Webdesign für Ärzte: Patienten sehen vor dem Anruf, ob du sie aufnimmst.
Fachrichtung, Aufnahmestatus und Terminweg auf den ersten Blick, dazu Seiten zu deinen Schwerpunkten. Die Texte schreibe ich, deine Praxis prüft sie.
Neue Patienten für den Bereich, in dem du Platz hast
Eine ausgelastete Praxis braucht nicht einfach mehr Anrufe. Sie braucht die passenden: für die neue Ärztin, die noch Termine frei hat, für einen Schwerpunkt, den die Praxis ausbaut, oder nach einer Eröffnung oder Übernahme, wenn die Praxis in ihrer Region erst bekannt werden muss. Für genau diese Anliegen soll deine Website Patientinnen und Patienten erreichen und ihnen vor dem ersten Anruf drei Fragen beantworten.
- 1. Ist die Praxis zuständig?
- Fachrichtung, Altersgruppen, was die Praxis nicht übernimmt, und eine nötige Überweisung stehen so da, wie sie in deiner Praxis tatsächlich gelten. Medizinische Fachbegriffe erhalten eine verständliche Einordnung.
- 2. Ist eine Aufnahme möglich?
- Offen, eingeschränkt oder vorübergehend geschlossen. Der veröffentlichte Status bildet die aktuelle Praxissituation ab und hat eine verantwortliche Person für Änderungen.
- 3. Welcher Weg ist vorgesehen?
- Telefon, bestehende Online-Buchung oder ein anderer von der Praxis bestimmter Kanal. Für Situationen ausserhalb der Sprechzeiten erscheint die organisatorische Information, die deine Praxis dafür vorsieht.
Fehlt eine dieser Antworten, klärt die Patientin sie am Telefon oder versucht es gleich bei der nächsten Praxis. Für dein Team kann das heissen: Anrufe, die mit einer Absage enden, während im Bereich mit freien Terminen die passenden Anfragen ausbleiben. Stehen die drei Angaben klar auf der Seite, erkennt die Patientin selbst, ob sie beim offenen Bereich richtig ist, und nutzt den Weg, den deine Praxis dafür vorsieht.
Ich arbeite diese Angaben mit deiner Praxis aus und gleiche sie mit Telefoninformation, Buchungsweg und bestehendem Auftritt ab. Widersprüche korrigiere ich im vereinbarten Umfang, und wir legen fest, wer in deinem Team Änderungen meldet.
Wie Zuständigkeit und Kontaktweg auf einer fertigen Website sichtbar werden, zeigt die Startseite von Andiamo, der psychiatrischen Spitex von Peter Stöckli, deren Website ich umgesetzt habe. Andiamo ist keine Arztpraxis. Die Berufsbezeichnung «dipl. Pflegefachperson Psychiatrie» zeigt, wer begleitet. «Zuchwil und Umkreis von rund 20 Kilometern» und «Abrechnung über die Krankenkassen» ordnen das Angebot ein. Die Telefonnummer mit dem Hinweis «Am liebsten telefonisch erreichbar» nennt den vorgesehenen Weg. Auf der Startseite deiner Praxis stehen Fachrichtung, zuständige Ärztinnen und Ärzte und dein Terminweg ebenso zusammen. Den Aufnahmestatus mit seiner Bedingung ergänzen wir aus deinen Angaben; der gezeigte Andiamo-Ausschnitt weist keine freien Plätze aus.
Die passenden Seiten für deine Praxis auswählen
Welche Seiten entstehen, halten wir vorab in der Offerte fest. Der Seitenplan folgt den Entscheidungen deiner Patientinnen und Patienten, deinem tatsächlichen Leistungsangebot und der recherchierten Suchlage in deiner Region – nicht der Idee, dass jede Behandlung eine eigene Adresse braucht.
- Startseite: Fachrichtung, Standort, Aufnahmestatus und der vorgesehene Terminweg.
- Leistungen oder Schwerpunkte: nur Leistungen, die tatsächlich angeboten und fachlich beschrieben werden können; eine eigene Seite dort, wo Patienten gezielt nach dieser Leistung suchen und darüber entscheiden.
- Team und Qualifikationen: überprüfbare Berufs- und Weiterbildungstitel, Zuständigkeiten und Sprachen.
- Praxis und Ablauf: Sprechzeiten, Erreichbarkeit, Zugang, Ferienvertretung und weitere organisatorische Angaben.
- Termin und Kontakt: klare Trennung zwischen allgemeinem Kontakt, bestehender Buchung und der Information für Situationen ausserhalb der Sprechzeiten.
Eine Leistungsseite erklärt, für welche Fragestellung die Praxis zuständig ist und wie der organisatorische Weg aussieht. Sie diagnostiziert niemanden und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ist ein Buchungssystem im Einsatz, führt die Seite dorthin; ob eine direkte Einbindung sinnvoll und technisch möglich ist, prüfe ich an deiner konkreten Lösung.
