selbst, ob die Darstellung tatsächlich zulässig und fachlich richtig ist. Eine pauschale Zusage «vollständig anonym» oder «absolut vertraulich» gebe ich nicht ab.

Beim Formular begrenzt die Kanzlei den ersten Schritt auf die Angaben, die sie für die organisatorische Zuordnung benötigt. Das können Name, Kontaktweg, grobes Rechtsgebiet, Gegenpartei oder Fristlage sein; welche Felder wirklich nötig sind, bestimmt die Kanzlei. Ausführliche Sachverhalte, Akten und sensible Anhänge müssen nicht automatisch im ersten Schritt verlangt werden. Ebenso muss der Wortlaut klarlassen, ob das Absenden lediglich eine Kontaktanfrage auslöst und wann die Kanzlei eine weitere Prüfung oder ein Mandat bestätigt.

Ein Erstkontakt, der keine falsche Sicherheit erzeugt
  1. 01Kontaktweg wählenDie Kanzlei legt fest, ob Telefon, Formular, E-Mail oder Terminbuchung für welche Anfrage vorgesehen ist.
  2. 02Nur die erste Zuordnung ermöglichenDie Abfrage beschränkt sich auf die Angaben, die für den nächsten organisatorischen Schritt benötigt werden.
  3. 03Erwartung erklärenBestätigung, Rückmeldeweg und ungefähres weiteres Vorgehen werden beschrieben, ohne eine Mandatsannahme vorwegzunehmen.
  4. 04Fachlich freigebenDie Kanzlei prüft Felder, Hinweise, Empfänger und Formulierungen vor dem Livegang.

Diese Grenze betrifft auch öffentliche Bewertungen. Ob eine öffentliche Antwort eine Mandatsbeziehung erkennen lässt und welche Reaktion zulässig ist, prüft die Kanzlei im Einzelfall. Die Website sollte dafür keine Standardantwort als rechtssicher verkaufen.

Baukasten, KI, bestehende Seite oder individueller Aufbau

Die Frage «Kann ChatGPT eine Website oder einen SEO-Text schreiben?» lässt sich nicht mit Ja oder Nein erledigen. Ein Werkzeug kann einen Entwurf erzeugen. Offen bleibt, wer die richtige Seitenarchitektur bestimmt, Quellen prüft, die Kanzleiaussagen belegt, die berufsrechtliche Freigabe organisiert, den Auftritt technisch veröffentlicht und nach dem Livegang weiterentwickelt.

WegWann er passen kannWas die Kanzlei selbst verantwortet
Baukasten und EigenarbeitSehr kleiner Auftritt, intern vorhandene Zeit und klare ZuständigkeitStruktur, sämtliche Texte, Quellen, technische Einrichtung, mobile Prüfung, laufende Pflege und Freigabe
KI-gestützter EigenentwurfIdeen, Rohgliederung oder erste Textvarianten sollen intern vorbereitet werdenjede Tatsachen- und Rechtsaussage, Ton, Quellen, Vertraulichkeit, Einzigartigkeit und technische Veröffentlichung
Bestehende Website weiterführenTechnik und Struktur sind tragfähig, der Hauptbedarf liegt bei Inhalten und Betreuungfachliche Freigaben und vorhandene Zugänge; ich prüfe die Grundlage vor einer Offerte
Individueller NeuaufbauAnalyse, Texte, Design, Technik und Weiterarbeit sollen aus einer Hand kommenKanzleidaten, Fotos, fachliche Korrektur und abschliessende Freigabe

Eine KI ist damit weder pauschal ungeeignet noch ein Ersatz für den Freigabeprozess. Bei allgemeinem Kanzleitext sind zwei Qualitätsprobleme zu prüfen: austauschbare Aussagen, die keine konkrete Kanzlei beschreiben, und scheinbar sichere Rechtsformulierungen ohne belastbare Quelle. Mein Arbeitsergebnis schliesst deshalb die Recherche, die dokumentierte Herleitung der Struktur, sämtliche Texte, technische Umsetzung und zwei gebündelte Korrekturrunden ein. Die fachliche Verantwortung Ihrer Kanzlei wird dadurch nicht ersetzt.