Für den Einstieg der Startseite genügen wenige Zeilen, wenn sie die drei Fragen beantworten. Die folgende Vorlage füllst du mit den tatsächlichen Angaben deiner Praxis. Beim Aufnahmestatus wählst du eine der drei Fassungen; eine Klammer ohne passende Angabe lässt du weg.
[Praxisname]: [Fachrichtung] in [Ort]
[Name der Ärztin oder des Arztes], [Facharzttitel, so wie er geführt werden darf]. Sprachen: [Sprachen].
Neue Patientinnen und Patienten: [Wir nehmen auf. / Für [Bereich] möglich, wenn [Bedingung, etwa Wohnort im Einzugsgebiet]. / Derzeit nehmen wir keine neuen Patientinnen und Patienten auf.]
Termin: [Telefonnummer und Telefonzeiten] oder [Link zur bestehenden Online-Buchung]. Schreib uns, ob du einen Termin oder einen Rückruf wünschst; medizinische Angaben schickst du nicht über das Kontaktformular.
Ausserhalb der Sprechzeiten: [die Information, die deine Praxis dafür vorsieht].
Die Zeilen beantworten die drei Fragen, bevor jemand anruft: Wer ist hier zuständig, nimmt die Praxis mich auf, und wie komme ich zu einem Termin? Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Sprechstunden und die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten nennt der Leitfaden von FMH und SAMW ausdrücklich als zulässige Informationen; mehr dazu im Abschnitt Was du über deine Praxis schreiben darfst. Weshalb der Hinweis zum Formular in den Einstieg gehört, erklärt der Abschnitt Kontaktweg, Datenschutz und Impressum.
Was die Praxis-Website kostet
Mit der Auftragswebsite für CHF 2’900 Festpreis schreibe ich alle Texte für die Startseite, bis drei Seiten zu Schwerpunkten oder Leistungen und eine Seite «Über uns/Kontakt» mit Anfrageformular. Zu jeder Leistungsseite recherchiere ich die Suchfragen. Deine Praxis prüft die medizinischen und organisatorischen Angaben in zwei gebündelten Korrekturrunden. Jede weitere Leistungsseite kostet CHF 450. Ich bin nicht mehrwertsteuerpflichtig; zu den Preisen kommt keine Mehrwertsteuer dazu. Die Hälfte des Festpreises zahlst du bei Auftrag, die zweite Hälfte erst nach deiner Abnahme.
Die fünf Bereiche aus dem Seitenplan passen ins Paket, wenn Team, Praxisablauf und Terminweg gemeinsam auf der Seite «Über uns/Kontakt» stehen. Brauchst du dafür eigene Seiten, eine eingebundene Online-Buchung oder eine zweite Sprache, erhältst du eine Offerte für ein individuelles Projekt mit Festpreis. Ein Link zur bestehenden Buchung deines Praxissystems gehört dagegen zur Kontaktseite.
Wie sich der Festpreis bei mehr Schwerpunkten zusammensetzt, zeigt ein angenommenes Beispiel: Eine Gruppenpraxis möchte fünf Schwerpunkte mit je eigener Seite zeigen; Team und Ablauf stehen auf der Seite «Über uns/Kontakt».
- Auftragswebsite mit drei Schwerpunktseiten
- CHF 2’900
- Zwei weitere Schwerpunktseiten
- 2 × CHF 450 = CHF 900
- Festpreis
- CHF 3’800
Welches Paket passt, hängt weniger von der Fachrichtung ab als von der Ausgangslage deiner Praxis:
- Neue Praxis oder eine Website, die ersetzt werden soll
- Auftragswebsite für CHF 2’900: Ich recherchiere die Suchfragen und schreibe alle Texte. Ersetzt die neue Website eine bestehende, legen wir in der Offerte fest, welche bisherigen Adressen auf welche neue Seite weiterleiten.
- Eine kleine Praxis, der eine einzige Seite genügt
- Auftragswebsite als Onepager für CHF 2’900: Alle Inhalte stehen auf einer Seite; die Recherche der Suchfragen und alle Texte sind auch hier enthalten.
- Die bestehende Website bleibt
- SEO-Start für CHF 1’900: Ich überarbeite die Seiten zu bis zu drei Schwerpunkten im bestehenden System oder lege sie im vorhandenen Layout neu an. Vorher prüfe ich System und Zugänge, auch bei einem Website-Modul der Praxissoftware.
- Mehr Seiten, eingebettete Online-Buchung oder eine zweite Sprache
- Individuelles Projekt: Umfang und Festpreis stehen in der Offerte.
Bei einem Neuaufbau zählen die bisherigen Adressen: Links anderer Websites, Verzeichniseinträge und gespeicherte Lesezeichen sollen auf die passende neue Seite führen und nicht auf eine Fehlerseite. Was Google danach zu solchen Adressen meldet und weshalb die Weiterleitungen bestehen bleiben, erklärt der Beitrag Seite mit Weiterleitung an acht Adressen aus meiner eigenen Search Console.
Nach dem Livegang ist die SEO-Betreuung für CHF 1’500 pro Monat möglich, aber keine Bedingung, und sie läuft ohne Mindestlaufzeit. Jeden Monat entstehen fünf neue Inhalte, etwa weitere Schwerpunktseiten oder Artikel zu Fragen, die Patientinnen und Patienten tatsächlich stellen. Dazu werden bestehende Seiten überarbeitet, gemeldete Änderungen wie der Aufnahmestatus nachgeführt und das Google-Unternehmensprofil deiner Praxis gepflegt. Läuft die SEO-Betreuung zwölf Monate, sind das CHF 18’000. Hosting und Domain vereinbaren wir separat. Welche laufenden Posten du dir bei jedem Angebot als Jahresbetrag ausweisen lassen solltest, zeigt der Beitrag Was kostet eine Website in der Schweiz?; was meine Pakete enthalten und was nicht, steht auf der Preisseite.
Ablauf, Dauer und was dein Team beiträgt
Bis zum Livegang füllt dein Team kein leeres Dokument mit Website-Texten. Dein Beitrag ist abgegrenzt: Betriebsangaben und Bilder bereitstellen, medizinische Tatsachen prüfen, Rückmeldungen in den vereinbarten Korrekturrunden geben. Recherche, Text, Seitenplan, Gestaltung und Technik übernehme ich. Fotos produziere ich nicht; auf die Website kommen Bilder von Team und Räumen, die deine Praxis liefert und verwenden darf.
- ErstgesprächKostenlos. Wir klären Fachrichtung, aktuellen Aufnahmestatus, bestehenden Webauftritt und vorgesehenen Terminweg.
- OfferteSie nennt Paket, Seiten und Festpreis. Bei einer bestehenden Website prüfe ich vorher System und Zugänge. Mit dem Auftrag zahlst du die erste Hälfte.
- Vorgespräch und AngabenWir gehen Leistungen, Abläufe und die Fragen deiner Patientinnen und Patienten durch. Dein Team schickt Betriebsangaben und Bilder.
- Erster Entwurf innert 10 ArbeitstagenIch prüfe Suchbegriffe, sichtbare Anbieter und die für den Inhalt relevanten Primärquellen, lege fest, welche Frage jede Seite beantwortet, schreibe die Texte und baue die Seiten.
- Zwei gebündelte KorrekturrundenDeine Praxis prüft Titel, Leistungen, Aufnahmestatus und Kontaktwege und schickt ihre Rückmeldungen gesammelt pro Runde.
- Abnahme und LivegangNach deiner Abnahme schalte ich die Website auf, sende eine Testanfrage über das Kontaktformular und richte die Search Console ein. Danach zahlst du die zweite Hälfte.
Zugesagt ist der erste Entwurf innert 10 Arbeitstagen nach dem Vorgespräch und dem Eingang eurer Angaben, also nach rund zwei Wochen. Wie lange es danach bis zur Veröffentlichung dauert, hängt vor allem davon ab, wie rasch dein Team die zwei Korrekturrunden zurückgibt. Ein Datum für den Livegang sage ich deshalb nicht zu. Steht ein fester Termin an, etwa die Eröffnung oder der Start einer neuen Ärztin, nenne ihn im Erstgespräch; dann legen wir fest, bis wann eure Angaben und Rückmeldungen vorliegen müssen.
Vor dem Livegang prüfe ich die Seite aus Sicht einer Person, die eine neue Praxis sucht: Sind Fachrichtung und Aufnahmebedingung verständlich, führt der Link zum vorgesehenen Termin und sind die Angaben auf dem Smartphone erreichbar? Deine Praxis kontrolliert dabei, ob die beschriebenen Abläufe stimmen.
Den Aufnahmestatus im Alltag aktuell halten
Der Rechtsleitfaden von FMH und SAMW nennt die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten ausdrücklich als grundsätzlich zulässige Information. Nimmt deine Praxis neue Patienten auf, empfehle ich deshalb einen gut sichtbaren Hinweis mit dem tatsächlichen Aufnahmestatus.
«Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten auf» trägt nur, wenn der Satz ohne versteckte Einschränkung stimmt. Bei begrenzter Aufnahme gehört die Grenze dazu, die deine Praxis tatsächlich anwendet: Fachgebiet, Altersgruppe, Einzugsgebiet oder Zuweisung. Ist die Aufnahme vorübergehend geschlossen, erfindet die Website keinen Wartelistenweg, den es intern nicht gibt.