Was Webdesign für Anwälte bei mir kostet

Die Kosten lassen sich erst vergleichen, wenn einmaliger Aufbau, laufende Grundkosten und freiwillige Weiterarbeit getrennt sind. Für Ihre Entscheidung nenne ich deshalb den veröffentlichten Umfang meines eigenen Angebots und bilde keine unvollständige Marktspanne.

Mein Angebot: Aufbau, Grundkosten und freiwillige Weiterarbeit getrennt

Einmalig CHF 4'900

Website
5–8 Seiten
Inhalte
sämtliche Texte
Umsetzung
individuelles Design und Technik
Freigabe
2 gebündelte Korrekturrunden
Betreuung
4 Monate inklusive

Laufend oder später neu entschieden

Domain und Hosting
ca. CHF 100–250/Jahr
Monate 1–4
im Festpreis enthalten
Danach
keine automatische Verlängerung
Anschluss-Betreuung
separat ab CHF 490/Monat
12 Monate Laufzeit
10 % Rabatt auf den vereinbarten Monatspreis
Mehrwertsteuer
kommt nicht dazu

Die Anschluss-Betreuung entsteht nur durch eine neue Vereinbarung. Ohne feste Laufzeit ist sie monatlich kündbar. Neue Funktionen oder zusätzliche Inhaltsseiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat offeriert.

Im Festpreis enthalten sind ausser dem Aufbau vier Monate Weiterarbeit ab Livegang: insgesamt 20 fertige Blogbeiträge, vier technische und Indexierungsprüfungen, vier Search-Console-Auswertungen und vier Monatsberichte. Domain und Hostingkonto werden, soweit technisch möglich, direkt auf Ihre Kanzlei geführt und verrechnet. Den vollständigen, verbindlichen Leistungsumfang und die Abgrenzung von Einzelaufträgen finden Sie auf der Preisseite.

Ein Stundenpreis für SEO ist hier nicht die Bezugsgrösse. Sie kaufen ein beschriebenes Arbeitsergebnis. Wenn Sie nur eine einzelne Leistung benötigen, erhalten Sie dafür eine eigene schriftliche Offerte mit Umfang, Termin, Preis und Abgrenzung.

So entsteht die Kanzlei-Website mit fachlicher Freigabe

Der Prozess ordnet zwei Zuständigkeiten: Ich verantworte Recherche, Text, Design und Technik; Ihre Kanzlei prüft die fachliche Richtigkeit der Kanzleiaussagen. Die fachlichen Freigaben finden gebündelt vor der technischen Veröffentlichung statt.

Vom Kanzleiprofil zur veröffentlichten und betreuten Website
  1. 01Bestand und Zielmandate ordnenVorhandene Website, Rechtsgebiete, Team, gewünschte Anfragen, Kontaktweg und interne Freigabe werden aufgenommen.
  2. 02Markt, Konkurrenz und Suchbegriffe prüfenDie dokumentierten Ergebnisse zeigen, welche Seitenaufgaben bestehen und welche Begriffe nicht zur Kanzlei passen.
  3. 03Seiten- und Inhaltsplan vorlegenSie sehen vor dem Bau, welche fünf bis acht Seiten vorgesehen sind, welche Aussage jede Seite trägt und welche Quelle benötigt wird.
  4. 04Texte fachlich prüfenIch schreibe die vollständigen Texte. Ihre Kanzlei korrigiert Rechtsgebiete, Rollen, Honorarlogik, Grenzen und berufsrechtlich sensible Formulierungen gebündelt.
  5. 05Design und Technik umsetzenDie freigegebene Struktur wird individuell gestaltet, technisch gebaut und auf Mobilgerät, Zwischenbreite und Desktop geprüft.
  6. 06Vier Monate weiterarbeitenNach dem Livegang folgen freigegebene Beiträge, technische Prüfungen, Search-Console-Auswertungen und verständliche Monatsberichte.