- Wortlaut Ein konkret definierter Zustand Offen, eingeschränkt oder geschlossen – mit der Grenze, die der Praxisalltag wirklich trägt.
- Verantwortung Eine benannte Person Die Praxis entscheidet, wer Änderungen meldet und wer medizinische sowie organisatorische Angaben prüft.
- Auslöser Team, Kapazität oder Ferien Ändert sich die Versorgungssituation, werden Website, Google-Profil, Buchungsweg und Telefoninformation zusammen angepasst.
- Grenze Keine Zusage im Einzelfall Der veröffentlichte Status ersetzt weder Triage noch Terminbestätigung oder die Prüfung eines konkreten Anliegens.
Ein Satz auf der Startseite ist schnell geschrieben. Dass er zwölf Monate später noch stimmt, ist die eigentliche Arbeit. Eine Oberfläche, mit der dein Team Texte selbst ändert, gehört nicht zur Auftragswebsite. Meldet deine Praxis eine Änderung, wird sie auf der Website nachgeführt: ohne Betreuung zu einem Festpreis, den wir vorher vereinbaren, oder in der SEO-Betreuung, die solche Änderungen ohne Mindestlaufzeit enthält. Dort wird zusätzlich jeden Monat geprüft, ob die Seiten erreichbar sind, und eine Testanfrage über das Kontaktformular gesendet.
Den Hinweis formulieren wir für die grundsätzliche Aufnahme, etwa «Neuaufnahmen für [Fachbereich] möglich; wir bestätigen dir persönlich, ob wir dich aufnehmen können». Einzelne freie Termine gehören in den vorgesehenen Buchungs- oder Telefonweg. Ändert ein Ausfall auch die Aufnahme neuer Patienten oder die veröffentlichte Erreichbarkeit, meldet deine Praxis das für die Aktualisierung der Website. Ein allgemeiner Hinweis ersetzt diese Nachführung nicht.
Beispiel: Die Aufnahme in einer Gruppenpraxis erklären
Nehmen wir an, in einer Gruppenpraxis ist eine Ärztin neu eingestiegen und nimmt noch Patientinnen und Patienten auf, während ihre Kolleginnen und Kollegen ausgelastet sind. Ein allgemeines «Wir nehmen auf» würde Anrufe für alle Ärzte auslösen, ein allgemeiner Aufnahmestopp die freien Termine verschweigen. Ich ordne die Information deshalb der Ärztin und ihrem Fachbereich zu: auf der Seite zum Fachbereich, bei ihrem Profil im Team und als kurzer Hinweis mit Link auf der Startseite.
Ein möglicher Text für diese angenommene Lage lautet:
[Name der Ärztin] nimmt für [Fachbereich] neue Patientinnen und Patienten auf, [Bedingung, etwa Wohnort im Einzugsgebiet]. Nutze dafür bitte [vorgesehener Kontaktweg] und nenne kurz, für welchen Bereich du einen Termin suchst. Wir bestätigen dir, ob eine Aufnahme und ein Termin möglich sind. Für [ausgelasteter Bereich] nehmen wir derzeit keine neuen Patientinnen und Patienten auf.
Die Klammern füllen wir mit den tatsächlichen Angaben deiner Praxis. Der Text nennt, wer aufnimmt, unter welcher Bedingung und auf welchem Weg, und er beantwortet die Frage für den ausgelasteten Bereich gleich mit. So ist die Seite gedacht: Wer sich bei deinem Team meldet, fragt nach einem Termin bei der neuen Ärztin und kennt die Aufnahmebedingung schon; wer einen ausgelasteten Bereich sucht, hat die Antwort bereits auf der Website gelesen.
Eine verwandte Entscheidung zeigt die Website von Andiamo: Dort ist die Startseite nach Lesergruppen aufgeteilt. Unter «Für Betroffene», «Für Angehörige» und «Für Fachpersonen und Behörden» findet jede Gruppe ihren Einstieg, Fachpersonen etwa den Weg für eine Zuweisung. In einer Facharztpraxis kann dieselbe Entscheidung für zuweisende Ärztinnen und Ärzte anstehen. Die Einzelheiten zum Projekt stehen auf der Seite Website für Spitex und Gesundheitsangebote.
SEO für Ärzte: vom Suchbegriff zur Terminanfrage
Ein Beispiel für den Weg über Google: Eine Patientin ist umgezogen und sucht «hausarzt [Ort] neue patienten». Der Suchbegriff ist hier zur Veranschaulichung gewählt; welche Begriffe für deine Fachrichtung und Region tatsächlich gesucht werden, recherchiere ich für jede Leistungsseite. Auf diese Suche soll eine Seite antworten, auf der Fachrichtung, Ort, zuständige Ärztin, Aufnahmestatus und Terminweg zusammen stehen.
- SuchbegriffDie Patientin sucht nach Fachrichtung und Ort. Die recherchierten Begriffe bestimmen Titel und Überschrift der Seite.
- SuchergebnisSeitentitel und Beschreibung, die Google in den Ergebnissen zeigen kann, nennen Fachrichtung und Ort. Die Patientin erkennt, dass die Seite ihre Frage beantwortet.
- SchwerpunktseiteZuständige Ärztin, Aufnahmebedingung und Terminweg stehen zusammen. Startseite und Teamprofil verlinken auf diese Seite.
- AnfrageDie Patientin nutzt den Weg, den deine Praxis vorsieht, und nennt ihr Anliegen für den Bereich mit freien Terminen.
Dafür schreibe ich Seitentitel, Beschreibung und Überschriften nach den recherchierten Begriffen, verbinde die Seite mit Startseite und Teamprofil und hinterlege strukturierte Daten, die Google die Angaben der Praxis in maschinenlesbarer Form mitteilen und zum sichtbaren Text passen. Vor dem Livegang prüfe ich, ob Google die Seiten abrufen kann, und richte die Search Console für deine Praxis ein. Darin siehst du, bei welchen Suchanfragen die Seiten deiner Praxis erscheinen. Für Googles KI-Übersicht und den KI-Modus gelten laut Google Search Central dieselben Grundlagen; eine eigene KI-Datei oder ein spezielles Markup braucht es nicht.
Bei Suchen mit Ortsangabe kann Google zusätzlich Einträge aus Google Maps zeigen. Sie stammen aus dem Unternehmensprofil, das deine Praxis in ihrem eigenen Google-Konto verwaltet. Auftragswebsite und SEO-Start bearbeiten die Seiten deiner Website; die Pflege des Profils gehört zur SEO-Betreuung. Damit Patienten nicht zwei verschiedene Aussagen lesen, steht im Profil derselbe Aufnahmestatus wie auf der Website. Fehlt die Praxis in Maps, zeigt der Abschnitt zum fehlenden Eintrag in Google Maps, was du prüfst.
Welche Seite Google für eine Suche zeigt, entscheidet Google; auch eine technisch einwandfreie Seite wird laut Google Search Central nicht zwingend aufgenommen. Eine Platzierung oder eine Zahl neuer Patientinnen und Patienten sichere ich deshalb nicht zu. Nach dem Livegang lassen sich die Seiten mit der SEO-Betreuung weiter ausbauen, etwa um Antworten auf die Fragen, die dein Team am Telefon immer wieder beantwortet.
Was du über deine Praxis schreiben darfst
In der Schweiz verpflichtet Artikel 40 Buchstabe d MedBG Personen, die einen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, zu Werbung, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist. Der FMH-/SAMW-Leitfaden ordnet dazu unter anderem Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Sprechstunden, Leistungsangebot und Aufnahmestatus als grundsätzlich zulässige Informationen ein. Er weist zugleich auf kantonale Unterschiede und strengere Standesregeln hin.
Was das für einzelne Formulierungen bedeutet, zeigen die folgenden Beispiele. Die Einordnung stammt aus dem Leitfaden; ob eine Formulierung im Einzelfall zulässig ist, entscheidet sich an ihrem Wortlaut, an der tatsächlichen Leistung und an den kantonalen Regeln.
Tabelle seitlich verschieben
| Formulierung auf der Website | Einordnung nach dem Leitfaden |
|---|---|
| «Neuaufnahmen für [Fachbereich] möglich, Wohnort im Einzugsgebiet» | Die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten gehört zu den zulässigen Informationen. Die genannte Bedingung muss im Praxisalltag tatsächlich gelten. |
| «Dr. med. [Name], Fachärztin für [Fachgebiet]; Sprachen: Deutsch, Italienisch» | Qualifikationen und Sprachkenntnisse sind zulässig. Geführt werden nur Titel, die die Ärztin tatsächlich trägt; ein im Ausland erworbener Titel braucht grundsätzlich die Anerkennung durch die MEBEKO. Das Kürzel «FMH» ist FMH-Mitgliedern vorbehalten. |
| «Die modernste Praxis der Region» | Vor der Veröffentlichung klären: Ärztliche Werbung muss sich auf Fakten stützen, die der Realität entsprechen, und der Leitfaden erwartet Zurückhaltung statt marktschreierischer Methoden. |
| «Nach drei Behandlungen schmerzfrei» | Nicht verwenden: Ein solches Ergebnis trifft nicht für jede Patientin zu, und Werbung, die «unsinnige Hoffnungen auf Heilung» weckt, gilt nach dem Leitfaden als schädlich für das Ansehen des Berufsstands. |
| Google-Bewertungen als Empfehlung auf der Startseite | Nicht als Werbung verwenden: Patientenempfehlungen gelten als schädlich für das Ansehen des Berufsstands, und Kommentare auf Bewertungsplattformen können als solche Empfehlungen gelten. |
| «Klinik» im Namen einer ambulanten Praxis | Vor der Veröffentlichung klären: «Klinik» soll nicht für eine ambulante Einrichtung stehen, und ein Name darf nicht mit einem Spital verwechselt werden. «Praxisklinik» hat ein kantonales Gericht in einem Fall akzeptiert. |
Vor der Veröffentlichung bestätigt deine Praxis, dass Leistung und Zuständigkeit so bestehen, wie sie beschrieben sind, dass Titel, Sprachen und Zeiten aktuell sind und dass jede medizinische Aussage fachlich geprüft ist. Ich strukturiere, recherchiere und formuliere. Bestehen Zweifel, empfiehlt der Leitfaden die Rücksprache mit der kantonalen Ärztegesellschaft oder der zuständigen Stelle der kantonalen Gesundheitsdirektion.