Sie sprechen dabei direkt mit mir, nicht mit wechselnden Projektrollen. Ihre Kanzlei liefert belastbare Kanzleidaten und Bilder, prüft die fachlichen Aussagen und trifft die nötigen Freigabeentscheidungen. Ich übernehme die Ausarbeitung und halte fest, welche Aussage auf welcher Grundlage steht.

SEO für Kanzleien beginnt mit einer eindeutigen Seitenaufgabe

In dieser Architektur erhält nicht eine einzige Seite gleichzeitig die Aufgabe einer Personensuche, sämtlicher Rechtsfragen und des Kontaktprozesses. Startseite, Fachgebietsseiten, Teamprofile und Kontaktseite erhalten je eine erkennbare Aufgabe. Zentrale Informationen werden damit getrennten URL-Aufgaben zugeordnet.

Zum SEO-Fundament gehören Seitentitel, Meta-Descriptions, Canonicals, Open Graph, interne Links, strukturierte Daten und die Einrichtung der Search Console. Für ein berechtigtes Google-Unternehmensprofil werden korrekte Angaben und Leistungen eingerichtet oder optimiert. Welche Rechtsgebiete eine eigene Seite erhalten, entscheide ich nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Kanzleiprofil, Suchbild und Konkurrenzlage.

Verständliche Überschriften, eindeutige Zuständigkeiten und strukturierte Daten beschreiben den veröffentlichten Inhalt zusätzlich in maschinenlesbarer Form. Daraus folgt keine Garantie, dass Google eine bestimmte Platzierung vergibt oder ein KI-System die Kanzlei nennt. Sichtbarkeit bleibt messbar, aber nicht zusicherbar. Der Monatsbericht trennt deshalb ausgeführte Arbeit, verfügbare Daten, beobachtete Entwicklung und nächste Entscheidung.

Drei Ebenen des SEO-Fundaments — ohne Rankingzusage
  • Seitenebene Eine erkennbare Aufgabe pro URL Seitentitel, Meta-Description, Canonical, interne Links und strukturierte Daten beschreiben genau diese Aufgabe.
  • Lokale Angaben Nur ein berechtigtes Unternehmensprofil Name, Kontakt, Leistungen und weitere freigegebene Angaben werden eingerichtet oder optimiert, sofern ein Profil berechtigt ist.
  • Messung Arbeit, Daten und Entscheidung trennen Search Console und Monatsbericht dokumentieren verfügbare Beobachtungen; sie schreiben keine einzelne Anfrage einer Massnahme zu.

Grenze: Das Fundament dokumentiert Inhalt und technische Ausgabe. Eine bestimmte Google-Platzierung oder Nennung durch ein KI-System ist nicht zugesichert.

Die Betreuungsmonate brauchen freigegebene Rechtsfragen

Zwanzig Beiträge sind nur dann sinnvoll, wenn jeder eine echte Aufgabe erfüllt. Für eine Kanzlei können das allgemeine Orientierungsfragen zu Fristen, Verfahrenswegen, benötigten Unterlagen oder Kostenlogik sein. Welche Themen fachlich zulässig sind, welche Rechtsordnung und welcher Stand gelten und wo eine individuelle Beratung beginnt, gibt die Kanzlei vor und frei.

Ich recherchiere Suchfragen und Konkurrenzinhalte, entwickle den Themenplan, schreibe und veröffentliche nach Freigabe. Veraltete Rechtsaussagen, erfundene Fälle und pauschale Ergebnisversprechen gehören nicht in diesen Plan. Wenn ein Thema keine belastbare Quelle oder keinen Bezug zu den gewünschten Mandaten hat, wird es nicht veröffentlicht, nur um eine Stückzahl zu füllen.

Die technische Prüfung kontrolliert unabhängig davon Indexierung und Auffälligkeiten. Die Search-Console-Auswertung zeigt die verfügbaren Suchdaten der eigenen Website. Beides wird im Monatsbericht nachvollziehbar festgehalten; eine einzelne Anfrage wird nicht automatisch einer Massnahme zugeschrieben.

Der nächste Schritt ist eine begrenzte Bestandsaufnahme

Im kostenlosen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen Kanzleiprofil, gewünschte Anfragen, bestehende Website und den nötigen Freigabeweg. Dafür brauche ich noch keine vertraulichen Falldaten. Anschliessend prüfe ich die vorhandene Grundlage und halte in der Offerte fest, ob Weiterbetreuung oder Neuaufbau angeboten wird, welche Seiten enthalten sind und welche Mitwirkung Ihre Kanzlei übernimmt.

Erst mit dieser Abgrenzung lässt sich seriös entscheiden, ob das Gesamtangebot zur Kanzlei passt. Eine Zusage zu Rankings oder Mandatszahlen gehört nicht dazu — ein klarer Umfang, ein nachvollziehbarer Preis und ein prüfbarer Veröffentlichungsprozess schon.

Häufige Fragen aus dieser Branche.

Was kostet eine Website für eine Anwaltskanzlei?

Mein Gesamtangebot kostet CHF 4'900 einmalig. Enthalten sind eine veröffentlichte Website mit fünf bis acht Seiten, sämtliche Texte, individuelles Design, SEO-Fundament, zwei gebündelte Korrekturrunden und vier Betreuungsmonate mit insgesamt 20 Blogbeiträgen. Der vollständige Umfang steht auf der Preisseite.

Welche laufenden Kosten kommen dazu?

Domain und Hosting kosten zusammen etwa CHF 100 bis 250 pro Jahr. Domain und Hostingkonto werden, soweit technisch möglich, direkt auf Ihre Kanzlei geführt und verrechnet. Nach den vier enthaltenen Betreuungsmonaten entscheiden Sie neu. Eine separat vereinbarte Anschluss-Betreuung beginnt bei CHF 490 pro Monat. Ohne feste Laufzeit ist sie monatlich kündbar; bei zwölf Monaten Laufzeit reduziert sich der vereinbarte monatliche Betreuungspreis um 10 Prozent.

Dürfen Anwältinnen und Anwälte mit einer Website werben?

Artikel 12 Buchstabe d BGFA erlaubt Werbung, wenn sie objektiv bleibt und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Das ist ein Prüfprogramm, keine pauschale Freigabe einer konkreten Website. Inhalt, Form und Methode werden deshalb von Ihrer Kanzlei fachlich geprüft; kantonale Aufsicht und anwendbare Standesregeln bleiben vorbehalten.

Muss das Anwaltshonorar öffentlich auf der Website stehen?

Aus Artikel 12 Buchstabe i BGFA folgt keine allgemeine Pflicht zu einer öffentlichen Preisliste: Die Regel verlangt die Aufklärung über die Grundsätze der Rechnungsstellung bei Übernahme des Mandats und spätere Information über das geschuldete Honorar. Eine Website kann freiwillig erklären, ob nach Zeitaufwand, Pauschale oder einem anderen Modell abgerechnet wird. Die Kanzlei bestimmt und genehmigt den genauen Wortlaut.

Wie lässt sich der Erstkontakt ohne veröffentlichte Falldetails erklären?

Die Website kann Fachgebiet, gewünschte Kontaktdaten und den organisatorischen Ablauf abfragen, ohne eine ausführliche Fallgeschichte zu verlangen. Welche Angaben über welchen Kanal entgegengenommen werden und wann eine Anfrage als Mandat angenommen ist, legt die Kanzlei fest. Die Website verspricht deshalb weder automatische Mandatsannahme noch absolute Vertraulichkeit eines beliebigen Übermittlungswegs.

Können Sie eine bestehende Kanzlei-Website weiterbetreuen?

Ja, wenn die technische und inhaltliche Grundlage tragfähig ist. Das prüfe ich in einer Bestandsaufnahme. Eine passende bestehende Website kann ab CHF 490 pro Monat betreut werden; wenn ein Neuaufbau sinnvoller ist, wird die Abgrenzung in der schriftlichen Offerte begründet.

Prüfen, ob Betreuung oder Neuaufbau der richtige nächste Schritt ist

Für die erste Einordnung genügen Ihre bestehende URL, die wichtigsten Rechtsgebiete und der gewünschte Kontaktweg — keine vertraulichen Falldaten.

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