Für Praxen in Deutschland und Österreich
In Deutschland gilt die Berufsordnung deiner Landesärztekammer. Ihr Vorbild, die (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer, erlaubt in § 27 sachliche berufsbezogene Informationen und untersagt berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende. Weiterbildungsbezeichnungen dürfen nur in der Form geführt werden, die die Weiterbildungsordnung zulässt. Rechtswirkung erhält die Musterfassung erst, wenn eine Ärztekammer sie als Satzung beschliesst.
Werbeaussagen über Behandlungen, die sich auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten beziehen, fallen zusätzlich unter das Heilmittelwerbegesetz: § 3 verbietet irreführende Werbung, etwa wenn einer Behandlung eine Wirkung zugeschrieben wird, die sie nicht hat. § 11 schränkt Werbung ausserhalb der Fachkreise ein, unter anderem mit Äusserungen Dritter wie Dank- oder Empfehlungsschreiben, wenn diese missbräuchlich, abstossend oder irreführend sind, und mit Vorher-nachher-Darstellungen bei plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit.
In Österreich verlangt § 53 Ärztegesetz, dass sich Ärztinnen und Ärzte jeder unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information im Zusammenhang mit ihrem Beruf enthalten; das gilt auch für Gruppenpraxen. Nähere Vorschriften über Art und Form solcher Informationen kann die Österreichische Ärztekammer erlassen. In beiden Ländern bleibt die Aufgabenteilung dieselbe: Deine Praxis bestätigt die fachlichen Tatsachen und klärt offene Fragen mit ihrer Ärztekammer oder einer Rechtsberatung, bevor eine Aussage veröffentlicht wird.
Kontaktweg, Datenschutz und Impressum
Das Berufsgeheimnis betrifft mehr als Diagnose und Behandlung. Der FMH-/SAMW-Leitfaden zum Berufsgeheimnis hält fest, dass auch die Identität einer Patientin oder eines Patienten und die Tatsache einer ärztlichen Behandlung darunter fallen. Eine unberechtigte Bekanntgabe kann unabhängig von der Kommunikationsform erfolgen; genannt werden ausdrücklich auch der elektronische Weg und eine ungenügend gesicherte Aufbewahrung. In Deutschland regelt die Berufsordnung deiner Kammer die Schweigepflicht (Muster: § 9 der Musterberufsordnung), in Österreich § 54 Ärztegesetz die Verschwiegenheit.
Für die Website heisst das nicht, dass Formular oder Terminlink wegfallen. Es heisst, dass vier Punkte vorher geklärt sind:
- Zweck festlegen: Nimmt der Kanal nur einen Rückruf- oder Terminwunsch auf, oder werden medizinische Angaben benötigt?
- Daten begrenzen: Die Praxis entscheidet, welche Felder für diesen Zweck wirklich erforderlich sind.
- System und Empfänger prüfen: Buchungssoftware, Formularweg, Zugriffe, Aufbewahrung und interne Zuständigkeit legt die Praxis fest.
- Erwartung erklären: Auf der Seite steht, wofür der Kanal vorgesehen ist und was dort nicht übermittelt werden soll.
Das Kontaktformular der Website nimmt deshalb Rückruf- und Terminwünsche entgegen, keine medizinischen Angaben. Einen digitalen Terminweg, den deine Praxis bereits nutzt, verlinke ich von den passenden Seiten.
Bei Antworten auf öffentliche Bewertungen liegt die Schwierigkeit an derselben Stelle: Schon die Formulierung kann erkennen lassen, dass jemand bei dir in Behandlung war. Bestätige in einer Antwort deshalb nicht, dass die bewertende Person deine Patientin oder dein Patient ist, und nenne keine Behandlungsdetails. Wie du eine regelwidrige Bewertung bei Google meldest und was bei einer Ablehnung möglich ist, steht im Beitrag Google-Bewertung löschen lassen.
Impressum und Datenschutzerklärung
Die rechtliche Prüfung von Impressum und Datenschutzerklärung gehört zu keinem meiner Pakete. Den Inhalt verantwortet deine Praxis; bei Unsicherheit prüft ihn eine Fachperson. Damit klar ist, welche Angaben dafür bereitliegen müssen: Für das Impressum nennen die Gesetze Mindestangaben, in Deutschland und Österreich ausdrücklich auch berufsbezogene.
Tabelle seitlich verschieben
| Land | Grundlage | Verlangte Angaben laut Gesetz (Auszug) |
|---|---|---|
| Schweiz | Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG | Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet: klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail |
| Deutschland | § 5 DDG | Name und Anschrift, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschliesslich E-Mail, je nach Fall Aufsichtsbehörde, Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; bei Berufen nach Absatz 1 Nummer 5 zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit der Angabe, wie sie zugänglich sind |
| Österreich | § 5 ECG | Name oder Firma, geografische Anschrift, Kontaktangaben einschliesslich E-Mail, je nach Fall Firmenbuch, Aufsichtsbehörde und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; bei berufsrechtlich geregelten Tätigkeiten die Kammer oder der Berufsverband, die Berufsbezeichnung mit dem Mitgliedstaat der Verleihung und ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften und deren Zugang |
Das deutsche und das österreichische Gesetz halten ausdrücklich fest, dass weitere Informationspflichten unberührt bleiben.
Für die Datenschutzerklärung zählt, welche Personendaten die Website tatsächlich bearbeitet. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfiehlt, sie erst zu verfassen, wenn unter anderem feststeht, welche Personendaten nötig sind, ob sie Dritten bekanntgegeben werden und welche Dienste Dritter die Website einbindet. Diese Antworten entstehen bei der Umsetzung: welche Felder das Kontaktformular abfragt, an welche Adresse es die Anfrage sendet und ob ein Buchungssystem verlinkt ist. Ich lege sie mit dir fest; auf dieser Grundlage prüft deine Praxis oder ihre Fachperson die Datenschutzerklärung, in Deutschland und Österreich nach dem dort geltenden Datenschutzrecht.
Website, Praxissoftware, Google-Profil und Buchungsweg: vier getrennte Entscheide
Unter «Praxismarketing» wird vieles zusammengefasst. Ich übernehme davon die Website und die SEO-Arbeit an ihren Seiten; Anzeigen, Social Media und Printwerbung gehören nicht zu meinen Paketen und brauchen einen eigenen Entscheid.
Bietet deine Praxissoftware ein Website-Modul an, zählt für die Website eine Frage: Welche Aufgabe übernimmt dieses Modul tatsächlich?
- Eigene Website Information und Seitenstruktur deiner Praxis Sie erklärt Fachrichtung, Aufnahmestatus, Leistungen, Team und Terminweg. Domain, Zugänge und Übergabe sind vertraglich geregelt.
- Modul der Praxissoftware An der konkreten Lösung prüfen Lassen sich eigene Texte, Seiten, Domain, Weiterleitungen und Terminlinks kontrollieren? Was geschieht beim Anbieterwechsel?
- Google-Unternehmensprofil Kostenloser Eintrag im Konto deiner Praxis Nach Googles offizieller Schweizer Seite ist das Profil kostenlos. Deine Praxis verwaltet es selbst und nennt dort denselben Aufnahmestatus wie auf der Website.
- Buchungsweg Information führt zum vorgesehenen System Die Website verlinkt eine geeignete Buchungslösung oder bindet sie als individuelles Projekt ein. Auswahl und Einstellungen bleiben bei der Praxis.
Ein Softwaremodul kann genügen, wenn es diese Aufgaben, Rechte und Übergänge nachweislich erfüllt. Eine eigene Website ist die bessere Grundlage, sobald Inhalte, Auffindbarkeit oder ein Anbieterwechsel sonst an enge Vorlagen gebunden sind. Welcher Fall bei dir vorliegt, dokumentiere ich an deiner bestehenden Lösung.
Bleibt die Frage, ob dein Team die Website mit einem Baukasten selbst erstellt. Das kann passen, wenn jemand in der Praxis Aufbau, Texte, Bilder, die Prüfung auf dem Smartphone und jede spätere Änderung übernimmt. Diese Person behält dann auch die drei Fragen vom Anfang dieser Seite und die Berufsregeln für jede Formulierung im Blick. Mit der Auftragswebsite, auf Wunsch auch als Onepager, schreibt niemand in deinem Team die Texte: Recherche und alle Texte sind enthalten, dein Team prüft sie. Woran du den Aufwand der Eigenleistung abschätzt, steht im Abschnitt Website selbst erstellen mit KI oder Baukasten des Beitrags über Website-Kosten.
Vier Angaben genügen für den Anfang
Für die erste Einordnung brauche ich die Adresse deiner Website, die Fachrichtung, den aktuellen Aufnahmestatus und den von dir vorgesehenen Terminweg. Patienten-, Behandlungs- oder Gesundheitsdaten benötige ich dafür nicht und möchte sie auch nicht erhalten.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir die gewünschten Leistungen und den Bedarf an deiner bestehenden Website. Ich grenze daraus Seiten, Funktionen und Mitwirkung ab und schlage dir das passende Paket vor. Für SEO-Start an einer bestehenden Website prüfe ich vor der Offerte System und Zugänge. Du sprichst dabei mit der Person, die recherchiert, schreibt, gestaltet und umsetzt; wie ich arbeite, steht auf der Seite Über mich.
Webdesign für Ärzte
Häufige Fragen aus dieser Branche.
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Mit der Recherche der Suchfragen und allen Texten kostet die Auftragswebsite CHF 2’900 Festpreis; jede weitere Leistungsseite kostet CHF 450. Für eine bestehende Website überarbeitet SEO-Start die Seiten zu bis zu drei Leistungen für CHF 1’900. Genügt deiner Praxis eine einzige Seite, gibt es die Auftragswebsite zum selben Preis auch als Onepager, ebenfalls mit Recherche und allen Texten. Mehrwertsteuer kommt keine dazu. Welches Paket zu deiner Praxis passt und wie sich der Preis für fünf Schwerpunktseiten zusammensetzt, zeigt der Abschnitt Was die Praxis-Website kostet; was die Pakete enthalten, steht auf der Preisseite.
Wer schreibt und prüft die medizinischen Inhalte?
Ich recherchiere und schreibe die Texte in verständlicher Sprache. Deine Praxis prüft vor der Veröffentlichung jede medizinische Aussage, Berufsbezeichnung, Leistung und organisatorische Angabe. Ist eine Werbeaussage rechtlich unklar, klärt die Praxis sie mit der zuständigen Stelle, in der Schweiz etwa mit der kantonalen Ärztegesellschaft.
Können wir Aufnahmestatus und Texte selbst ändern?
Eine Oberfläche, mit der ihr Inhalte selbst ändert, ist in der Auftragswebsite nicht enthalten. Deine Praxis meldet mir die Änderung, und ich führe sie auf der Website nach: einzeln zu einem vorher vereinbarten Festpreis oder mit der SEO-Betreuung für CHF 1’500 pro Monat, in der solche Änderungen neben monatlich neuen Inhalten enthalten sind. Welche Änderungen den veröffentlichten Aufnahmestatus betreffen, steht im Abschnitt Den Aufnahmestatus im Alltag aktuell halten.
Unsere Praxis hat schon eine Website. Brauchen wir einen Neuaufbau?
Nicht zwingend. Lassen sich die Seiten zu deinen Schwerpunkten im bestehenden System bearbeiten, überarbeite ich sie mit SEO-Start für bis zu drei Leistungen. Läuft die Website über ein Modul deiner Praxissoftware, prüfe ich vor der Beauftragung, ob sich dort eigene Texte, Seitentitel und Weiterleitungen ändern lassen. Ist das nicht der Fall, sage ich dir das vorher, und wir besprechen eine eigene Website. Ersetzt sie die alte, legen wir in der Offerte fest, welche bisherigen Adressen auf welche neue Seite weiterleiten.
Dürfen Arztpraxen eine Website als Werbung nutzen?
Ja, mit Grenzen. In der Schweiz verlangt Artikel 40 Buchstabe d MedBG von Ärztinnen und Ärzten in eigener fachlicher Verantwortung objektive, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende und weder irreführende noch aufdringliche Werbung; dazu können kantonale Vorgaben und Standesregeln kommen. In Deutschland erlaubt die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer sachliche berufsbezogene Information und untersagt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. In Österreich verlangt § 53 Ärztegesetz, jede unsachliche, unwahre oder das Standesansehen beeinträchtigende Information zu unterlassen. Beispiele und Quellen stehen im Abschnitt Was du über deine Praxis schreiben darfst; deine Praxis prüft jede fachliche Aussage, bevor sie veröffentlicht wird.
Lässt sich unsere Online-Terminbuchung verbinden?
Stellt dein Praxissystem einen Buchungslink bereit, führt die Website von den passenden Seiten direkt dorthin; dieser Link gehört zur Kontaktseite. Eine direkt in die Website eingebettete Buchung vereinbaren wir als individuelles Projekt mit Festpreis; ob dein System das zulässt, prüfe ich vorher. System, Formularfelder, Empfänger und Abläufe bestimmt deine Praxis.
Kostenloses Erstgespräch
Deine Praxiswebsite konkret besprechen
Fachrichtung, Aufnahmestatus und Terminweg bilden die Grundlage. Wir klären, welche Seiten ich für deine Praxis ausarbeite und wer in deinem Team die fachlichen Angaben prüft.